Deutsche Botschaft Kabul seit Anschlag 2017: aufgeteilt in Kernteam (Kabul) und Inlandsteam (Berlin); ca. 22 Entsandte vor Ort, davon 16 Sicherheitskräfte
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„Nach Angaben des Zeugen Bledjian, Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hätten an der Botschaft vor Ort im Zeitraum von Mai 2020 bis Juni 2021 „rund 22 Entsandte”, davon „ungefähr 16 Sicherheitskräfte”, gearbeitet. … netto drei, brutto sechs, Pi mal Daumen.“
Seit dem schweren Anschlag 2017 arbeitete die Botschaft Kabul aufgeteilt in ein Kernteam vor Ort und ein Inlandsteam in Berlin (Rechts- und Konsularfragen). Im UZ vor Ort: ca. 22 Entsandte, davon ca. 16 Sicherheitskräfte; die Entsandten arbeiteten in einem Rotationsmodell mit 4–6 Wochen Standzeit. Im Resultat netto drei politische und konsularische Referenten dauerhaft vor Ort (brutto sechs).
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.