Sicherheitsberater „Fisch” der Bundespolizei (ab 06.07.2020): Aufgabenschwerpunkt verschob sich zunehmend zu „Evakuierungsszenarien”
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„Im Laufe der Zeit, so der Zeuge „Fisch”, habe sich sein Aufgabenbereich in der Botschaft verändert. Zunächst habe die „Hauptaufmerksamkeit” darin bestanden, „die Botschaft resilienter zu machen und zu stärken, sowohl personell als auch materiell”. Als sich zu einem späteren Zeitpunkt die „Sicherheitslage mehr und mehr veränderte und ein Ungleichgewicht zugunsten der Taliban entstand”, habe er sich „intensiver mit möglichen Evakuierungsszenarien beschäftigt”.“
Der ab 06.07.2020 als Sicherheitsberater der Botschaft Kabul tätige Bundespolizist mit Decknamen „Fisch” beschrieb eine Verschiebung seines Aufgabenkreises: anfangs Resilienz der Botschaft (personell und materiell), später zunehmend Entwurf von Evakuierungsszenarien angesichts der sich zugunsten der Taliban verschiebenden Sicherheitslage. Vernetzung über Chatgruppen mit anderen Botschaftssicherheitsberatern; Information über Bedrohungslagen oft über Messengerdienste.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.