„Landsleutebrief” zur dringenden Ausreise erst am 12.08.2021 verschickt; USA und GBR vier Wochen früher, Frankreich am 13.07.2021
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„Ferner hat der Zeuge van Thiel ausgesagt, dass er bereits seit Juli 2021 die Anfertigung und Versendung eines „Landsleutebrief[es] zur dringenden Ausreise” gefordert habe. Die „Amerikaner und Briten” hätten dies bereits „vier Wochen” vor Donnerstag, dem 12. August 2021, getan. Frankreich hatte eine solche Ausreiseempfehlung am 13. Juli 2021 ausgesprochen. … In der Folge wurde der Landsleutebrief erst am 12. August 2021 verschickt.“
Geschäftsträger van Thiel forderte ab Juli 2021 die Versendung eines Landsleutebriefs zur dringenden Ausreise. USA und Vereinigtes Königreich hatten dies vier Wochen vor dem 12.08.2021 getan, Frankreich am 13.07.2021. Sonderbeauftragter Potzel begründete die zunächst ablehnende Haltung damit, dass „Leute, die bereits eine längere Zeit in Afghanistan sind, sich sicherlich am besten auskennen”. Der deutsche Landsleutebrief wurde schließlich erst am 12.08.2021 verschickt.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.