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Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.3 — Moratorium Juli 2021 S. 333–335 08.–27. Juli 2021

Afghanische Regierung forderte 08.07.2021 dreimonatiges Abschiebemoratorium; BKAmt, AA und BMI unterstützten dennoch Durchführung

Originalstelle
„Im Juli 2021 bat die afghanische Regierung um ein erneutes Abschiebemoratorium für drei Monate aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage. Gleichwohl erwirkten das AA und das BMI eine Zusage der afghanischen Regierung für einen Abschiebeflug im August 2021. … Der Zeuge Hammer hat ausgeführt, dass das BKAmt, das AA und das BMI die Bemühungen zur Durchführung von Abschiebungen trotz des erbetenen Abschiebemoratoriums „ausdrücklich unterstützt” hätten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 333–335 (Original, neues Fenster)

Die afghanische Regierung forderte am 08.07.2021 ein dreimonatiges Abschiebemoratorium wegen der sich verschlechternden Sicherheits- und Pandemielage. BKAmt, AA und BMI unterstützten dennoch die Durchführung von Abschiebungen; das BMI hielt die Sicherheitslage nicht für ausreichend, das Moratorium zu rechtfertigen, und vermutete „innenpolitische Gründe” hinter dem Beschluss der afghanischen Seite. Sonderbeauftragter Dr. Wieck erwirkte am 27.07.2021 eine Ausnahme für einen Flug am 03.08.2021 unter der Bedingung „maximaler Diskretion”.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Hammer (BMI), Weinbrenner (BMI), Dr. Wieck (AA), MoRR Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 333–335 (Dokument insgesamt S. 259–339)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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