BND-Szenarienanalyse „Afghanistan 2020” (aus 2013): Wenn internationale Unterstützung nachlässt, können ANSF Staatsstrukturen nicht halten
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„Schon da [2013] wurde strategisch gesagt: „Wie sieht denn Afghanistan 2020 aus? Welche Szenarien können wir uns vorstellen?”, „und es war halt ein Szenario: Wenn die Unterstützung nachlässt - was wir ja jetzt brutal hatten, Abzug -, dann können die afghanischen Sicherheitskräfte die Struktur des Staates nicht mehr aufrechterhalten.“
Bereits 2013 erstellte der BND eine Szenarienanalyse „Afghanistan 2020”, die feststellte: Bei nachlassender Unterstützung der afghanischen Streitkräfte durch die Koalitionskräfte könnten die ANSF die staatlichen Strukturen nicht aufrechterhalten. Nach Aussage des BND-Sachgebietsleiters O. W. trat genau diese Bedingung angesichts des Abzugs ein.
In der wissenschaftlichen Literatur sei weitgehend unstrittig, dass der wichtigste Einzelfaktor des ANSF-Zusammenbruchs die Trump-Doha-Abzugsentscheidung war, gefolgt von Bidens Ankündigung des vollständigen, bedingungslosen Abzugs im April 2021. Beide Entscheidungen schwächten Kampfkraft und Moral der ANSF erheblich, da sie stark von US-Streitkräften abhängig waren.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.