FeststellungTeil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der RepublikS. 343–345
Verhandlungsteam der afghanischen Republik: 21 Mitglieder (4 Frauen, 17 Männer); Leitung Stanekzai, Kontaktgruppe 5–7 Personen
Originalstelle
„Das Verhandlungsteam der afghanischen Republik habe laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, im Wesentlichen aus 21 Mitgliedern, bestanden, wobei es sich um vier Frauen und 17 Männer gehandelt habe. … Die eigentlichen Friedensgespräche seien auf Seiten der afghanischen Republik durch eine „Kontaktgruppe” geführt worden, die aus „fünf bis maximal sieben Personen” bestanden habe.“
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.
Im Mai 2020 einigten sich Ghani und Abdullah auf Machtteilung; vor dem Gefangenenaustausch (Taliban entließen ~1.000, die Regierung 5.000) berief Ghani vom 7.–9.08.2020 eine Große Ratsversammlung ein, um sich die Freilassung legitimieren zu lassen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Frauenverbände mobilisierten für die Beteiligung von Frauen (fünf in der Verhandlungsdelegation, neun im Hohen Aussöhnungsrat); am 13.08.2020 kündigte der Präsident die Gründung eines Hohen Rats für Frauen an.
Das Team IRoA sei nicht homogen gewesen: Abdullah Abdullah (Ghanis Kontrahent) habe die Kommission geführt, daneben seien Kriegsfürsten und politische Gruppen mit teils konkurrierenden Interessen vertreten gewesen; Hamid Karzai habe Einfluss auf die Zusammensetzung genommen und sich politisches Comeback erhofft.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.
Prof. Gießmann (Berghof Stiftung) beschrieb die strukturelle Schieflage: Die Taliban hatten neben Verhandlungen die militärische Option; für die Regierung waren die Verhandlungen der einzige Weg, um einen Kollaps zu verhindern. Ziel der Republik sei gewesen, die Taliban politisch zu integrieren, ohne ihnen Zugang zur Macht zu erlauben.