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Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 155–156 Februar 2020

Politische Ausgangslage: keine neue afghanische Regierung, Ghani-Abdullah-Streit nach der Wahl 09/2019

Originalstelle
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der Regierungsbildung. Es gab eine geschäftsführende, aber keine echte, und das hat sich Ewigkeiten hingezogen. … Am 18.02. hatte die Wahlkommission nach Prüfung umstrittener Stimmzettel das vorläufige Ergebnis (Ghani: 50,6 Prozent, Herausforderer Abdullah: 39,5) vom Dezember 2019 bestätigt und StP [Staatspräsident] Ghani zum Sieger erklärt. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce”, reklamierte den Wahlsieg für sich und kündigte eine Parallelregierung an.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155–156 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 155–156 (Dokument insgesamt S. 155–205)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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