FeststellungTeil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1 — Ungleichgewicht der DelegationenS. 345
Gießmann: „ungleichgewichtige Positionen”: Taliban hatten militärische Alternative, Regierung nicht
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„Die beiden Delegationen seien auch aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen mit sehr „ungleichgewichtige[n] Position” in die Verhandlungen gegangen. Denn die Taliban hätten neben den Verhandlungen auch die Möglichkeit einer gewaltsamen Durchsetzung ihrer Ziele gehabt. Für die Regierung seien „die Verhandlungen der einzige Weg” gewesen, um „zu verhindern, dass es zum Kollaps kommt”.“
Prof. Gießmann (Berghof Stiftung) beschrieb die strukturelle Schieflage: Die Taliban hatten neben Verhandlungen die militärische Option; für die Regierung waren die Verhandlungen der einzige Weg, um einen Kollaps zu verhindern. Ziel der Republik sei gewesen, die Taliban politisch zu integrieren, ohne ihnen Zugang zur Macht zu erlauben.
In der wissenschaftlichen Literatur sei weitgehend unstrittig, dass der wichtigste Einzelfaktor des ANSF-Zusammenbruchs die Trump-Doha-Abzugsentscheidung war, gefolgt von Bidens Ankündigung des vollständigen, bedingungslosen Abzugs im April 2021. Beide Entscheidungen schwächten Kampfkraft und Moral der ANSF erheblich, da sie stark von US-Streitkräften abhängig waren.
Doha sei ein fast bedingungsloses Abzugsabkommen gewesen; die Taliban hätten ihr Wort insoweit gehalten, als sie nach der Unterzeichnung keine US- oder NATO-Truppen mehr angegriffen hätten. Die afghanischen Sicherheitskräfte seien dagegen ausdrücklich von der Nicht-Angriffs-Zusage ausgenommen, also „zum Abschuss freigegeben”.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.