BMVg-intern Juni 2020: Abteilung Politik (Wächter) sah Konditionalisierung des Abzugs als gegeben; Abteilung SE (Schütt) kritisierte fehlende Konditionalisierung
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„Im Juni 2020 etwa sah der Abteilungsleiter Politik Dr. Wächter die Entwicklungen positiv und sogar eine Konditionalisierung des internationalen Abzuges als gegeben an. Der Leiter der Abteilung SE, Generalleutnant Schütt, kritisierte hingegen die unilateralen Ankündigungen der USA und machte eine fehlende Konditionalisierung als Problem aus.“
Auch innerhalb des BMVg unterschieden sich die Bewertungen: Im Juni 2020 sah Abteilungsleiter Politik Dr. Wächter die Entwicklungen positiv und eine Konditionalisierung des internationalen Abzugs als gegeben an. Generalleutnant Schütt (Abteilung SE) kritisierte hingegen die unilateralen US-Ankündigungen und sah die fehlende Konditionalisierung als Problem. Auch das Referat SE I 3 bewertete die ANDSF mittel- und langfristig als nicht durchhaltefähig, was vom Referat SE II 1 zurückgewiesen wurde.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.