FeststellungTeil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.2 — Rolle der USAS. 346
USA: „Hauptziel war Truppenabzug”; Caro: „Eigentlich haben die Amerikaner nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen”
Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von US-Präsident Biden nach seiner Wahl am 3. November 2020 weitergeführt worden. Zur Unterstützung der Friedensverhandlungen durch die USA hat der Zeuge ausgeführt: Eigentlich haben die Amerikaner, soweit es ihre eigenen Truppen und Machtausübung betrifft, nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen.“
Der Zeuge Caro: Das Hauptziel der USA sei der Truppenabzug gewesen. Diese Linie habe auch Präsident Biden nach seiner Wahl am 03.11.2020 fortgeführt. Die USA hätten „eigentlich nichts” getan, um die Verhandlungen zu unterstützen. Es habe regelmäßige bilaterale Gespräche zwischen Taliban und US-Delegation in Doha gegeben; die Taliban hätten diese gegenüber allen anderen Gesprächen priorisiert. Die Diplomaten hatten unter Trump zudem „sehr wenig Spielraum”.
Trump habe die Kostenlast der USA betont und der afghanischen Regierung die Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg zugewiesen und damit das Narrativ vorbereitet, das den Abzug 2021 begleiten sollte: nicht der Westen sei gescheitert, sondern die Kabuler Regierung sei direkt für die Machtergreifung der Taliban verantwortlich.
Einwände in NATO-Hauptstädten gegen das Doha-Abkommen wurden nicht öffentlich transatlantisch debattiert. Zwei vermutete Gründe: die Trump-Administration kümmerte sich nicht um die Meinung der NATO-Partner, und die europäischen Regierungen waren wohl nicht undankbar für eine realistische Möglichkeit, sich im Gefolge der USA zurückzuziehen.
In der wissenschaftlichen Literatur sei weitgehend unstrittig, dass der wichtigste Einzelfaktor des ANSF-Zusammenbruchs die Trump-Doha-Abzugsentscheidung war, gefolgt von Bidens Ankündigung des vollständigen, bedingungslosen Abzugs im April 2021. Beide Entscheidungen schwächten Kampfkraft und Moral der ANSF erheblich, da sie stark von US-Streitkräften abhängig waren.
Doha sei ein fast bedingungsloses Abzugsabkommen gewesen; die Taliban hätten ihr Wort insoweit gehalten, als sie nach der Unterzeichnung keine US- oder NATO-Truppen mehr angegriffen hätten. Die afghanischen Sicherheitskräfte seien dagegen ausdrücklich von der Nicht-Angriffs-Zusage ausgenommen, also „zum Abschuss freigegeben”.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.