Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3.3–3.4 — BMVg-Planungsdilemma S. 217–218

BMVg-AA-Spannung: Militär braucht frühe Entscheidung, Diplomatie braucht Freiheit; Schütt: „Dilemma zwischen ausstehender Entscheidung und drängender Zeit“

Originalstelle
„Angesichts des großen Materialumfangs, der sich über das nahezu 20-jährige Engagement aufgebaut hatte, ergab die logistische Lagebeurteilung, dass in Abhängigkeit des zurückzuverlegenden Materials und der zur Verfügung stehenden Transportmittel ein Zeitrahmen von vier bis sechs Monaten anzusetzen sein würde. Politische Entscheidungen waren damit aus unserer Sicht, also aus Sicht der Abteilung „Strategie und Einsatz“, so früh wie möglich, aber spätestens zum Jahreswechsel 2021 erforderlich, um eine, wie wir es nannten, geordnete Rückverlegung zu ermöglichen. Das Dilemma zwischen ausstehender politischer Entscheidung und drängender Zeit für eine geordnete militärische Rückverlegung blieb.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 217–218 (Original, neues Fenster)

Generalleutnant Schütt (BMVg) beschrieb das Dilemma: Logistische Lagebeurteilung ergab Zeitbedarf von 4–6 Monaten für geordnete Rückverlegung; politische Entscheidungen waren spätestens zum Jahreswechsel 2021 nötig. BMVg traf in Abstimmung mit AA vorbereitende Maßnahmen (Reduzierung der Notice-to-Move-Zeit, Reduzierung nicht zwingend erforderlichen Materials), ohne politischen Entscheidungen vorzugreifen oder „sichtbare Signale des Abzugs“ zu senden, die die Verhandlungsbasis der afghanischen Regierung geschwächt hätten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Generalleutnant Schütt Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 217–218 (Dokument insgesamt S. 206–258)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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