AA: anfangs auch positive Erwartungen, bald Kritik an Vertragsstruktur (Bledjian: „Vertrag zulasten Dritter”)
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„[Bledjian:] Also, es war erstens ein Vertrag zulasten Dritter. Wenn ein Frieden mit der afghanischen Regierung, mit der afghanischen Republik abgeschlossen werden sollte, sollte sie auch am Verhandlungstisch sitzen. Die Verbündeten, einschließlich der Bundesregierung, waren nicht beteiligt an diesem Doha-Abkommen. Wir wurden also sozusagen vor vollendete Tatsachen gestellt. Es wurden Verpflichtungen der afghanischen Regierung … sind in dieser Vereinbarung enthalten, bei der die afghanische Regierung nicht beteiligt war. Ich will da beispielhaft die Entlassung von 5 000 Talibangefangenen nennen, von denen einige gar nicht Taliban waren, sondern Schwerstkriminelle.“
Im AA überwog anfangs vorsichtige Hoffnung (St., T., Oberstleutnant T.), bald aber dominierte Kritik: Bledjian (Botschaft Kabul) bezeichnete das Abkommen als „Vertrag zulasten Dritter” mit Verpflichtungen der afghanischen Regierung ohne deren Beteiligung, „eher vage” Taliban-Verpflichtungen, „keine Parameter” für Gewaltreduktion. Die Freilassung der 5.000 schloss Schwerstkriminelle ein.
Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.
Aus BMVg-Sicht (Oberstleutnant i. G. G.) habe zum Zeitpunkt von Doha ein „strategisches Patt” bestanden (Taliban ~60.000 Kämpfer, ANSF ~300.000 Soldat:innen). Die Taliban-Raumkontrolle lag laut BND (H. H.) im Februar 2020 bei etwa 40 % der Landesfläche. Bekannt war, dass die ANSF langfristig auf externe Unterstützung (Ausbildung und Finanzierung) angewiesen sein würden.
Hinweis: BND-Wert ~40 % weicht von Mielkes 60 % und Martys <10-%-vollständige-Kontrolle ab. Dokumentiert sind drei unterschiedliche Lagebilder.
Die Taliban hätten konstant auf die Taktik „Fight and Talk” gesetzt: Vor jeder Verhandlungsrunde sei der Kampfdruck erhöht worden, um Stärke zu demonstrieren. Das bestätigten BMVg-Zeugen Oberstleutnant i. G. G. und Generalleutnant Schütt.
Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.