BMVg-Referat SE I 3 (30.11.2020): „Emirat 2.0” wahrscheinlichstes Langfristszenario; Durchhaltefähigkeit ANSF „doch noch ein wenig höher” eingeschätzt als tatsächlich
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„Szenario 1 - Emirat 2.0: Dieses Szenario 1 wird durch den BND als eher wahrscheinlich und durch SE I 3 am wahrscheinlichsten bewertet. … Zu dem Zeitpunkt war das das wahrscheinlichste Langfristszenario. Also, wir haben das ja … als Szenario für plus zwei Jahre nach Abzug zu diesem Zeitpunkt gesehen, weil wir die … Fähigkeiten und Durchhaltefähigkeit der Sicherheitskräfte doch noch ein wenig höher eingeschätzt haben, als sie tatsächlich dann nachher waren.“
Das BMVg-Referat SE I 3 stufte in einer Bewertung vom 30.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0” als „am wahrscheinlichsten” ein, etwas pessimistischer als der BND („eher wahrscheinlich”). Inklusive Republik: „abwegig”; Bürgerkrieg: Teil aller anderen Szenarien. Im Rückblick gab der Zeuge G. zu, die Durchhaltefähigkeit der Sicherheitskräfte „doch noch ein wenig höher” eingeschätzt zu haben als tatsächlich.
In einer im Dezember 2020 vorgelegten BND-Szenarienanalyse (zuvor mündlich in der Staatssekretärsrunde am 05.11.2020 vorgetragen) wurde das Szenario „Emirat 2.0” (Machtübernahme der Taliban) langfristig (>24 Monate) als „eher wahrscheinlich” eingestuft, was in der BND-Terminologie 50–80 % Eintrittswahrscheinlichkeit bedeutet. Bürgerkrieg „eher unwahrscheinlich” (20–50 %), inklusive Republik „unwahrscheinlich” (5–20 %). Kurz- bis mittelfristig (<24 Monate) wurde eine Fight&Talk-Phase als wahrscheinlich angegeben.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.