Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 sieht „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” (Bearbeitungsstand Mai 2021); „schleichender Prozess der Unterdrückung” noch nicht feststellbar
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„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der aktuelle Lagebericht zu keiner grundlegend veränderten Lageeinschätzung in AFG” komme. Dort hieß es mitunter, dass darin „keine gravierenden Veränderungen der Sicherheitslage” erkennbar gewesen seien.“
Der Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 (inhaltlicher Bearbeitungsstand Mai 2021) stellte „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” für Afghanistan fest. Eine Vorlage an Innenminister Seehofer wertete den Bericht entsprechend. Krüger erklärte: Zum Erstellungszeitpunkt seien die meisten Provinzen noch nicht in „Talibangewalt” gewesen, der „schleichende, aber stetige Prozess der Unterdrückung” sei noch nicht feststellbar gewesen.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.