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„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. … Solche Flüge würden wahrgenommen als weiterer klarer Punktsieg für die Taliban. Sie hätten nach hiesigem Erachten schwerwiegende Auswirkungen auf die weitere DEU Zusammenarbeit mit AFG und würden das Vertrauen der AFG Bevölkerung auf eine friedliche Konfliktlösung ohne gewaltsame Machtübernahme durch die Taliban weiter untergraben.“
Eine DKOR der Deutschen Botschaft Kabul vom 20.06.2021 (Mitverfasser Botschafter Zeidler) riet von Charterflügen „dringend“ ab: Sie würden als „Punktsieg für die Taliban“ wahrgenommen, das wesentliche deutsche Narrativ (zivile Unterstützung bleibt) konterkarieren und „erdrutschartige Bewegungen“ auch im zivilen Bereich auslösen.
Originalstelle„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige Prüfung der Entsendung eines […] Krisenvorsorgeteams“ empfohlen. … Anlass für die Empfehlung der Entsendung eines Krisenvorsorgeteams sei laut Aussage des Zeugen Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Botschaft, das drohende Ende der RSM am 30. April 2021 gewesen. … Andererseits müssen die konkreten Fragen vor Ort angegangen werden, allerdings mit Blick darauf, dass durch die vorgegebene Rotation der MA [Mitarbeiter] der StV [Stellvertreter] regelmäßig während seiner Anwesenheit vor Ort Leiter der Vertretung ist, und insofern seine Funktion als Sicherheitsbeauftragter nur sehr eingeschränkt und keinesfalls, wie es erforderlich wäre, vorübergehend mit ganzer Arbeitskraft wahrnehmen kann. … Im AA habe man aber auf eine Entscheidung der NATO über das Ende des Militäreinsatzes warten wollen, die zum damaligen Zeitpunkt spätestens bei dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister am 17./18. Februar 2021 erwartet worden sei. Das AA habe erst ein Krisenvorsorgeteam schicken wollen, wenn es eine Entscheidung über das Datum des Abzuges gebe.“
Botschafter Zeidler empfahl bereits am 08.11.2020 in einem Vermerk die zügige Entsendung eines Krisenvorsorgeteams (KVT) wegen des absehbaren RSM-Endes am 30.04.2021 und Kapazitätsproblemen durch die Rotation. Das AA wollte allerdings erst nach der NATO-Entscheidung (erwartet zum NATO-Verteidigungsminister-Treffen am 17./18.02.2021) tätig werden, um den Truppenabzugsplan abzuwarten.
Originalstelle„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte, Aufgabenwahrnehmung und Zeitbedarf bei KVT-/KB-Entsendungen haben grundsätzlich das Potential, die gemeinsame Auftragserfüllung bei zukünftigen Entsendungen in den Empfangsstaaten zu erschweren.“
Das ursprünglich von der Botschaft geforderte volle KVT wurde auf eine Kurzberatung (05.–08.03.2021) mit nur drei Personen herabgestuft. Botschafter Zeidler kritisierte dies deutlich; auch der mitgereiste BMVg-Vertreter bewertete die Planung im Nachgang „sehr kritisch” wegen offenkundiger Ablagen im ressortgemeinsamen Verständnis. Vertreter des Länderreferats für AFG und PAK nahmen trotz Angebot nicht teil.
Sicherheitsberater „Fisch” bestätigte in seiner Vernehmung, dass die Empfehlungen der Kurzberatung nicht vollständig umgesetzt wurden. Botschafter Zeidler kritisierte bereits am 01.04.2021 in einer E-Mail offen, dass der Bericht „nicht umsetzbare Empfehlungen” enthalte (z.B. bezüglich Unterbringung von max. 20 Personen) und forderte zügige Regelungen zur Anmietung ziviler Helikopter.
„Aufgrund der besonderen Bedeutung der DEU AV KABUL und den zahlreichen Faktoren, die die Lageentwicklung beeinflussen werden (Prognoseelement), werden Trigger oder Automatismen kaum zu entwickeln sein.“
Der Vermerk zur Kurzberatung stellte fest, dass „Trigger oder Automatismen” für die Frage, ob der Botschaftsbetrieb fortgesetzt werden könne, „kaum zu entwickeln” seien. Dr. Jokisch beschrieb dies als ständige Abwägungsentscheidung zwischen Sicherheitslage und politischen Interessen. Klare Schließungsszenarien waren ein Bürgerkrieg in Kabul oder eine Taliban-Machtübernahme. Die Entscheidung fiel laut Jokisch „sogar der Minister”, also auf höchster politischer Ebene; „politische Kosten” einer Schließung waren mitzubedenken.
Originalstelle„Es wurde am 29. April 2021 durch den deutschen Botschafter in Kabul Zeidler unterzeichnet. Laut Aussage des Botschafters sei vereinbart worden, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es wurde am 29. April 2021 durch den deutschen Botschafter in Kabul Zeidler unterzeichnet. Laut Aussage des Botschafters sei vereinbart worden, dass die Deutsche Botschaft Kabul „im Ernstfall auf die Hubschrauber der amerikanischen Kollegen nach Verfügbarkeit“ zurückgreifen könne, „um den kritischen Teil des Transports im Falle einer notwendigen Evakuierung von unserer Botschaft zum Flughafen durchführen zu können“.“
Botschafter Zeidler unterzeichnete am 29.04.2021 ein Memorandum of Agreement (MoA, oft als MoU bezeichnet) mit der US-Botschaft. Es sicherte zu, dass die Deutsche Botschaft im Ernstfall nach Verfügbarkeit US-Hubschrauber zum Transport zum Flughafen nutzen, die US-Botschaft als „Safe Haven” verwenden und mit US-Frachtmaschinen ausgeflogen werden konnte. Das MoA sah nur die Evakuierung des entsandten deutschen Personals vor; Ortskräfte und weitere Schutzbedürftige waren nicht Gegenstand. Bei der Evakuierung am 15.08.2021 wurde diese Vereinbarung tatsächlich aktiviert.
Originalstelle„Realistischerweise wäre sie [die Verlässlichkeit] wahrscheinlich sogar geringer gewesen als bei den Amerikanern; denn so zivile Hubschrauberfirmen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Realistischerweise wäre sie [die Verlässlichkeit] wahrscheinlich sogar geringer gewesen als bei den Amerikanern; denn so zivile Hubschrauberfirmen, die in diesen Ländern aktiv sind, die verkaufen ihre Kapazitäten dann - - Es ist nicht auszuschließen, dass sie es dann an den Meistbietenden vor Ort tun, also in der konkreten Situation. Also hundertprozentige Sicherheit hat man, glaube ich, nie, egal was man tut.“
Neben dem US-MoA bemühte sich die Botschaft um Anmietung exklusiver ziviler Hubschrauberkapazitäten, wie in der Kurzberatung empfohlen und vom Zeugen Zeidler dringlich gefordert, um nicht ausschließlich von US-Kapazitäten abhängig zu sein. Laut Dr. Jokisch war der Vertrag nach einem komplizierten Vergabeverfahren „unterschriftsreif”, die Mittel standen aber erst kurz nach der Evakuierung der Botschaft am 15.08.2021 zur Verfügung, und der Vertrag wurde nicht mehr abgeschlossen. Jokisch wies zugleich darauf hin, dass auch zivile Anbieter keine „hundertprozentige Verlässlichkeit” geboten hätten (Verkauf an Meistbietenden möglich).
„Daraus ist auch abzusehen, dass bei den Kalkulationen der Hubschrauberkapazitäten in der Tat Evakuierungen von Ortskräften für den Transport zum Flughafen nicht einkalkuliert wurden.“
Laut Vermerk der Botschaft vom 08.06.2021 wurde der Evakuierungsbedarf auf ca. 300–350 Personen geschätzt: bis zu 250 deutsche Schutzbefohlene + ca. 50 Entsandte (inkl. BND und Dienstleister) + 10 deutsche Mitarbeiter internationaler Organisationen + 15 GIZ-Mitarbeiter. Botschafter Zeidler bestätigte: lokale Beschäftigte (55 Ortskräfte, mit Familien ca. 250) waren bei den Hubschrauberkalkulationen ausdrücklich nicht einkalkuliert. Bledjian: Sicherheitskonzept habe nie ein Szenario „Zehntausende von Menschen” vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, Ortskräfte mitzunehmen, fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.