BND zu Kipppunkt ANDSF: ab 2016 mehr Abgänge als Rekrutierungen; Soll-Stärke wurde nie erreicht
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„Zwei Faktoren, die dabei aus unserer Sicht eine große Rolle gespielt haben, sind einerseits, dass die Personalstärke etwa im Bereich 2015/2016 einen Kipppunkt erreicht hatte. 2015 hatten wir noch mehr Rekrutierungen als Abgänge. 2016 hatte sich das umgekehrt. Da hatten wir das erste Mal mehr Abgänge als Rekrutierungen. Und das setzte sich dann in den Folgejahren 2017, 2018, 2019 fort, sodass die Iststärke immer weiter absank im Verhältnis zur Sollstärke.“
Laut BND-Sachgebietsleiter O. W. hätten die ANDSF im Bereich 2015/2016 einen Kipppunkt erreicht: ab 2016 mehr Abgänge als Rekrutierungen, die Iststärke der „Boots on the Ground” sank kontinuierlich. Zweiter Faktor: nachlassende Motivation seit Beginn der Doha-Verhandlungen 2018, weiter verstärkt durch die Biden-Abzugsentscheidung April 2021 und die Räumung von Bagram. Die ANDSF hätten dennoch „oft lange und intensiv gekämpft, bis Logistik zusammengebrochen und keine politische Rückendeckung mehr da war”.
Die Sachverständigen-Bewertungen zur ANDSF gingen weit auseinander: Domröse sah die ANDSF gut ausgebildet und ausgerüstet, aber ohne Kampfeswillen; Kaim schätzte die tatsächliche Stärke wohl höchstens 150.000 statt offiziell 280.000; Mandatswechsel ISAF→RSM (01/2015) habe „local ownership” verloren, weil Ausbildung sich auf Kasernen beschränkte. Die Flucht Ghanis (15.08.2021) habe die Moral der Sicherheitskräfte weiter schwinden lassen.
Die NATO nannte über Jahre >300.000 ANSF; die tatsächliche Zahl sei schätzungsweise nur halb so groß gewesen, „Geisterkämpfer” tauchten nur in Listen auf, damit korrupte Beamte Gehälter kassierten; zudem habe hohe Fluktuation dafür gesorgt, dass viele Stellen unbesetzt oder mit nicht kampftauglichen Mitarbeitern besetzt waren.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.