Zwölf Sachverständige in zwei Panels: Zivilgesellschaft und Institutionen sowie Sicherheits- und militärische Lage
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„Der Ausschuss hat im Rahmen einer Sachverständigenanhörung am 22. September 2022 insgesamt zwölf Sachverständige in zwei Panels zur Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens angehört. Das erste Panel hatte die Lage der Zivilgesellschaft zum Gegenstand, das zweite Panel hat sich mit der militärischen Lage in Afghanistan im Untersuchungszeitraum befasst.“
Der Ausschuss hörte am 22.09.2022 zwölf Sachverständige in zwei Panels an: Panel 1 Zivilgesellschaft und Stabilität (u. a. Dube, Mielke, Petersmann, Schetter, Safi, Zeino); Panel 2 Sicherheitslage und militärische Lage (u. a. Domröse, Gailani, Jalil, Kaim, Marty, Zerbin). Die schriftlichen Stellungnahmen sind in `daten/stellungnahmen/` einzeln erfasst. Die folgenden Claims `ab-t2k1-012` bis `ab-t2k1-018` fassen die zentralen Befunde aus der Ausschuss-Sicht.
Dube stellt ausdrücklich klar, dass er nicht im Auftrag von BMVg, BMZ oder GIZ spricht, sondern eine private, auf jahrzehntelanger Regionalerfahrung beruhende Einschätzung gibt.
Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.
Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 habe die internationale Gemeinschaft ihre Bereitschaft zu intensiviertem Engagement weitgehend verloren. Nicht nur unter Trump, sondern in vielen westlichen Regierungen sei nach knapp zwanzig Jahren die Geduld mit Afghanistan erschöpft gewesen.
Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban weniger als 10 % der Distrikte vollständig, die Republik etwa ein Drittel und alle Provinzhauptstädte und Bevölkerungszentren; militärisch waren die Taliban in einer schwächeren Stellung als die Republik.
Hinweis: Spannung zu Mielkes Befund („60 % des ländlichen Raums” unter Taliban-Einfluss). Marty differenziert ausdrücklich nach Art der Kontrolle.
Das Doha-Abkommen habe vor allem dem Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump gedient, weil das Ende des Afghanistan-Kriegs zu seinen Wahlversprechen gehört habe.
Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.
Aus BMVg-Sicht (Oberstleutnant i. G. G.) habe zum Zeitpunkt von Doha ein „strategisches Patt” bestanden (Taliban ~60.000 Kämpfer, ANSF ~300.000 Soldat:innen). Die Taliban-Raumkontrolle lag laut BND (H. H.) im Februar 2020 bei etwa 40 % der Landesfläche. Bekannt war, dass die ANSF langfristig auf externe Unterstützung (Ausbildung und Finanzierung) angewiesen sein würden.
Hinweis: BND-Wert ~40 % weicht von Mielkes 60 % und Martys <10-%-vollständige-Kontrolle ab. Dokumentiert sind drei unterschiedliche Lagebilder.
Die Taliban hätten konstant auf die Taktik „Fight and Talk” gesetzt: Vor jeder Verhandlungsrunde sei der Kampfdruck erhöht worden, um Stärke zu demonstrieren. Das bestätigten BMVg-Zeugen Oberstleutnant i. G. G. und Generalleutnant Schütt.
Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.