Bridge the Gap.

← Afghanische Regierung & Streitkräfte

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.2.4 — Kampfkraft ANDSF S. 291

BMVg-Faktoren für ANDSF-Schwächung: Motivation, Ghani-Abdullah-Streit, Korruption, Bezahlung, Versorgungsengpässe, Dürre, Abhängigkeit USA

Originalstelle
„Die afghanischen Sicherheitskräfte hätten bereits mit dem Doha-Abkommen eine „sehr herausfordernde Phase” erlebt. … Aufseiten der afghanischen Sicherheitskräfte habe eine „völlige Unsicherheit” hinsichtlich der weiteren Unterstützung nach Abzug der internationalen Streitkräfte bestanden, und das „mitten in einem Umstrukturierungsprozess”. Hinzugekommen seien Faktoren wie eine „hohe Abnutzung, geringe Rekrutierungszahlen, ausbleibende Gehaltszahlungen, Umstrukturierung und Fluktuation auf Führungsebene” sowie Streit in der afghanischen Regierung zwischen Ghani und Abdullah.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 291 (Original, neues Fenster)

Das BMVg dokumentierte multiple Faktoren für die Schwächung der ANDSF: Motivationsverlust nach Doha; innenpolitische Zerrissenheit (Ghani vs. Abdullah, beide ernannten sich nach Doha unabhängig zum Präsidenten); Corona-bedingte Einschränkungen der Ausbildung („Geisterzusammenarbeit” per VTC); Korruption („Geistersoldaten”, durch elektronisches Zahlungssystem teils eingedämmt); ausbleibende Gehälter bei Personalwechsel; Versorgungsengpässe (Taliban besetzten Verkehrsknoten, kein Munitionsnachschub auf Landweg); Dürre 2021 (2/3 der Bevölkerung unter Armutsgrenze); und vor allem Abhängigkeit von US-Unterstützung: Bis Juni 2021 hätten ANSF auf US-Bleiben gehofft.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 291 (Dokument insgesamt S. 259–339)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Verwandte Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 2.3 — Zustand ANDSF S. 176

Domröse: ANDSF gut ausgebildet und ausgerüstet, aber Kampfeswille fehlte; Kaim: tatsächliche Stärke höchstens 150.000 statt offiziell 280.000

Die Sachverständigen-Bewertungen zur ANDSF gingen weit auseinander: Domröse sah die ANDSF gut ausgebildet und ausgerüstet, aber ohne Kampfeswillen; Kaim schätzte die tatsächliche Stärke wohl höchstens 150.000 statt offiziell 280.000; Mandatswechsel ISAF→RSM (01/2015) habe „local ownership” verloren, weil Ausbildung sich auf Kasernen beschränkte. Die Flucht Ghanis (15.08.2021) habe die Moral der Sicherheitskräfte weiter schwinden lassen.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.4 — Kampfkraft ANDSF S. 290–292

BND zu Kipppunkt ANDSF: ab 2016 mehr Abgänge als Rekrutierungen; Soll-Stärke wurde nie erreicht

Laut BND-Sachgebietsleiter O. W. hätten die ANDSF im Bereich 2015/2016 einen Kipppunkt erreicht: ab 2016 mehr Abgänge als Rekrutierungen, die Iststärke der „Boots on the Ground” sank kontinuierlich. Zweiter Faktor: nachlassende Motivation seit Beginn der Doha-Verhandlungen 2018, weiter verstärkt durch die Biden-Abzugsentscheidung April 2021 und die Räumung von Bagram. Die ANDSF hätten dennoch „oft lange und intensiv gekämpft, bis Logistik zusammengebrochen und keine politische Rückendeckung mehr da war”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Sachverständige:r Frage 6 — Leistungsfähigkeit der ANA/ANSF S. 6

ANSF aus seiner Sicht gut ausgebildet, gut ausgerüstet, loyal; eigene Gespräche bestätigten das

Die ANSF seien aus Domröses Sicht insgesamt gut ausgebildet, gut ausgerüstet und logistisch grundsätzlich auftragsfähig gewesen; über 20 Gespräche mit dem Generalstabschef, Kommandeuren, Soldaten, dem Präsidenten, dem Verteidigungsminister und Gouverneuren hätten keine Zweifel an deren Loyalität gegenüber dem Staat erkennen lassen.

Hinweis: Diese Bewertung steht in deutlicher Spannung zu Zerbin (offizielle ANSF-Stärke seien Geistersoldaten) und Petersmanns Korruptionsbild der Armee. Anschlussfragen für die Querprüfung sind Truppenstärke, Sold- und Versorgungspraxis und Korruptionsbild.
Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte stellungnahmen\06-domroese.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1 — Ressortprinzip S. 259–260

Ressortprinzip nach Art. 65 GG: hohe Autonomie der Ministerien; Streitbeilegung erst bei gescheitertem Verständigungsversuch

Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundeskanzleramt, Dr. Krebber abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2 — Richtlinienkompetenz S. 260–261

Mehrere Zeugen: Richtlinienkompetenz „eher überbewertet”; Konsensprinzip dominiert in Koalitionsregierungen

Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Dr. Krebber, Dr. Klee, Olaf Scholz, Angela Merkel abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.2 — AG Ortskräfte S. 262

Gemeinsame Arbeitsgruppe Ortskräfte (AA, BMI, BMVg, BMZ) ab 13. Mai 2020 eingerichtet, auf Initiative des BMVg-Zeugen B.

Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.

Thema: Ortskräfte 2020-05-13 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.1 — Staatssekretärsrunde S. 264

Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali nur viermal im gesamten Untersuchungszeitraum (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021)

Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BKAmt, Hoofe (BMVg), Jäger (BMZ), BND abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2 — Engelke-Kritik an Formatevielfalt S. 263

Engelke (BMI): „Unglücklich, dass es so viele verschiedene Formate gab”; historisch gewachsen, mittlerweile geändert

Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Engelke (BMI) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json