Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 341–342

Krüger: Bundesregierung wollte „strukturell fehlerhaftes” Doha-Abkommen nicht durch Verlagerung nach Deutschland unterstützen

Originalstelle
„Es ist zum einen nicht sinnvoll, weil wir damit ein Abkommen – wie soll ich sagen? - unterstützt hätten, womit wir doch erhebliche Bauchschmerzen hatten und das eigentlich schwere strukturelle Geburtsfehler hatte zulasten der Afghaninnen und Afghanen vor allen Dingen; und zweitens in dem Moment, wo dann sozusagen bei allen Problemen, die damit verbunden waren, die Verhandlungen in Katar begonnen haben, es uns auch gerade unter diesem Problem 14 Monate, die Uhr läuft, und die amerikanische Administration, die wir haben - dann trotz intensiver Prüfungen und auch immer wieder Abwägen sinnvoller erschien, den Prozess in Doha bei allen Problemen zu unterstützen, als sozusagen eine große Disruption und Zeitverzögerung in Kauf zu nehmen, um diesen Prozess möglicherweise nach Deutschland zu holen oder woandershin.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 341–342 (Original, neues Fenster)

Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Krüger (AA) Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 341–342 (Dokument insgesamt S. 340–370)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\04-schetter.json
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