Petersberg-Konferenz legt Grundlage für neue afghanische Ordnung
Auf dem Petersberg bei Bonn einigen sich afghanische Gruppen unter UN-Vermittlung auf eine Übergangsregierung. Die Taliban sind nicht beteiligt.
In 14 Aussagen genannt, an 3 Ereignissen beteiligt.
Auf dem Petersberg bei Bonn einigen sich afghanische Gruppen unter UN-Vermittlung auf eine Übergangsregierung. Die Taliban sind nicht beteiligt.
Der UN-Sicherheitsrat mandatiert die internationale Schutztruppe ISAF zur Stabilisierung Afghanistans.
Der UN-Sicherheitsrat verlangt von den Taliban die freie Ausreise gefährdeter Personen. Russland und China enthalten sich.
„Deutschland sollte die Reformbemühungen des VN-Generalsekretärs dahingehend unterstützen, dass die Vereinten Nationen in komplexen und vernetzten Einsätzen ihre zentrale Rolle in der internationalen Abstimmung künftig besser wahrnehmen können.“
Vergangenen Einsätzen fehlte eine einheitliche Führungs- und Weisungsstruktur. Die Kommission begrüßt das Reformvorhaben von Generalsekretär Guterres (New Agenda for Peace, Aktion 8, Juli 2023); die Position von VN-Sonderbeauftragten sollte mit Befugnissen, Personalstab und Lagebild gestärkt werden.
„Deutschland sollte seine verlässliche Unterstützung als einer der größten Beitragszahler in den VN beibehalten und gleichzeitig seine Wirkungsmacht mit seinen internationalen Partnern strategisch bündeln.“
Deutschland ist viertgrößter Pflichtbeitragszahler und zweitgrößter Zahler freiwilliger Beiträge der VN (AA, Dezember 2024). Höherer Anteil nicht projektgebundener freiwilliger Beiträge ist zentral. Wirkungsmacht soll über Freundesgruppen, internationale Kontaktgruppen und strategische Personalpolitik in VN-Unterorganisationen gebündelt werden.
„Krisenprävention und vorbeugende Diplomatie sollten durch weiterhin verlässliche Unterstützung des Department of Political and Peacebuilding Affairs (DPPA) und des VN-Entwicklungsprogramms (UNDP) auf den Feldern der operativen und strukturellen Krisenprävention gestärkt werden.“
Krisenprävention ist seit Guterres 2017 Schlüsselthema (New Agenda for Peace; VN-Zukunftspakt Aktion 16). Operative Prävention (Friedens- und Entwicklungsberater, Entminung, Special Political Missions, Mediation Support Unit) und strukturelle Prävention (Menschenrechte, Bildung) sollen verlässlich gefördert werden, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sicherheitsbedürfnisse, insbesondere von Frauen und Mädchen.
„Deutschland sollte sich innerhalb der VN für die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung einsetzen sowie deren Überwachung durch den Special Rapporteur on counter-terrorism and human rights und unter Einbezug der Zivilgesellschaft vorantreiben.“
Anti-Terrormaßnahmen müssen menschenrechtskonform sein. Das wurde in der Vergangenheit nicht von allen Staaten gewährleistet wurde. Im Rahmen der UN Global Counter Terrorism Strategy soll Deutschland für menschenrechtliche Standards einstehen; der Special Rapporteur on counter-terrorism and human rights soll mit Informationszugang gestärkt werden, unter Einbezug der Zivilgesellschaft.
„Zur Stärkung der VN-Friedenssicherung sollte sich Deutschland politisch für realistische, eindeutige, mit Prioritäten versehene und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattete Mandate einsetzen. Glaubwürdig kann das nur geschehen, wenn VN-Friedensmissionen von Deutschland relevante materielle und personelle Unterstützung erfahren.“
Empfehlungen des Brahimi-Reports 2000 wurden nur unzureichend berücksichtigt. Die personelle Unterstützung deutscherseits ist nach Ende von MINUSMA rückläufig. Mit der Beteiligung an VN-Missionen auf Zypern und in Südsudan inkl. Polizei-Führungsfunktionen gewinnt der deutsche Beitrag wieder etwas Gewicht. Ein nationales Anspruchsniveau mit Kapazitätszielen ist zu definieren.
„Deutschland und die EU sollten weiterhin und verstärkt die sicherheits- und friedenspolitische Zusammenarbeit zwischen VN und regionalen Organisationen wie der Afrikanischen Union (AU), insbesondere bei Friedensmissionen und dem Aufbau von Kapazitäten und Fähigkeiten im Rahmen regionaler Friedens- und Sicherheitsarchitektur fördern.“
Mit Resolution 2719 vom 21.12.2023 wurde beschlossen, dass AU- und subregionale afrikanische Missionen aus dem VN-Peacekeeping-Budget mitfinanziert werden können. Ein VN-Mandat wie für Afghanistan erscheint heute unwahrscheinlich; regionale Friedensarchitektur wird wichtiger. Die Zusammenarbeit des VN-Ausbildungszentrums der Bundeswehr in Hammelburg mit afrikanischen Peacekeeping-Netzwerken ist besonders wertvoll.
„Künftige Bundesregierungen sollten in komplexen Einsätzen gemeinsam mit den VN, der NATO und der EU anhand realistischer Fähigkeitsanalysen verstärkt und nachhaltig dafür sorgen, dass innerhalb dieses Dreiecks strategisch erfüllbare Aufträge erteilt und Teilaufträge an befähigte Organisationen vergeben werden.“
Das NATO Strategische Konzept 19.06.2022 stellt heraus: Krisenmanagement bleibt Kernaufgabe; Erfahrungen aus Afghanistan sollen einfließen. Das Dreieck VN-NATO-EU bietet die leistungsfähigste Konstellation; bei Ausfall einer Organisation (z. B. Veto im VN-Sicherheitsrat) muss die Aufgabe an die handlungsfähige Organisation gegeben werden.
„Mit einer einheitlichen, vorher zwischen den erforderlichen Ressorts national abgestimmten gemeinsamen Strategie sollte ein künftiges vernetztes Engagement die nationalen Ziele und Maßnahmen organisationsübergreifend im internationalen Umfeld (Integrated Approach (VN) und Comprehensive Approach (NATO)) „unter ein Dach” bringen.“
In Afghanistan waren bis zu 49 Nationen beteiligt. Ein integriertes Engagement erfordert eine gemeinsame Vorgehensweise. Auf nationaler Ebene müssen Ressorts abgestimmt sein; auf internationaler Ebene (EU, NATO, VN, Einsatzland) muss eine möglichst einheitliche zivil-militärische Strategie geschaffen werden, fortlaufend evaluiert und angepasst.
„In Einsatzkontexten mit einer hohen Aktivität von transnational agierendem Terrorismus und/oder organisierter Kriminalität sollte eine internationale Koordinierung im Bereich der Finanzkontrolle, eine Durchsetzung von Standards der Financial Action Task Force (FATF) sowie die Befähigung der lokalen Ermittlungsbehörden erfolgen.“
Finanzkriminalität (Geldwäsche, Korruption, Terror- und Proliferationsfinanzierung) destabilisiert fragile Kontexte. Die internationale Überwachung von Finanztransferleistungen soll von Beginn an mit BMF und BaFin begleitet werden. Mobile-Banking und SIM-Karten-Verkauf sollen reguliert werden; humanitäre Organisationen zu maximaler Transparenz angehalten werden. VN-Risk-Management-Units sollen auf alle VN-Missionen erweitert werden.
„Die nationale Kommunikationsstrategie sollte eng mit den internationalen Verbündeten koordiniert werden.“
Wechselseitige Koordination mit Beschlüssen des VN-Sicherheitsrats, dem 2014 gegründeten NATO Strategic Communication Center of Excellence (StratCom COE) und dem European External Action Service (EEAS). Ziel: keine widersprüchlichen Botschaften international, trotz divergierender nationaler Interessen.
„Bei internationalen Einsätzen sollte die Verantwortung für einen Informationsaustausch und Interessenausgleich zwischen den beteiligten Gebern der Entwicklungszusammenarbeit, der Humanitären Hilfe und der Stabilisierung klar verortet werden. Ein geeigneter Koordinationsmechanismus sollte, wenn möglich gemeinsam mit dem Empfängerland, bestimmt werden.“
In Afghanistan arbeiteten Geber- und Partnerländer sowie internationale Organisationen oftmals parallel. Folge: Geber-Nehmer-Abhängigkeiten, Fehlallokationen, Mittelzweckentfremdung, Korruption. VN-Resident Coordinator als koordinierende Funktion stärken oder einsatzspezifisch klare Koordinationsverantwortung verorten. Deutschland als „ehrlicher Makler”. Vorausschauende Humanitäre Hilfe (Ernährungssicherheit, Klima) stärken.
„„Wir müssen, wenn wir nach vorne schauen, unser Ambitionsniveau anpassen. […] Dann ist es auch einfacher, den Exit irgendwann wieder zu finden.”“
Florian Laudi (Beauftragter für die Vereinten Nationen und für Terrorismusbekämpfung im Auswärtigen Amt) erklärte, das Internationale Krisenmanagement bleibe „ein wichtiger Pfeiler der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik”. Ressourcen und Fähigkeiten müssten sogar verbessert werden, ohne Landes- und Bündnisverteidigung zu vernachlässigen. Engagements würden zukünftig aber „weniger umfangreich” als in Afghanistan oder Mali ausfallen und dem Ansatz „ganzheitlicher” Krisenprävention folgen. Deutschland werde 2025 den Vorsitz der Peacebuilding-Kommission der VN übernehmen.
„Das war eine dunkle Ära. Die Menschen waren sehr hoffnungslos. Aber die Petersberger Konferenz war ein Licht am Ende des Tunnels. Und sie dachten, dass es zu einer Entwicklung und zu Wohlstand in Afghanistan kommen würde und die Menschen ihre Leben genießen könnten. Sie waren also sehr gespannt auf das Ergebnis dieser Konferenz.“
Dr. Habiba Sarabi, ehemalige afghanische Frauenministerin und Ministerin für Kultur und Bildung unter Karzai, bezeichnete die Petersberger Konferenz (27.11.–05.12.2001) als „Licht am Ende des Tunnels“. Auf dem Petersberg sei die Grundlage für alle Errungenschaften gelegt worden: Verfassung, Rechte der Frauen und alles weitere, was in 20 Jahren erreicht worden sei. Die afghanische Gesellschaft habe große Hoffnungen in den Prozess gesetzt.
„Über ein von den Vereinten Nationen finanziertes Vorhaben konnten wir Tausende von ehemaligen Kämpfern beruflich im gesamten Land rehabilitieren und reintegrieren. Unsere afghanischen Mastertrainer zogen dafür in die Dörfer und bildeten dort Männer (aber auch Frauen) in den unterschiedlichsten Berufen aus, die im ländlichen Afghanistan gebraucht werden.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 3 (Original, neues Fenster)
Über ein VN-finanziertes Vorhaben seien tausende ehemalige Kämpfer landesweit beruflich rehabilitiert und reintegriert worden; afghanische Mastertrainer hätten in den Dörfern Männer und Frauen in dorfrelevanten Berufen ausgebildet.