Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.3 — Doha-Abkommen im Wortlaut S. 159–161

Vier Teile des Doha-Abkommens (offizielle Übersetzung des AA)

Originalstelle
„Ein umfassendes Friedensabkommen besteht aus vier Teilen: 1. Garantien und Durchsetzungsmechanismen, die verhindern werden, dass Gruppen oder Einzelpersonen afghanischen Boden gegen die Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten nutzen. 2. Garantien, Durchsetzungsmechanismen und die Verkündung eines Zeitplans für den Abzug aller ausländischen Streitkräfte aus Afghanistan. 3. … wird das von den Vereinigten Staaten nicht als Staat anerkannte Islamische Emirat Afghanistan, das als die Taliban bekannt ist, am 10. März 2020 … mit innerafghanischen Verhandlungen mit den afghanischen Seiten beginnen. 4. Ein dauerhafter und umfassender Waffenstillstand wird ein Punkt auf der Tagesordnung des innerafghanischen Dialoges und der innerafghanischen Verhandlungen sein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 159–161 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen besteht aus vier Teilen: (1) Taliban-Garantien gegen Nutzung afghanischen Bodens gegen die USA und Verbündete; (2) US-Zeitplan für Abzug aller ausländischen Streitkräfte; (3) Beginn innerafghanischer Verhandlungen ab 10.03.2020 nach Teilen 1+2; (4) Waffenstillstand als Tagesordnungspunkt der innerafghanischen Verhandlungen + politische Roadmap.

Thema: Doha-Abkommen Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 159–161 (Dokument insgesamt S. 155–205)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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