FeststellungTeil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.3 — Moratorium Juli 2021S. 333–33508.–27. Juli 2021
Afghanische Regierung forderte 08.07.2021 dreimonatiges Abschiebemoratorium; BKAmt, AA und BMI unterstützten dennoch Durchführung
Originalstelle
„Im Juli 2021 bat die afghanische Regierung um ein erneutes Abschiebemoratorium für drei Monate aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage. Gleichwohl erwirkten das AA und das BMI eine Zusage der afghanischen Regierung für einen Abschiebeflug im August 2021. … Der Zeuge Hammer hat ausgeführt, dass das BKAmt, das AA und das BMI die Bemühungen zur Durchführung von Abschiebungen trotz des erbetenen Abschiebemoratoriums „ausdrücklich unterstützt” hätten.“
Die afghanische Regierung forderte am 08.07.2021 ein dreimonatiges Abschiebemoratorium wegen der sich verschlechternden Sicherheits- und Pandemielage. BKAmt, AA und BMI unterstützten dennoch die Durchführung von Abschiebungen; das BMI hielt die Sicherheitslage nicht für ausreichend, das Moratorium zu rechtfertigen, und vermutete „innenpolitische Gründe” hinter dem Beschluss der afghanischen Seite. Sonderbeauftragter Dr. Wieck erwirkte am 27.07.2021 eine Ausnahme für einen Flug am 03.08.2021 unter der Bedingung „maximaler Diskretion”.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.