FeststellungTeil 2, Kap. 3, Abschnitt 4.2.4 — BMZ Sommer 2021S. 319–320Ende Juli 2021
Fischer (BMZ, Ende Juli 2021): „Mir ist ganz angst und bange was passiert, wenn AFG im Chaos versinkt”; Sorge, dass Bundesregierung nicht rasch genug reagiere
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„Mir ist ganz angst und bange was passiert, wenn AFG im Chaos versinkt. Vieles, was ich lese, deutet darauf hin, dass sich AFG mit großen Schritten und viel schneller, als ich noch vor wenigen Wochen mir hätte vorstellen können, dem Abgrund nähert. Dann gehen nicht nur unsere Errungenschaften der letzten 20 Jahre ‚den Bach runter', sondern wir werden dann auch einen Großteil ‚unserer Leute' nicht mehr in Sicherheit bringen können.“
Ende Juli 2021 schrieb BMZ-Referatsleiter Fischer an Unterabteilungsleiterin Hammerschmidt eine alarmierende E-Mail: Afghanistan nähere sich „mit großen Schritten und viel schneller als vor wenigen Wochen vorstellbar” dem Abgrund. Sorge: Nicht nur „Errungenschaften der letzten 20 Jahre”, sondern auch ein Großteil der lokalen Mitarbeitenden („unsere Leute”) könnten nicht mehr in Sicherheit gebracht werden. Auslöser laut Fischer: Sorge, dass die Bundesregierung nicht rasch genug auf die Lageverschlechterung reagiere.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.