Dr. Ader (07.06.2021): Nach Bundeswehr-Abzug Aussagen zum „realen Leben unter den Taleban” wahrscheinlich „erheblich eingeschränkt”
Originalstelle
„Wahrscheinlich erheblich eingeschränkt wird die Möglichkeit sein, Aussagen zur soziokulturellen Entwicklung in Gesamtafghanistan, insbesondere zum realen „Leben unter den Taleban”, und zur Entwicklung Afghanistans unter einem „Emirat 2.0” als möglichem Safehaven des Internationalen Terrorismus zu treffen.“
In einer E-Mail vom 07.06.2021 fasste BND-Abteilungsleiter Dr. Ader die Folgen des Bundeswehr-Abzugs (30.06.2021) für die BND-Aufklärung zusammen: Strategische Lagebewertungen zu Migration, Wirtschaft und Drogenökonomie blieben weitgehend möglich; bei Politik, Militär und Terror sei mit Einschränkungen bei Aktualität, regionaler Ausdifferenzierung und Detailtiefe zu rechnen. Aussagen zum „realen Leben unter den Taleban” und zum möglichen „Emirat 2.0” als Safe Haven seien voraussichtlich erheblich eingeschränkt.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.