BND-Sprechzettel 26.07.2021: Sturm der Taleban auf Kabul + Zusammenbruch ANDSF und Republik kurzfristig „unwahrscheinlich”; „Spagat” zwischen Botschaft Kabul und BND-Perzeption
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„Zusammenfassend bewerten wir die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”. Einen „Sturm der Taleban auf Kabul” – ebenso den Zusammenbruch der ANDSF sowie der Republik an sich – halten wir (vorbehaltlich fortgesetzter finanzieller Unterstützung) kurzfristig für unwahrscheinlich.“
Ein BND-Sprechzettel für ein Gespräch mit Sonderbeauftragtem Dr. Wieck vom 26.07.2021 bewertete die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”, einen kurzfristigen Sturm der Taliban auf Kabul oder Zusammenbruch der ANDSF und Republik aber als „unwahrscheinlich” (5–20 %), vorbehaltlich fortgesetzter finanzieller Unterstützung. Eine begleitende E-Mail nannte das Ziel, „elegant einen Spagat zwischen DEU-Bo und BND Perzeption” zu schaffen.
Ein DKOR der Deutschen Botschaft Kabul vom 07.06.2021 stufte „Emirat 2.0” und „Sturm auf Kabul” als kurzfristig „unwahrscheinlich” ein, prognostizierte aber „schwierige Monate”. Konservative Schätzungen sähen mind. 50 % Taliban-Kontrolle. AA-Abteilungsleiter Plötner fragte Staatssekretär Berger denselben Tag, ob man für den Worst-Case vorbereitet sei. Berger: „Für so ein Extremszenario sicherlich nicht. … Wichtig dass wir jetzt ein tragfähiges Sicherheitskonzept für Kabul hinbekommen.”
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.