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Feststellung Teil 2, Kap. 4 — Einleitung S. 340 2020-09-12

Innerafghanische Verhandlungen begannen mit 6 Monaten Verspätung: Beginn 12.09.2020 statt 10.03.2020

Originalstelle
„Entgegen der Vereinbarung im Doha-Abkommen, begannen die Verhandlungen erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12. September 2020 in Doha, bei der der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel sowie der deutsche Botschafter in Doha, Dr. Fischbach, anwesend waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 340 (Original, neues Fenster)

Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Markus Potzel, Dr. Fischbach Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 340 (Dokument insgesamt S. 340–370)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Thema: Doha-Abkommen abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Sachverständige:r Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 4–5

Verzögerter Start, zähe Verhandlungen; Taliban spielten auf Zeit

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Thema: Innerafghanische Verhandlungen März 2020 – Januar 2021 stellungnahmen\04-schetter.json

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