Wahrscheinlichkeits-Wording des BND nicht auf StSR-Folien erläutert; Maas: „die genaue prozentuale Zuordnung nicht gekannt”
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„Gleichwohl sei im Rahmen einer „Nachbetrachtung” des BND festgestellt worden, dass „man beim Wording für den Bedarfsträger vielleicht Dinge anders beschreiben” hätte sollen. So hat etwa der damalige Außenminister Maas in seiner Vernehmung angegeben, die genaue prozentuale Zuordnung durch den BND nicht gekannt zu haben.“
In den Unterlagen für die Staatssekretärsrunde am 05.11.2020 fehlte die Erläuterung der BND-Wahrscheinlichkeits-Terminologie („eher wahrscheinlich” = 50–80 %). Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen betonte, die Skala sei den Abnehmern täglich vertraut; gleichwohl räumte der BND in einer Nachbetrachtung ein, das Wording „vielleicht anders beschreiben” zu müssen. Außenminister Maas gab an, die genaue prozentuale Zuordnung nicht gekannt zu haben.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.