Fischer (BMZ) wünschte ausdrücklich eine klare Entscheidung: „die Frage ‚Wer entscheidet denn zum Schluss?' wurde häufig ausgeklammert”
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„Und in meiner Erinnerung war es so, dass diese Frage „Wer entscheidet denn zum Schluss?” häufig ausgeklammert wurde. Und damit war ich persönlich sehr unzufrieden, weil ich mir wirklich gewünscht hätte, dass klargezogen wird: Wenn denn diese und jene Bedingung eintritt, wenn dieses und jenes Kriterium erfüllt wird, dann ist es … an den Staatssekretären der Afghanistan-Ressorts oder an den Ministern oder an der Kanzlerin, an wem auch immer, zu sagen: So jetzt wird der Hebel umgelegt, jetzt gilt dieses vereinfachte und beschleunigte Verfahren.“
Der BMZ-Referatsleiter Fischer äußerte sich „sehr unzufrieden”, dass in den Ressortbesprechungen zur Worst-Case-Vorbereitung die zentrale Frage „Wer entscheidet zum Schluss?” wiederholt ausgeklammert worden sei. Er habe sich eine klare Entscheidungs-Kaskade gewünscht. Auch im BMVg habe es solche Stimmen gegeben.
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.