Abschiebemoratorium März–November 2020 auf Bitte Afghanistans (corona-bedingt); Wiederaufnahme 16.12.2020
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„Zwischen März und November 2020 bestand ein Abschiebemoratorium für Abschiebungen nach Afghanistan. Nach Angabe des Zeugen Hammer seien in diesem Zeitraum „auf Wunsch der afghanischen Regierung coronabedingt” keine Abschiebungen vorgenommen worden. So wurde am 18. März 2020 im Auftrag der stellvertretenden Flüchtlingsministerin Dr. Alema eine E-Mail versandt, in der die afghanische Regierung alle europäischen Staaten um eine Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan für unbestimmte Zeit bat.“
Im Jahr 2020 fanden vier Abschiebeflüge statt (Januar, Februar, März und Dezember). Zwischen März und November 2020 bestand ein Abschiebemoratorium auf Wunsch der afghanischen Regierung wegen der Corona-Pandemie. Die Wiederaufnahme erfolgte am 16.12.2020, gegen außenpolitische Bedenken des AA wegen der „schwierigen Lebensbedingungen”. Am 17.12.2020 entschied der VGH Baden-Württemberg, dass auch bei „leistungsfähigen Männern” wegen der COVID-bedingten Verschlechterung der Rahmenbedingungen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 AufenthG regelmäßig erfüllt seien.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.