Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.3 — Doha-Abkommen im Wortlaut S. 160

Gefangenenaustausch (Wortlaut): bis zu 5.000 Taliban und bis zu 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020

Originalstelle
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, unverzüglich mit allen relevanten Seiten die Arbeit an einem Plan aufzunehmen, nach dem im Kampf oder aus politischen Gründen Gefangene als vertrauensbildende Maßnahme in Abstimmung und mit Billigung aller relevanten Seiten rasch freigelassen werden. Bis zum 10. März 2020, dem ersten Tag der innerafghanischen Verhandlungen, … werden bis zu fünftausend (5 000) Gefangene des von den Vereinigten Staaten nicht als Staat anerkannten Islamischen Emirats Afghanistan, das als die Taliban bekannt ist, und bis zu eintausend (1 000) Gefangene der anderen Seite freigelassen. Die relevanten Seiten haben das Ziel, alle verbliebenen Gefangenen im Laufe der folgenden drei Monate freizulassen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 160 (Original, neues Fenster)

Im Wortlaut: Bis 10.03.2020 sollten bis zu 5.000 Taliban-Gefangene und bis zu 1.000 Gefangene „der anderen Seite” (Regierungsangehörige) freigelassen werden; Ziel war die Freilassung aller verbliebenen Gefangenen in den darauffolgenden drei Monaten.

Thema: Doha-Abkommen Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 160 (Dokument insgesamt S. 155–205)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Bewertung Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen und Gefangenenfreilassung S. 6–7

Gefangenenformulierung im Doha-Text und in der Joint Declaration widersprüchlich vage; Republik gab schließlich bis zu 6.100 frei

Der Doha-Wortlaut zur Gefangenenfreilassung sei widersprüchlich vage gewesen: kein direktes Versprechen, dafür aber „bis zu” 5.000 Taliban und 1.000 Regierungsangehörige bis 10. März 2020; die parallele „Joint Declaration” zwischen USA und Republik formulierte deutlich unverbindlicher. Die Republik gab schließlich laut Aussagen des Ghani-Sprechers bis zu 6.100 Taliban frei. Das sei ein weiterer Etappensieg der Taliban, ein Gesichtsverlust für die Republik. Wahrscheinlichste Erklärung der Widersprüche: US-Vertreter hätten verschiedenen Seiten unterschiedliche Versprechen gemacht.

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Sachverständige:r Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 3

Frühjahr 2020: >4.500 Taliban-Angriffe, >900 ANSF-Tote; Druck zur Freilassung der 5.000

Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.

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Doha-Abkommen am 29.02.2020 unterzeichnet: kalendarischer Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums

Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.

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BMVg-Einschätzung Frühjahr 2020: „strategisches Patt”: Taliban ~60.000, ANSF ~300.000, Raumkontrolle Taliban ~40 % (BND)

Aus BMVg-Sicht (Oberstleutnant i. G. G.) habe zum Zeitpunkt von Doha ein „strategisches Patt” bestanden (Taliban ~60.000 Kämpfer, ANSF ~300.000 Soldat:innen). Die Taliban-Raumkontrolle lag laut BND (H. H.) im Februar 2020 bei etwa 40 % der Landesfläche. Bekannt war, dass die ANSF langfristig auf externe Unterstützung (Ausbildung und Finanzierung) angewiesen sein würden.

Hinweis: BND-Wert ~40 % weicht von Mielkes 60 % und Martys <10-%-vollständige-Kontrolle ab. Dokumentiert sind drei unterschiedliche Lagebilder.
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Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.

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