Gedankenpapier von AA und BMVg (21.04.2020): Eckpunkte für Voraussetzungen weiterer Truppenreduzierungen. Hinweis: ANDSF von Gewaltverzicht ausgenommen
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„Laut Abkommen sind TLB [Taliban] nur zu Gewaltverzicht ggü. intl. [internationalen] Truppen verpflichtet – ANDSF [Afghan National Defense and Security Forces, afghanische Sicherheitskräfte] hiervon weitgehend ausgenommen. … Dass sowohl die USA als auch die Taliban die Auffassung vertraten, dass sich die Taliban an die Auflagen des Doha-Abkommens hielten, fand keinen Eingang in das Gedankenpapier von AA und BMVg.“
Ein internes Gedankenpapier von BMVg und AA (21.04.2020) formulierte mögliche Kriterien für weitere Truppenreduzierungen: Gewaltreduzierung, Beginn innerafghanischer Verhandlungen, Fortschritte dort, Anti-Terror-Verpflichtungen. Es hielt fest, dass die Taliban laut Abkommen nur zu Gewaltverzicht gegenüber internationalen Truppen verpflichtet seien; die ANDSF seien davon weitgehend ausgenommen. Die parallele Lesart der USA und der Taliban, dass die Taliban das Abkommen einhielten, fand keinen Eingang.
Mehrere Sachverständige stellten dar: Der von den USA verhandelte Abzug habe die ANSF maßgeblich geschwächt; jährlich gingen rund die Hälfte des Personals durch Tod, Verwundung oder Ausscheiden verloren; die ANSF seien laut Petersmann von der Nicht-Angriffs-Zusage „ausdrücklich ausgenommen — zum Abschuss freigegeben” gewesen. Mielke deutet das Aufrechterhalten der Gewalt als „selbstbewusste Machtdemonstration” der Taliban.
Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.
Im Februar 2020 bestand die RSM aus 16.551 Soldat:innen aus 38 NATO-Staaten und Partnern. Größtes Kontingent: USA mit 8.000. Deutschland war zweitstärkster Truppensteller und übernahm als Rahmennation die Gesamtverantwortung für TAAC-North (Masar-i-Scharif); Mandatsobergrenze zuletzt 1.300 Soldat:innen. Chef des Stabes im RSM-Hauptquartier Kabul war ein deutscher Generalleutnant (Marlow, dann Poschwatta).
Der RSM-Operationsplan sah drei Phasen vor (A: Speichenmodell; B: Kabul-zentriert; C: Abzug); bis Doha sei er „konditioniert“ gewesen: Phasenwechsel hingen vom Erfüllen bestimmter Voraussetzungen ab, u. a. Stabilisierung der Lage und Operationsfähigkeit der ANDSF. Mit Doha sei laut Zeugen S. (Ständige Vertretung NATO) ein „fundamentaler Wandel“ eingetreten, weg vom Conditions-based hin zum kalenderbasierten Ansatz.
Unmittelbar nach Doha begann als Phase A light die im Abkommen vereinbarte Truppenreduzierung der ersten 135 Tage (bis 31.07.2020). Das Nabe-Speichen-System blieb erhalten; reduziert wurde innerhalb dieses Modells. Im deutschen Kontingent wurden coronabedingt zunächst 80 besonders gefährdete Soldat:innen zurückverlegt, die nicht mehr wiederkamen; weitere Einsparungen erfolgten u. a. im Stab und bei Force Protection (z. B. Reduzierung des Advisings in Maimana und Kunduz).
Aus einem Vermerk des BKAmt zur Ressortbesprechung vom 04.03.2020 geht hervor: Die NATO sei später als Deutschland informiert worden; der deutsche Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel habe, anders als andere Staatenvertreter, Einblick in die noch nicht versandten Annexe erhalten, weshalb man der Phase A light grundsätzlich zustimmen konnte. Eine DKOR der Ständigen Vertretung bei der NATO vom 26.03.2020 dokumentiert zugleich die Einigkeit unter den Alliierten, dass weitere Schritte über Phase A light hinaus an Bedingungen geknüpft sein sollten.