Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.3.c — Landsleutebrief S. 303 Juli – August 2021

„Landsleutebrief” zur dringenden Ausreise erst am 12.08.2021 verschickt; USA und GBR vier Wochen früher, Frankreich am 13.07.2021

Originalstelle
„Ferner hat der Zeuge van Thiel ausgesagt, dass er bereits seit Juli 2021 die Anfertigung und Versendung eines „Landsleutebrief[es] zur dringenden Ausreise” gefordert habe. Die „Amerikaner und Briten” hätten dies bereits „vier Wochen” vor Donnerstag, dem 12. August 2021, getan. Frankreich hatte eine solche Ausreiseempfehlung am 13. Juli 2021 ausgesprochen. … In der Folge wurde der Landsleutebrief erst am 12. August 2021 verschickt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 303 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel forderte ab Juli 2021 die Versendung eines Landsleutebriefs zur dringenden Ausreise. USA und Vereinigtes Königreich hatten dies vier Wochen vor dem 12.08.2021 getan, Frankreich am 13.07.2021. Sonderbeauftragter Potzel begründete die zunächst ablehnende Haltung damit, dass „Leute, die bereits eine längere Zeit in Afghanistan sind, sich sicherlich am besten auskennen”. Der deutsche Landsleutebrief wurde schließlich erst am 12.08.2021 verschickt.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Potzel, USA, Frankreich Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 303 (Dokument insgesamt S. 259–339)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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