FeststellungTeil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der RepublikS. 344–345Dezember 2020
Tiefe Kluft zwischen Delegation und Ghani: „Sie haben uns verkauft”; Krüger: „Geburtsproblem” der Zusammensetzung
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„So habe sich Dr. Ghani, nachdem im Dezember 2020 eine Einigung über die Verfahrensregeln erreicht wurde, öffentlich geäußert und dem Verhandlungsteam vorgeworfen: „Sie haben uns verkauft” („They have sold out”). Insgesamt habe Dr. Ghani dem Verhandlungsteam „nur sehr wenig Spielraum” gelassen, um „kreative inhaltliche Vorschläge zu unterbreiten”. … Eines der „Geburtsprobleme” der Delegation der afghanischen Republik sei gewesen, dass die Zusammensetzung der Delegation Folge eines „Powersharing Agreement” diverser „Warlords” ohne umfassende Berücksichtigung grundlegender „demokratischer und rechtstaatlicher Elemente” gewesen sei.“
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.
Präsident Ghani habe sich bitter darüber beklagt, dass über seinen Kopf hinweg verhandelt werde; er empfand es als Hochverrat; seine komplizierte persönliche Beziehung zu Khalilzad (Kindheitsbekannte) habe eine negative Rolle gespielt.
Ghani sei zunehmend der Realität entrückt gewesen; er habe sich seit 2014 mit jungen, westlich geprägten Exilafghan:innen wie Sicherheitsberater Hamdullah Mohib umgeben, die Entrücktheit und Isolation befördert hätten. Ghani habe Warlords und Regionalfürsten bekämpft, die der Westen zeitgleich als Partner ansah.
Das Team IRoA sei nicht homogen gewesen: Abdullah Abdullah (Ghanis Kontrahent) habe die Kommission geführt, daneben seien Kriegsfürsten und politische Gruppen mit teils konkurrierenden Interessen vertreten gewesen; Hamid Karzai habe Einfluss auf die Zusammensetzung genommen und sich politisches Comeback erhofft.
2020 hätten die ANSF dem Druck der Taliban kaum noch standgehalten und Kontrolle über wichtige Überlandstraßen (Wardak, Kundus, Baghlan, Helmand) verloren; Ghanis Order, nur zu verteidigen, habe Irritationen und mentale Probleme im Sicherheitsapparat verstärkt. Der Apparat habe Doha kritisch gesehen, weil die eingestellten US-Luftangriffe gerade in umkämpften Gebieten den Taliban zugutekamen.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Prof. Gießmann (Berghof Stiftung) beschrieb die strukturelle Schieflage: Die Taliban hatten neben Verhandlungen die militärische Option; für die Regierung waren die Verhandlungen der einzige Weg, um einen Kollaps zu verhindern. Ziel der Republik sei gewesen, die Taliban politisch zu integrieren, ohne ihnen Zugang zur Macht zu erlauben.