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Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.5.6 — Abbruch Flug 03.08.2021 S. 337–339 3.–10. August 2021

Abschiebeflug 03.08.2021 wurde wegen Anschlag auf afghanisches Verteidigungsministerium abgebrochen; BMI plante für 30.08.2021 Nachholung

Originalstelle
„Es gab um 19.20 Uhr die Meldung der Explosion in der Stadt Kabul. Dann stand das Ganze auf „hold”, wenn man so will. Um 21 Uhr kam die Meldung, dass der Luftraum für den zivilen Luftverkehr gesperrt ist. … Aufgrund der Sicherheitslage in Kabul wurden zunächst alle zivilen Flugbewegungen suspendiert. In den Straßen sind bewaffnete Gruppen unterwegs, sodass weder eine geordnete Inempfangnahme noch die Sicherheit der Rückzuführenden garantiert werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 337–339 (Original, neues Fenster)

Der für den 03.08.2021 geplante Abschiebeflug (eine „reduzierte Spezialmaßnahme” für maximal 10 schwere Straftäter und dringende Fälle) wurde nach einem Anschlag auf das Haus des damaligen afghanischen Verteidigungsministers abgesagt. Luftraum-Sperrung um 21:00 Uhr; van Thiel konnte die zuständige Botschaftsreferentin nicht an den Flughafen senden. Das BMI plante umgehend eine Nachholung für die zweite Augusthälfte (avisiert sogar Woche vom 16.08.2021); afghanische Seite schlug 30.08.2021 vor. Am 10.08.2021 unterzeichneten alle 8 EU-Botschafter in Kabul einen Bericht mit der Bitte, Rückführungen zu pausieren.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMI, Bundespolizei, Dr. Romann, Dr. Teichmann, Jan Hendrik van Thiel, Dr. H. Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 337–339 (Dokument insgesamt S. 259–339)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1 — Ressortprinzip S. 259–260

Ressortprinzip nach Art. 65 GG: hohe Autonomie der Ministerien; Streitbeilegung erst bei gescheitertem Verständigungsversuch

Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundeskanzleramt, Dr. Krebber abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2 — Richtlinienkompetenz S. 260–261

Mehrere Zeugen: Richtlinienkompetenz „eher überbewertet”; Konsensprinzip dominiert in Koalitionsregierungen

Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Dr. Krebber, Dr. Klee, Olaf Scholz, Angela Merkel abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.2 — AG Ortskräfte S. 262

Gemeinsame Arbeitsgruppe Ortskräfte (AA, BMI, BMVg, BMZ) ab 13. Mai 2020 eingerichtet, auf Initiative des BMVg-Zeugen B.

Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.

Thema: Ortskräfte 2020-05-13 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.1 — Staatssekretärsrunde S. 264

Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali nur viermal im gesamten Untersuchungszeitraum (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021)

Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BKAmt, Hoofe (BMVg), Jäger (BMZ), BND abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2 — Engelke-Kritik an Formatevielfalt S. 263

Engelke (BMI): „Unglücklich, dass es so viele verschiedene Formate gab”; historisch gewachsen, mittlerweile geändert

Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Engelke (BMI) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json