Sachverständige bestätigen tiefe Stadt-Land-Kluft; Taliban-Rückhalt v.a. ländlich, Misstrauen gegen Eliten
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„Die Sachverständigen haben dem Ausschuss berichtet, dass es in Afghanistan seit jeher eine Kluft zwischen dem städtischen und dem ländlichen Leben gegeben habe. … In letzteren paschtunischen Gebieten hätten die Taliban als Teil der dörflichen Struktur ein sehr hohes Ansehen genossen. Loyalitäten zur afghanischen Regierung habe man vor allem „in der städtischen Gesellschaft” gefunden. … Die Anziehungskraft der Taliban in den ländlichen Gebieten sei … „weniger auf die Attraktivität ihrer religiös-ideologischen Weltanschauung, sondern auf die anti-elitäre Bewegung des „kleinen Mannes ohne Stimme'„ zurückzuführen gewesen.“
Übereinstimmend bestätigten die Sachverständigen (Dube, Mielke, Petersmann, Schetter, Zeino) eine tiefe Stadt-Land-Kluft: Loyalität zur Regierung vor allem urban; Taliban-Rückhalt vor allem in ländlich-paschtunischen Gebieten, auch wegen ihrer anti-elitären Selbstdarstellung und der ländlich wahrgenommenen Korruption von Staat und Justiz.
Das ländliche Afghanistan sei landesweit extrem konservativ; die als „positiv” wahrgenommene Entwicklung habe vor allem in Kabul stattgefunden. Bereits zehn Kilometer außerhalb (z. B. Wardak) lebten die Menschen wie seit Jahrhunderten.
Die Anhängerschaft der Taliban beruhe weniger auf religiös-ideologischer Attraktivität als auf einem anti-elitären Image (Bewegung des „kleinen Mannes ohne Stimme”); Zuspruch sei vor allem von traditionell-konservativen Menschen gekommen, die vom Wiederaufbau ausgeschlossen waren oder Angehörige durch Kämpfe oder Drohnenanschläge verloren hatten.
Die ländliche Bevölkerung, weitgehend vom Wiederaufbau entkoppelt, habe die Taliban-Rückkehr eher gleichgültig hingenommen oder befürwortet, weil (a) viele nicht mehr erkennen konnten, wofür zu kämpfen sich lohne (Demokratie und Staatswesen galten als gescheitert), und (b) die Werte und Normen der ländlich-konservativen Bevölkerung (insbesondere patriarchale Ordnung) der Taliban näher standen als der internationalen Gemeinschaft oder der Regierung.
Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.
Aus BMVg-Sicht (Oberstleutnant i. G. G.) habe zum Zeitpunkt von Doha ein „strategisches Patt” bestanden (Taliban ~60.000 Kämpfer, ANSF ~300.000 Soldat:innen). Die Taliban-Raumkontrolle lag laut BND (H. H.) im Februar 2020 bei etwa 40 % der Landesfläche. Bekannt war, dass die ANSF langfristig auf externe Unterstützung (Ausbildung und Finanzierung) angewiesen sein würden.
Hinweis: BND-Wert ~40 % weicht von Mielkes 60 % und Martys <10-%-vollständige-Kontrolle ab. Dokumentiert sind drei unterschiedliche Lagebilder.
Die Taliban hätten konstant auf die Taktik „Fight and Talk” gesetzt: Vor jeder Verhandlungsrunde sei der Kampfdruck erhöht worden, um Stärke zu demonstrieren. Das bestätigten BMVg-Zeugen Oberstleutnant i. G. G. und Generalleutnant Schütt.
Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.