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Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 2 — Sachverständigenanhörung 22.09.2022 S. 163–178

Zwölf Sachverständige in zwei Panels: Zivilgesellschaft und Institutionen sowie Sicherheits- und militärische Lage

Originalstelle
„Der Ausschuss hat im Rahmen einer Sachverständigenanhörung am 22. September 2022 insgesamt zwölf Sachverständige in zwei Panels zur Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens angehört. Das erste Panel hatte die Lage der Zivilgesellschaft zum Gegenstand, das zweite Panel hat sich mit der militärischen Lage in Afghanistan im Untersuchungszeitraum befasst.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 163–178 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss hörte am 22.09.2022 zwölf Sachverständige in zwei Panels an: Panel 1 Zivilgesellschaft und Stabilität (u. a. Dube, Mielke, Petersmann, Schetter, Safi, Zeino); Panel 2 Sicherheitslage und militärische Lage (u. a. Domröse, Gailani, Jalil, Kaim, Marty, Zerbin). Die schriftlichen Stellungnahmen sind in `daten/stellungnahmen/` einzeln erfasst. Die folgenden Claims `ab-t2k1-012` bis `ab-t2k1-018` fassen die zentralen Befunde aus der Ausschuss-Sicht.

Thema: Lehren für die Zukunft Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 163–178 (Dokument insgesamt S. 155–205)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Verwandte Aussagen

Sachverständige:r Frage 1a — Inhalt des Doha-Abkommens S. 1–2

Fünf Kernelemente des Doha-Abkommens; ANSF nicht eingeschlossen, nur mündliche 80-%-Gewaltminderungsvereinbarung

Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\02-mielke.json
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Lagebild Anfang 2020: Taliban dominierten das Land, Regierung die Städte (mit US-Luftunterstützung)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\03-petersmann.json
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Seit 2005 kontinuierlich verschlechterte Sicherheitslage; Zunahme ziviler Opfer auch 2020

Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\04-schetter.json
Sachverständige:r Frage 1 — Sicherheitslage und politische Lage S. 2

Taliban kontrollierten <10 % der Distrikte vollständig, Republik ~1/3, alle Provinzhauptstädte unter Kabul

Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban weniger als 10 % der Distrikte vollständig, die Republik etwa ein Drittel und alle Provinzhauptstädte und Bevölkerungszentren; militärisch waren die Taliban in einer schwächeren Stellung als die Republik.

Hinweis: Spannung zu Mielkes Befund („60 % des ländlichen Raums” unter Taliban-Einfluss). Marty differenziert ausdrücklich nach Art der Kontrolle.
Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\08-marty.json

Weiteres aus derselben Quelle

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Doha-Abkommen am 29.02.2020 unterzeichnet: kalendarischer Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums

Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: Zalmay Khalilzad, Abdul Ghani Baradar abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
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Politische Ausgangslage: keine neue afghanische Regierung, Ghani-Abdullah-Streit nach der Wahl 09/2019

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.

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Hinweis: BND-Wert ~40 % weicht von Mielkes 60 % und Martys <10-%-vollständige-Kontrolle ab. Dokumentiert sind drei unterschiedliche Lagebilder.
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