FeststellungTeil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.3.2.c — Brief EU-InnenministerS. 334–33526. Juli – 5. August 2021
Seehofer unterzeichnete Brief der EU-Innenminister gegen Moratorium (05.08.2021) ohne AA-Beteiligung; Berger hatte zweimal um Verzicht gebeten
Originalstelle
„Aus diesem Grund sei er bereit gewesen, den Brief „ohne Beteiligung des Auswärtigen Amtes” zu unterschreiben. … In einer Vorlage zur Entscheidung an Bundesinnenminister Seehofer vom 29. Juli 2021 wurde die Billigung der deutschen Beteiligung an der Initiative und die digitale Zeichnung des gemeinsamen Schreibens „unter Verzicht auf eine vorherige Abstimmung mit dem AA” empfohlen: … Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Verweigerung einer Beteiligung des AA erhebliche Kritik und Beschwerden aus dem AA — auch auf Leitungsebene — hervorrufen wird.“
Am 05.08.2021 unterzeichneten die Innenminister von DEU, BEL, NLD, GRC, AUT und DNK einen Brief an die EU-Kommission gegen ein Abschiebemoratorium. AA-Staatssekretär Berger hatte BMI-Staatssekretär Dr. Teichmann am 26. und 28.07.2021 zweimal gebeten, von der Zeichnung abzusehen oder sie zu verschieben (Bedingung der Diskretion für die afghanische Zustimmung). Eine BMI-Vorlage vom 29.07.2021 empfahl Seehofer die Zeichnung „unter Verzicht auf eine vorherige Abstimmung mit dem AA”. Seehofer bestätigte: Er sei bereit gewesen zu zeichnen ohne AA-Beteiligung, auch wegen Verhandlungen zum europäischen Asylsystem.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.