„Einklappen der Speichen” Juni 2021: BND-Aktivitäten an zwei Außenstellen eingestellt; Tätigkeit auf Kabul konzentriert; kein „ursächlicher” Grund für Fehleinschätzung
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„Trotz des verringerten Informationsaufkommens hat der Zeuge H. H. angegeben, dass aus nachrichtendienstlicher Sicht das Einklappen der Speichen nicht als ursächlich für eine Fehleinschätzung über den Vorstoß und die Machtübernahme der Taliban anzusehen sei. … Insofern hat es jetzt für die Lageeinschätzung Kabul nach meiner Bewertung nicht die zentrale Rolle gespielt, dass die Präsenz zu diesem Zeitpunkt … in den Provinzen unsererseits eben nicht mehr vorhanden war.“
Im Juni 2021 stellte der BND die Aktivitäten an zwei Außenstellen ein („Einklappen der Speichen”) und konzentrierte seine Tätigkeit auf Kabul. Das Informationsaufkommen verringerte sich. Der BND-Referatsleiter H. H. stellte jedoch fest, dass dies nach BND-Bewertung nicht ursächlich für eine Fehleinschätzung des Taliban-Vorstoßes auf Kabul gewesen sei, da der regionale Fokus der Außenstellen ein anderer war.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.