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Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.4.5 — Annex-Vereinbarungen S. 162–163 März 2020

Annexe vertraulich klassifiziert; Einsichtnahme erst auf NATO-Bitten, nur Notizen, keine eingestuften Verteilungen

Originalstelle
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die US-Administration als vertraulich klassifiziert wurden und nur von einem kleinen Personenkreis eingesehen werden durften. … das war ein spezifisches Verfahren, eher ungewöhnlich, wo man einen Vertreter vor Ort hatte, der dann kurz die Dokumente anschauen und sich dazu Notizen machen durfte; aber die wurden nicht eingestuft verteilt. … [E-Mail Botschaft Kabul, 08.03.2020:] im Anschluss an heutiges Briefing zu laufenden US-Aktivitäten in Bezug auf Wahlen und Frieden gewährten USA Einblick in die beiden Annexe (kurze Möglichkeit zur Lektüre, keine Notizen, Bitte um close-hold und Vertraulichkeit).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 162–163 (Original, neues Fenster)

Die Annex-Vereinbarungen des Doha-Abkommens wurden von der US-Administration als Verschlusssache klassifiziert; eine Einsichtnahme der Alliierten erfolgte erst auf NATO-Bitten in einem ungewöhnlichen Verfahren (kurze Lektüre vor Ort, keine Notizen, keine Verteilung). Die Botschaft Kabul bestätigte diesen Modus in einer E-Mail vom 08.03.2020. Inhaltlich hätten die Annexe laut Zeugen S. und Krüger keine entscheidenden neuen Erkenntnisse gebracht.

Thema: Geheimschutz Akteure: USA, Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, NATO Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 162–163 (Dokument insgesamt S. 155–205)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Jon Schroden stellungnahmen\11-sopko-young-schriftlich.json

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