Schetter: Doha-Abkommen war „handwerklich gesehen miserabel”: keine Monitoring-Instrumente, kein Stufenplan, Truppenabzug nicht konditioniert
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„Das Doha-Abkommen [werde] in der Konfliktforschung als „Track-one Diplomacy” bezeichnet. Dabei handele es sich um die „[s]chlechteste” Art von Abkommen, die „man sich vorstellen” könne. Das Abkommen sei laut dem Sachverständigen „handwerklich gesehen miserabel” und zeitlich von den Amerikanern „durchgepeitscht” worden. Durch die Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung und der afghanischen Zivilgesellschaft hätten „zwei ganz zentrale Akteure” gefehlt. … keine „verbindlichen Kriterien”, „keine Monitoringinstrumente” und keinen „Stufenplan” für einen Abzug … Der Truppenabzug sei somit „eigentlich nie mit dem afghanischen Friedensprozess gekoppelt worden”.“
Sachverständiger Schetter bezeichnete das Doha-Abkommen als „handwerklich miserabel” und „durchgepeitscht”: Es fehlten Beteiligung der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft, verbindliche Kriterien, Monitoring-Instrumente und ein Stufenplan; der Truppenabzug sei nie mit dem innerafghanischen Friedensprozess gekoppelt worden. Mielke und Petersmann bestätigten dies.
Schetter listet fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens: (a) Eiltempo unter Trumps „America First”, (b) Ausschluss von afghanischer Regierung und Zivilgesellschaft (Taliban erkannten die Regierung nicht als Verhandlungspartner, nur ein „Team IRoA”), (c) keine vertrauensbildenden Maßnahmen vorgesehen, (d) keine Monitoring-Instrumente (insbesondere zum Taliban-Al-Qaida-Verhältnis), (e) keine Konditionierung des US-Truppenabzugs an den innerafghanischen Friedensprozess; damit fehle dem innerafghanischen Prozess jeglicher Hebel.
Doha habe das US-Bedürfnis Trumps signalisiert, ein Wahlversprechen einzulösen und sich ohne Gesichtsverlust zurückzuziehen; die US-Position habe sich von „wir verhandeln nicht mit Terroristen” zu politischem Deal-making gewandelt. Bemerkenswert sei die Akzeptanz Khalilzads als Verhandlungsführer durch die Taliban, da er 2001 maßgeblich mitverantwortlich war, dass die Taliban am Petersberg ausgeschlossen blieben. Mielke spekuliert, eine damalige Machtteilung hätte den Verlauf seit 2001 anders aussehen lassen.
Doha sei kein Weg zu einem afghanischen Frieden gewesen, sondern die innenpolitisch motivierte Ausgangstür für die USA und der Beginn der bedingungslosen Machtübergabe an die Taliban.
Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.
Aus BMVg-Sicht (Oberstleutnant i. G. G.) habe zum Zeitpunkt von Doha ein „strategisches Patt” bestanden (Taliban ~60.000 Kämpfer, ANSF ~300.000 Soldat:innen). Die Taliban-Raumkontrolle lag laut BND (H. H.) im Februar 2020 bei etwa 40 % der Landesfläche. Bekannt war, dass die ANSF langfristig auf externe Unterstützung (Ausbildung und Finanzierung) angewiesen sein würden.
Hinweis: BND-Wert ~40 % weicht von Mielkes 60 % und Martys <10-%-vollständige-Kontrolle ab. Dokumentiert sind drei unterschiedliche Lagebilder.
Die Taliban hätten konstant auf die Taktik „Fight and Talk” gesetzt: Vor jeder Verhandlungsrunde sei der Kampfdruck erhöht worden, um Stärke zu demonstrieren. Das bestätigten BMVg-Zeugen Oberstleutnant i. G. G. und Generalleutnant Schütt.
Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.