Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 8.1 — Diplomatische Präsenz S. 231–232 März bis Juni 2021

AM Maas-Entscheidung (03.05.2021): Botschaft Kabul bleibt, Generalkonsulat Masar-i-Scharif schließt zum 30.06.2021

Originalstelle
„Diesbezüglich hat der damalige Bundesaußenminister Maas am 3. Mai 2021 entschieden, die Deutsche Botschaft Kabul weiter zu betreiben (8.1.1.), während der Betrieb des Generalkonsulates Masar-i-Scharif eingestellt wurde (8.1.2.). … Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam (Kurz-KVT), das eine Bestandsaufnahme des bestehenden Sicherheitskonzeptes der Deutschen Botschaft und Empfehlungen für die Zeit nach dem Abzug der Resolute Support Truppen machen sollte, reiste jedoch erst Anfang März 2021 nach Kabul. Die Empfehlungen für das neue Sicherheitskonzept wurden Ende März 2021, einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum, vorgelegt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 231–232 (Original, neues Fenster)

AM Maas entschied am 03.05.2021: Botschaft Kabul wird weiterbetrieben, Generalkonsulat Masar-i-Scharif (auf Camp Marmal) zum 30.06.2021 geschlossen. Aufgaben gingen auf die Botschaft Kabul über. Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam reiste erst Anfang März 2021 nach Kabul; das neue Sicherheitskonzept wurde Ende März 2021 (einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum) vorgelegt. Eine bereits 2020 entworfene Vorlage zur Schließung des Generalkonsulats war im Frühjahr 2020 „angehalten“ worden, um nicht das Signal zu senden, dass der Abzug bereits beschlossen sei.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 231–232 (Dokument insgesamt S. 206–258)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.

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