Anpassung des Auftragsprofils der Bundesregierung (APB) im Frühjahr 2020: „neue Schwerpunktsetzung” in anderer Region, Afghanistan-Außenstelle wurde geschlossen
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„Aus einer Vorlage zur Entscheidung an den Präsidenten des BND Dr. Kahl vom 25. Mai 2020 geht hervor, dass das APB im Frühjahr 2020 angepasst wurde. In der Folge gab es eine „neue Schwerpunktsetzung” mit Priorisierung in einer anderen Region. … es lag nicht daran, dass Afghanistan „abgegradet” wurde, sondern dass da halt ein zweiter Bedarf entstand und die begrenzten Ressourcen geprüft und neu verteilt werden mussten.“
Eine VzE an BND-Präsident Kahl vom 25.05.2020 dokumentiert eine Anpassung des Auftragsprofils der Bundesregierung im Frühjahr 2020: eine andere Region erhielt höhere Priorität. Der BND-Zeuge O. W. stellte klar, Afghanistan sei nicht „abgegradet” worden; die begrenzten Ressourcen seien jedoch neu verteilt worden. In der Folge wurde eine Residenturaußenstelle in Afghanistan im Oktober 2020 geschlossen.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.