Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1 — Eventualfallplanung S. 233–234

Ursprünglich NATO-Planung 24 Monate, nationale 16–18 Monate; Doha forderte 14 Monate

Originalstelle
„Vor Abschluss des Doha-Abkommens waren die NATO-Planungen für einen Abzug aus Afghanistan auf 24 und die nationale Rückverlegungsplanung auf insgesamt 16 Monate bzw. 18 Monate ausgelegt, während das Doha-Abkommen einen Abzug innerhalb von 14 Monaten bis zum 30. April 2021 vorsah.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 233–234 (Original, neues Fenster)

Vor Doha sahen NATO-Planungen 24 Monate, nationale Rückverlegungsplanungen 16–18 Monate vor. Doha forderte 14 Monate. Das BMVg erstellte Eventualfallplanungen: 6 Monate (geordnet vor 30.04.2021) und 4 Monate (sicherheitshalber verkürzt). Bereits im März 2020 wurde die Notice-to-Move-Zeit der RVO von 10 auf 6 Monate reduziert. Mit jeder Verzögerung verkürzte sich der verfügbare Zeitraum weiter.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: BMVg, Bundeswehr, NATO Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 233–234 (Dokument insgesamt S. 206–258)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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