Bridge the Gap.

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USA

In 113 Aussagen genannt, an 23 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

27. November bis 5. Dezember 2001 Petersberg bei Bonn, Deutschland 5 Stimmen

Petersberg-Konferenz legt Grundlage für neue afghanische Ordnung

Auf dem Petersberg bei Bonn einigen sich afghanische Gruppen unter UN-Vermittlung auf eine Übergangsregierung. Die Taliban sind nicht beteiligt.

Beteiligt: Vereinte Nationen, Deutschland, USA, Hamid Karzai
4. September 2009 Kunduz, Afghanistan 14 Stimmen

Bundeswehr-Luftangriff bei Kunduz mit zivilen Opfern

Ein von einem deutschen Oberst angeforderter US-Luftangriff auf zwei entführte Tanklastwagen tötet zahlreiche Zivilisten.

Beteiligt: Bundeswehr, USA, Afghanistan
1. Januar 2015 Afghanistan 25 Stimmen

ISAF endet, Resolute Support Mission beginnt

Die NATO beendet den Kampfeinsatz ISAF und startet die kleinere Ausbildungs- und Beratungsmission Resolute Support.

Beteiligt: NATO, Bundeswehr, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF)
17. Mai 2020 Kabul, Afghanistan 18 Stimmen

Ghani und Abdullah einigen sich auf Machtteilung

Unter US-Druck einigen sich Ghani und Abdullah auf eine gemeinsame Regierung. Abdullah leitet den neu geschaffenen Hohen Rat für Nationale Aussöhnung.

Beteiligt: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA
3. November 2020 USA 12 Stimmen

Joe Biden gewinnt die US-Präsidentschaftswahl

Mit Joe Biden gewinnt der Herausforderer die US-Präsidentschaftswahl. Viele Verbündete hoffen auf einen neuen Kurs.

Beteiligt: Joe Biden, Donald Trump, USA
in der Nacht zum 2. Juli 2021 Bagram, Afghanistan 8 Stimmen

USA verlassen den Stützpunkt Bagram in der Nacht

Die US-Truppen ziehen sich nachts ohne Vorankündigung aus dem zentralen Luftstützpunkt Bagram zurück.

Beteiligt: USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF)
15. August 2021 Kabul, Afghanistan 25 Stimmen

Deutsche Botschaft wird mit US-Hubschraubern evakuiert

Das deutsche Botschaftspersonal wird mit US-Helikoptern vom Hauptquartier Resolute Support an den Flughafen Kabul gebracht.

Beteiligt: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, USA, Jan Hendrik van Thiel
30. August 2021 Kabul, Afghanistan 25 Stimmen

Letzte US-Truppen verlassen Afghanistan

Die letzten US-Soldaten verlassen Kabul. Der zwanzigjährige US-Einsatz in Afghanistan endet.

Beteiligt: USA, Taliban

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.2 — Vertragsparteien S. 158

Weder afghanische Regierung noch NATO-Alliierte am Doha-Abkommen beteiligt; parallel Joint Declaration USA–Afghanistan

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den Feststellungen des Ausschusses am Abschluss des Doha-Abkommens beteiligt. Zwischen der afghanischen Regierung und den USA wurde jedoch ebenfalls am 29. Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) unterzeichnet, in der die Inhalte des Doha-Abkommens von der afghanischen Regierung bestätigt wurden. … Einer Vorlage zur Entscheidung an den damaligen Außenminister Maas vom 4. März 2020 zufolge habe die Bundesregierung am Tag vor der Unterzeichnung des Abkommens die finale Version zur Kenntnis erhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 158 (Original, neues Fenster)

Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Bundesregierung, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.4.5 — Annex-Vereinbarungen S. 162–163

Annexe vertraulich klassifiziert; Einsichtnahme erst auf NATO-Bitten, nur Notizen, keine eingestuften Verteilungen

Originalstelle
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die US-Administration als vertraulich klassifiziert wurden und nur von einem kleinen Personenkreis eingesehen werden durften. … das war ein spezifisches Verfahren, eher ungewöhnlich, wo man einen Vertreter vor Ort hatte, der dann kurz die Dokumente anschauen und sich dazu Notizen machen durfte; aber die wurden nicht eingestuft verteilt. … [E-Mail Botschaft Kabul, 08.03.2020:] im Anschluss an heutiges Briefing zu laufenden US-Aktivitäten in Bezug auf Wahlen und Frieden gewährten USA Einblick in die beiden Annexe (kurze Möglichkeit zur Lektüre, keine Notizen, Bitte um close-hold und Vertraulichkeit).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 162–163 (Original, neues Fenster)

Die Annex-Vereinbarungen des Doha-Abkommens wurden von der US-Administration als Verschlusssache klassifiziert; eine Einsichtnahme der Alliierten erfolgte erst auf NATO-Bitten in einem ungewöhnlichen Verfahren (kurze Lektüre vor Ort, keine Notizen, keine Verteilung). Die Botschaft Kabul bestätigte diesen Modus in einer E-Mail vom 08.03.2020. Inhaltlich hätten die Annexe laut Zeugen S. und Krüger keine entscheidenden neuen Erkenntnisse gebracht.

Thema: Geheimschutz März 2020 Akteure: USA, Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, NATO abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt — Überblick Abzugsentscheidung S. 206

NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021, fast 14 Monate nach Doha

Originalstelle
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) ein Abzugstermin im Raum, ohne dass das Bündnis selbst eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Erst am 14. April 2021 wurde auf Ebene der NATO durch den Nordatlantikrat die Entscheidung getroffen, die RSM in Afghanistan zu beenden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 206 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2020-02-29 bis 2021-04-14 Akteure: NATO, Nordatlantikrat, USA, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 1.2 — Resolute Support Mission S. 207–209

RSM Februar 2020: 16.551 Soldat:innen, 38 NATO-Staaten; USA 8.000, Deutschland zweitgrößter Truppensteller (TAAC-North)

Originalstelle
„Im Februar 2020 bestand die RSM aus 16 551 Soldatinnen und Soldaten, die von insgesamt 38 NATO-Staaten und NATO-Partnern bereitgestellt wurden. Die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Februar 2020 bestand die RSM aus 16 551 Soldatinnen und Soldaten, die von insgesamt 38 NATO-Staaten und NATO-Partnern bereitgestellt wurden. Die USA stellten dabei mit 8 000 Soldatinnen und Soldaten das größte Einsatzkontingent, während Deutschland, Italien und die Türkei als sog. Rahmennationen besondere Verantwortung übernahmen. … Für das Regionalkommando TAAC-North mit dem Hauptquartier in Masar-i-Scharif übernahm Deutschland als Rahmennation die Gesamtverantwortung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 207–209 (Original, neues Fenster)

Im Februar 2020 bestand die RSM aus 16.551 Soldat:innen aus 38 NATO-Staaten und Partnern. Größtes Kontingent: USA mit 8.000. Deutschland war zweitstärkster Truppensteller und übernahm als Rahmennation die Gesamtverantwortung für TAAC-North (Masar-i-Scharif); Mandatsobergrenze zuletzt 1.300 Soldat:innen. Chef des Stabes im RSM-Hauptquartier Kabul war ein deutscher Generalleutnant (Marlow, dann Poschwatta).

Thema: NATO & Bündnis Februar 2020 Akteure: NATO, USA, Bundeswehr, Italien… abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 1.3 — Conditions-based vs. Time-based S. 200

Doha brachte „fundamentalen Wandel“ von Conditions-based zu Time-based Approach

Originalstelle
„Mit dem Doha-Abkommen [habe] ein „fundamentaler Wandel der Rahmenbedingungen“ für den NATO-Einsatz stattgefunden, „weg von diesem konditionsbasierten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dem Doha-Abkommen [habe] ein „fundamentaler Wandel der Rahmenbedingungen“ für den NATO-Einsatz stattgefunden, „weg von diesem konditionsbasierten Ansatz hin zu einem kalenderorientierten Ansatz“. Das Abkommen habe „im Prinzip einen […] Zeitpunkt für den vollständigen Abzug der internationalen Streitkräfte aus Afghanistan festgesetzt“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 200 (Original, neues Fenster)

Der RSM-Operationsplan sah drei Phasen vor (A: Speichenmodell; B: Kabul-zentriert; C: Abzug); bis Doha sei er „konditioniert“ gewesen: Phasenwechsel hingen vom Erfüllen bestimmter Voraussetzungen ab, u. a. Stabilisierung der Lage und Operationsfähigkeit der ANDSF. Mit Doha sei laut Zeugen S. (Ständige Vertretung NATO) ein „fundamentaler Wandel“ eingetreten, weg vom Conditions-based hin zum kalenderbasierten Ansatz.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: NATO, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 4.1 — Critical Enabler S. 218–219

RSM in „Abhängigkeit von US-Fähigkeiten“: Critical Enabler nicht durch andere Alliierte ersetzbar

Originalstelle
„Die Abhängigkeit und die Wechselwirkungen des Umfangs der US-seitig gestellten Critical-Enabler-Fähigkeiten [waren] ein entscheidender Faktor für die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Abhängigkeit und die Wechselwirkungen des Umfangs der US-seitig gestellten Critical-Enabler-Fähigkeiten [waren] ein entscheidender Faktor für die Bewertung […], inwiefern Resolute Support weiter umgesetzt werden könnte. … Dazu hätten insbesondere die medizinische Notfallevakuierung, der Lufttransport innerhalb Afghanistans, die „In extremis-Luftnahunterstützung, militärnachrichtendienstliche Aufklärung [und die] Luftaufklärung“ gehört.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 218–219 (Original, neues Fenster)

Die RSM war in entscheidendem Umfang auf von den USA gestellte „Critical Enabler“ angewiesen: medizinische Notfallevakuierung, innerafghanischer Lufttransport, In-extremis-Luftnahunterstützung, militärnachrichtendienstliche Aufklärung, Luftaufklärung. Diese konnten nicht ohne Weiteres durch andere Alliierte kompensiert werden. Dies schränkte die Entscheidungsfreiheit der NATO-Partner ein. Bei jeder US-Truppenreduzierung musste US-Oberbefehlshaber General Miller zusichern, dass diese Fähigkeiten weiter ausreichend vorhanden waren.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: USA, Scott Miller, NATO abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 7.1 — Unilaterale Entscheidung S. 227–228

Schütt: „Einflussnahme maximal begrenzt — maßgeblich durch die USA bestimmt“; Haber: „Disconnect der Wahrnehmungen“

Originalstelle
„Letztlich wurde das viel zitierte „In together, adjust together, leave together“ maßgeblich durch die USA bestimmt. Eine nationale, aber auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Letztlich wurde das viel zitierte „In together, adjust together, leave together“ maßgeblich durch die USA bestimmt. Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 227–228 (Original, neues Fenster)

Laut Generalleutnant Schütt (BMVg) war die Einflussnahme Deutschlands und der NATO auf die US-Entscheidung „maximal begrenzt“; der Beschluss sei maßgeblich durch die USA bestimmt worden. Botschafterin Haber registrierte einen „Disconnect der Wahrnehmungen“: Die USA glaubten, intensiv konsultiert zu haben, während die deutsche Seite den Eindruck hatte, ihre Position sei nicht wirklich gehört worden.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Generalleutnant Schütt, Emily Haber, USA abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.3.c — Landsleutebrief S. 303

„Landsleutebrief” zur dringenden Ausreise erst am 12.08.2021 verschickt; USA und GBR vier Wochen früher, Frankreich am 13.07.2021

Originalstelle
„Ferner hat der Zeuge van Thiel ausgesagt, dass er bereits seit Juli 2021 die Anfertigung und Versendung eines „Landsleutebrief[es] zur dringenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ferner hat der Zeuge van Thiel ausgesagt, dass er bereits seit Juli 2021 die Anfertigung und Versendung eines „Landsleutebrief[es] zur dringenden Ausreise” gefordert habe. Die „Amerikaner und Briten” hätten dies bereits „vier Wochen” vor Donnerstag, dem 12. August 2021, getan. Frankreich hatte eine solche Ausreiseempfehlung am 13. Juli 2021 ausgesprochen. … In der Folge wurde der Landsleutebrief erst am 12. August 2021 verschickt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 303 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel forderte ab Juli 2021 die Versendung eines Landsleutebriefs zur dringenden Ausreise. USA und Vereinigtes Königreich hatten dies vier Wochen vor dem 12.08.2021 getan, Frankreich am 13.07.2021. Sonderbeauftragter Potzel begründete die zunächst ablehnende Haltung damit, dass „Leute, die bereits eine längere Zeit in Afghanistan sind, sich sicherlich am besten auskennen”. Der deutsche Landsleutebrief wurde schließlich erst am 12.08.2021 verschickt.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Juli – August 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Potzel, USA, Frankreich abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.2 — Rolle der USA S. 346

USA: „Hauptziel war Truppenabzug”; Caro: „Eigentlich haben die Amerikaner nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen”

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von US-Präsident Biden nach seiner Wahl am 3. November 2020 weitergeführt worden. Zur Unterstützung der Friedensverhandlungen durch die USA hat der Zeuge ausgeführt: Eigentlich haben die Amerikaner, soweit es ihre eigenen Truppen und Machtausübung betrifft, nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 346 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge Caro: Das Hauptziel der USA sei der Truppenabzug gewesen. Diese Linie habe auch Präsident Biden nach seiner Wahl am 03.11.2020 fortgeführt. Die USA hätten „eigentlich nichts” getan, um die Verhandlungen zu unterstützen. Es habe regelmäßige bilaterale Gespräche zwischen Taliban und US-Delegation in Doha gegeben; die Taliban hätten diese gegenüber allen anderen Gesprächen priorisiert. Die Diplomaten hatten unter Trump zudem „sehr wenig Spielraum”.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Donald Trump, Joe Biden, Zalmay Khalilzad, USA abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.13 — Machtübernahme S. 361–362

Gießmann: Wunsch an die Taliban, in Kabul einzurücken, weil Chaos drohte; Leendertse hatte keine Kenntnis

Originalstelle
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA an die Taliban der Wunsch herangetragen” worden sei, nach Kabul einzurücken, weil sich dort kriminelle Gangs betätigten und ein „absolutes Chaos gedroht habe”. Die Zeugin Leendertse, damalige Staatssekretärin im AA, hat vor dem Ausschuss nach Vorhalt der Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann erklärt, dass sie keine Kenntnis über eine solche Aufforderung der USA oder der afghanischen Regierung an die Taliban gehabt habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 361–362 (Original, neues Fenster)

Gießmann berichtet, ihm sei zugetragen worden, dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA der Wunsch an die Taliban herangetragen worden sei, in Kabul einzurücken, wegen drohenden „absoluten Chaos” durch kriminelle Gangs. Staatssekretärin Leendertse (AA) erklärte, von einer solchen Aufforderung keine Kenntnis zu haben. Nadery: Der ehemalige Präsident Karzai habe versucht, Kontakt zu den Taliban aufzunehmen und sie zur Ordnungswiederherstellung nach Kabul zu rufen.

Hinweis: Gießmanns Schilderung wird von Leendertse weder bestätigt noch widerlegt; sie hatte keine Kenntnis.
Thema: Taliban 2021-08-15 Akteure: Hans-Joachim Gießmann, Leendertse (AA), Hamid Karzai, Taliban… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4 — KAS S. 385–388

Ortskraft von Goethe-Institut und KAS: Zugang zum Flughafen Kabul 20.08.2021 mit US-Visum, dann Ausreise mit Bundeswehr

Originalstelle
„Als sie meine Dokumente gesehen haben und meinen Pass, haben sie alles verglichen, und dann haben sie mir gesagt: Oh, es sind so viele Dokumente - - und dass Sie wirklich mit den Deutschen gearbeitet haben. Dann kommen Sie doch mit.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 385–388 (Original, neues Fenster)

Die Zeugin, eine frühere Ortskraft von Goethe-Institut und KAS, arbeitete ab 2017 für das Goethe-Institut und ab 2019 für die KAS. Sie gelangte am 20.08.2021 mit US-Visum (über ihren Bruder) auf das Flughafengelände in Kabul. Nach Vorlage von Arbeitsvertrag und Reisepass nahmen deutsche Soldat:innen sie in die deutsche Evakuierung auf und brachten sie über Taschkent nach Frankfurt am Main. Sie beschrieb die deutsche Evakuierung als „sehr gut organisiert“.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-20 Akteure: Ortskraft von Goethe-Institut und KAS, Goethe-Institut, Konrad-Adenauer-Stiftung, Bundeswehr… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 4.2 — Internationale Vergleiche S. 465–466

van Thiel 22.07.2021: „Die Symbolwirkung eines Charters ist vergleichsweise eine Lappalie“; FRA, GBR und USA evakuierten bereits sichtbar

Originalstelle
„Die Symbolwirkung von Chartern […] ist mittlerweile jedenfalls völlig irrelevant geworden. FRA [Frankreich] hat mil. Flugzeug geschickt, GBR …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Symbolwirkung von Chartern […] ist mittlerweile jedenfalls völlig irrelevant geworden. FRA [Frankreich] hat mil. Flugzeug geschickt, GBR [Großbritannien] sendet bisher einen in Zukunft drei Charter pro Woche, USA haben tausende Begünstigte per E-Mail direkt angeschrieben und werden ebenfalls eine sehr sichtbare massive Luftbrücke aufbauen. […] Die Symbolwirkung eines Charters ist vergleichsweise eine Lappalie und für das Überleben der „Republik“ eine Marginalie.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 465–466 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel meldete am 22.07.2021 aus Kabul: Frankreich (Militärflugzeug), Großbritannien (1–3 Charter pro Woche) und die USA (massive Luftbrücke) evakuierten bereits sichtbar. Die deutsche Sorge um Symbolwirkung sei „vergleichsweise eine Lappalie“. Er warnte vor der deutschen Selbstüberschätzung: „weil wir so was ganz Besonderes sind, können wir eigentlich nichts machen, ohne dass wir die Republik destabilisieren“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-07-22 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Frankreich, Großbritannien, USA abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.2 — Sicherung HKIA S. 480–481

Sicherung des HKIA bis zur Evakuierung ungeklärt; TUR-Übernahme intransparent, US-CHOD Milley lehnt US-Absicherung ab

Originalstelle
„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und USA hierzu in (intransparenten) bil. [bilateralen] Gesprächen mit Ziel einer Weiterführung unter TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilungs-Erwartung ggü. anderen Nationen. TUR [türkisches] Commitment wohl noch nicht abschließend gesichert. […] TUR ursprünglicher Wunsch nach Weiterbetrieb unter NATO Flagge nicht realisierbar. US Chod [Chief of Defense] Milley hat Übernahme der Absicherung Flughafensicherheit durch USA abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 480–481 (Original, neues Fenster)

Laut Sachstand vom 25.05.2021 war die militärische Flughafensicherheit und der Betrieb des militärischen HKIA-Teils zwischen Türkei und USA in intransparenten bilateralen Gesprächen (Ziel: TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilung). Der türkische Wunsch nach NATO-Flagge war nicht realisierbar; US-CHOD Milley lehnte eine US-Übernahme der Flughafensicherheit ab. BMVg schloss DEU-Soldaten aus, prüfte aber finanzielle Beteiligung. Bei Ausreise des Botschafts-Referenten R. am 09.08.2021 war die Frage ungeklärt; die Botschaft hatte „allergrößte Sorgen”.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai–August 2021 Akteure: Türkei, USA, NATO, BMVg… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.2 — Empfehlungen Kurzberatung S. 487–488

Kurzberatung empfahl MoU USA, Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten und Eventualfallplanung der Bundeswehr

Originalstelle
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere sollte für die Übergangsphase und den Post-RSM-Zeitraum [...] zuverlässiger Zugriff auf Lufttransportkapazitäten sichergestellt werden. Neben dem Unterstützungsangebot [...], die dort vorhandenen Kapazitäten mitzunutzen, sollten daher für den Post-RS-Zeitraum zusätzlich Verträge zur Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten abgeschlossen werden. Ausgehend von einer sich zukünftig wieder verschlechternden Sicherheitslage […] ist eine Eventualfallplanung zur Durchführung von Evakuierungsoperation zu betrachten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 487–488 (Original, neues Fenster)

Die Kurzberatung empfahl konkret: Abschluss eines MoU mit der US-Botschaft zur Nutzung von US-Lufttransportkapazitäten, zusätzlich Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten („Weiße Flotte”), Aufbau eines Heli-Pads, Vorbereitung der Botschaft als Sammelpunkt, Aufbau einer erweiterten medizinischen Role-2-Einrichtung in der Green Zone, sowie eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine Evakuierungsoperation.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul, USA abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.1 — Krisenplan Botschaft S. 492–493

Krisenplan der Botschaft Kabul wurde im April und 09.08.2021 aktualisiert; Evakuierung „auf dem Landweg nicht vorstellbar”

Originalstelle
„Eine Evakuierung aus Kabul auf dem Landweg ist aufgrund der Sicherheitslage nicht vorstellbar, da die Sicherheit auf den Straßen bis zur Grenze nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Evakuierung aus Kabul auf dem Landweg ist aufgrund der Sicherheitslage nicht vorstellbar, da die Sicherheit auf den Straßen bis zur Grenze nicht zu gewährleisten ist. Eine Evakuierung auf dem Luftweg ist aktuell nur vom Flughafen KABUL (HKIA) vorgesehen; weitere Optionen wurden durch ein KUT [Krisenunterstützungsteam] geprüft […]. Der Transport zu HKIA muss - aufgrund wahrscheinlicher Einschränkungen auf dem Landweg - vermutlich ebenfalls durch Hubschrauber über die Luft erfolgen. Hierzu hat die Botschaft ein MoU mit der US Botschaft unterzeichnet. Eine exklusive Anmietung von zivilen Lufttransportmitteln wird derzeit geprüft.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 492–493 (Original, neues Fenster)

Der Krisenplan der Deutschen Botschaft Kabul wurde am 28.04.2021 und am 09.08.2021 aktualisiert. Er stellte fest: Landweg nicht vorstellbar, Luftweg nur von HKIA möglich; Transport zum HKIA voraussichtlich nur per Hubschrauber. Das MoU mit der US-Botschaft war unterzeichnet; exklusive Anmietung ziviler Lufttransportmittel war noch in Prüfung. Geschäftsträger van Thiel bewertete den Krisenplan zwar als „guter Krisenplan”, sah aber problematische Punkte bei Sammelpunkten und Transfers.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April – August 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, USA, Bledjian, R.… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.3 — Botschaft Kabul S. 512–513

Van Thiels Eskalationsserie 09.–12.08.2021: „Krise in AFG“ → „Alarmstufe dunkelgelb“ → „orange-rot“

Originalstelle
„Liebe Kolleginnen, wir arbeiten uns in die Rottöne voran; ;-) … bei aller meiner Altersmilde muss ich doch meinem Bedauern Ausdruck verleihen, dass den dringenden Appellen der Botschaft über längere Zeit erst in dieser Woche Abhilfe geschaffen wird.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 512–513 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel meldete in mehreren E-Mails an die AA-Zentrale eine sich rasch zuspitzende Lage: „Krise in AFG“ (09.08.), „Alarmstufe dunkelgelb“ (11.08., mit Hinweis, dass die USA ihr Personal und NATO bis 25.08. ausfliegen würden), „Alarmstufe orange-rot“ (12.08., mit Meldung, dass Großbritannien die Botschaft verlasse und US-Abzugspläne in 7–14 Tagen kursierten). Er beklagte, dass seinen dringenden Appellen erst spät Abhilfe geschaffen wurde.

Thema: Lageeinschätzung 09.–12.08.2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Großbritannien, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.6 — US-Truppenverlegung 12.08. S. 522–523

USA kündigen 12.08.2021 Verlegung von 3.000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an

Originalstelle
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. Aufgabe der zusätzlichen 3 000 Truppen war die Unterstützung der Verlegung der US-Botschaft an den Flughafen Kabul, die Reduzierung des zivilen Personals und die Beschleunigung der Evakuierung der Berechtigten des Special Visa Programmes.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 522–523 (Original, neues Fenster)

Am 12.08.2021 kündigten die USA die Verlegung von 3.000 zusätzlichen Soldat:innen sowie Enablern an den Flughafen Kabul an. Dies löste im BMVg auf Leitungsebene eine Neubewertung der Lage aus und war Anlass für Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, auf eine Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf den 13.08.2021 zu drängen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 Akteure: USA, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.a — Lagevortrag van Thiel S. 534

Lagevortrag van Thiel in der Krisenstabssitzung 13.08.: USA wollen DEU bis 31.08. „raus haben“

Originalstelle
„Kurz und Klein : Max. bis zum 31.08.21 … – USA wollen uns bis 31.08. raus haben, bis dahin werden sie ihre Angebote aus MoU [Memorandum of Understanding] umsetzen Airlift zum Airport und aus dem Land.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 534 (Original, neues Fenster)

In der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 trug van Thiel zur Lage in Kabul vor: Sicherung der Green Zone „nur bis 31.08.“; militärische Sicherungssysteme nur bis 31.08.; USA wollen Deutschland bis 31.08. „raus haben“. Laut Sigmund habe van Thiel berichtet: „Da ist Gefahr im Verzug. Wir haben wenig Zeit … Die Entscheidung … muss sehr schnell getroffen werden.“

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 5.1.1 — frühere Evakuierung USA S. 553–554

14.08.2021: Hinweise auf frühere US-Botschaftsschließung; Zeitfenster von 72 auf 48 Stunden

Originalstelle
„[D]ass die US-Botschaft ab sofort ihr Special Immigration Visa (SIV) Programm einstell[en] [werde] und die US-Botschaft innerhalb der nächsten 72 Stunden verlassen werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 553–554 (Original, neues Fenster)

Am 14.08.2021 erhielten Sicherheitsberater „Fisch“, Geschäftsträger van Thiel und BND-Resident T. G. Hinweise, dass die US-Botschaft „schneller als gedacht“ schließen werde. Der Zeitraum bis zum vollständigen US-Abzug aus der Green Zone verkürzte sich am Samstagnachmittag von 72 auf 48 Stunden. „Fisch“ beobachtete „nahezu viertelstündliche“ US-Helikopterflüge zum Flughafen (Indikatoren für ein Evakuierungsszenario).

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 Akteure: „Fisch“, Jan Hendrik van Thiel, T. G., USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 5.5.3 — Wieck-Bericht S. 562

Wieck zitiert hochrangigen US-Vertreter: US-Botschaftsevakuierung 14./15.08. „aus heutiger Sicht überzogene Panik“

Originalstelle
„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung der US-Botschaft bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage [der] …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung der US-Botschaft bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage [der] Berichterstattung […] [vor Ort], derzufolge gewaltsame Übernahme des Compound durch Taliban unmittelbar bevorstehe. Aus heutiger Sicht überzogene Panik.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 562 (Original, neues Fenster)

Sonderbeauftragter Dr. Wieck berichtete am 22.09.2021 aus einem Gespräch mit einem hochrangigen US-Vertreter: Die schnelle US-Botschaftsevakuierung sei auf Berichte über eine angeblich „unmittelbar bevorstehende“ Taliban-Übernahme des Compounds zurückzuführen gewesen, „aus heutiger Sicht überzogene Panik“.

Thema: Lageeinschätzung 2021-09-22 Akteure: Dr. Wieck, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.1 — Lage 15.08. S. 570

15.08.2021 morgens: Green Zone wurde geräumt; BND O. W.: „eine Person“ habe entschieden

Originalstelle
„Und hier in Kabul hat eine Person – wir wissen nicht, wer – entschieden, die Green Zone zu räumen. Das hat für die Sicherheitskräfte in Kabul, für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und hier in Kabul hat eine Person – wir wissen nicht, wer – entschieden, die Green Zone zu räumen. Das hat für die Sicherheitskräfte in Kabul, für Ghani, für ganz Afghanistan das Signal gegeben: Die internationale Gemeinschaft gibt uns auf. Und das war letztendlich der Knackpunkt, warum Kabul gefallen ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 zeigte sich, dass die US-Sicherheitskräfte die Green Zone bereits in der Nacht auf den 15.08. geräumt hatten, laut BND-Zeuge O. W. auf Entscheidung „einer Person, wir wissen nicht wer“. Dies habe für die afghanischen Sicherheitskräfte, für Präsident Ghani und ganz Afghanistan das Signal gesetzt, dass die internationale Gemeinschaft Afghanistan aufgebe; dies sei der „Knackpunkt“, warum Kabul fiel.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: USA, BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.2 — Anruf US-Counterpart S. 564

„Fisch“ am 15.08. vormittags: US-Counterpart sagte „Come now or never“

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„Und da hat er mich gefragt, von wie vielen Leuten spreche ich denn. Ich habe ein bisschen höher gegriffen als die tatsächliche Zahl. Ich habe, glaube ich, 80 gesagt oder so was. Und dann sagte er zu mir: Come now or never.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 564 (Original, neues Fenster)

Am Vormittag des 15.08.2021 erhielt Sicherheitsberater „Fisch“ einen Anruf seines US-Counterparts: Die US-Botschaft werde „schneller als gedacht“ evakuiert; letzter Flug gegen 16/17 Uhr. Auf seine Frage nach Unterstützung erhielt er die Antwort „Come now or never“. Eine Landverlegung war ausgeschlossen: Zufahrtswege „komplett verstopft“, Signatur der Botschaft mit 27 Fahrzeugen zu auffällig.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: „Fisch“, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.5–6.6 — Transport HKIA S. 565–567

Botschaft Kabul wurde am 15.08.2021 mit US-Helikoptern vom HQ Resolute Support an den Flughafen Kabul evakuiert

Originalstelle
„Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 565–567 (Original, neues Fenster)

Um 13.30 Uhr (Kabul) verließ der Konvoi die Botschaft. Vom Hauptquartier Resolute Support wurden die Mitarbeitenden der Deutschen Botschaft Kabul und des BND mit US-Helikoptern in einem Shuttle-Verkehr zum militärischen Teil des Flughafens transportiert. Zeuge T. G.: „Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, BND, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.2.3 — „Sturm“ 16.08. S. 582–583

16.08.2021: „Sturm“ auf den Flughafen, Bilder von Menschen an startenden Flugzeugen

Originalstelle
„Am späten Vormittag wurde die Lage für eine gewisse Zeit unklar. Es gab Lautsprecherdurchsagen, dass ein Sturm des Flughafens erfolgen würde von südlicher Seite.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 582–583 (Original, neues Fenster)

Am 16.08.2021 kam es zu einem „Sturm“ auf den Flughafen aus dem zivilen Bereich. Die international bekannten Bilder von panischen Menschen an startenden Flugzeugen entstanden hier. Die USA drängten die Menschenmenge mit Hubschraubern und Fahrzeug-„Postenketten“ wieder zurück. Die Landebahn war danach für eine gewisse Zeit nicht nutzbar.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 Akteure: USA, BND, T. G. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.1.a — Identifizierung S. 587–588

BND eskortierte Personen aktiv aus der Menschenmenge; afghanische Spezialeinheit „mit Peitschen und Fahrradschläuchen“

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„Möglich war das, weil die Amerikaner noch eine afghanische Spezialeinheit dabeihatten, die in der Menge stand und mit Peitschen und Fahrradschläuchen … Also, wir haben auf die Leute gedeutet, die wir haben mussten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 587–588 (Original, neues Fenster)

BND-Mitarbeitende gingen in die Menschenmenge, identifizierten Personen anhand vereinbarter Erkennungszeichen (roter Schal, rotes T-Shirt) und eskortierten sie an der US-Postenkette vorbei auf das Flughafengelände. Eine von den USA eingesetzte afghanische Spezialeinheit „knüppelte“ mit Peitschen und Fahrradschläuchen Gassen frei. So konnten 17.–19.08. Ortskräfte und Personen des Interesses eingeschleust werden.

Thema: Evakuierungsoperation 17.–19.08.2021 Akteure: BND, T. G., USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.1.b — Bustransporte S. 588–589

Schweiz organisierte „Taliban Express“; Deutschland beteiligte sich an US-Bussen, nicht an Schweizer Konvoi

Originalstelle
„Es gab zwei von diesen sogenannten Taliban-Expressen. Mein Kenntnisstand ist, dass ein Schweizer Offizier diese organisiert hat. … Und der hat das organisiert, zusammen mit den Taliban. Wie er das gemacht hat, weiß ich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 588–589 (Original, neues Fenster)

Ein Schweizer Offizier organisierte zwei „Taliban Expresse“, also Bustransporte mit Absprache der Taliban. Deutschland nutzte stattdessen US-organisierte Busse. Der erste Versuch scheiterte, weil Busse an Taliban-Checkpoints entgegen Zusage nicht durchgelassen wurden; ein zweiter war erfolgreich. R.: keine Personenlisten mit Taliban geteilt, nur Nummernschilder und Fahrerinformationen mit den USA. Van Thiel: kein Geld an Taliban; US-Ansage: kein „Überbietungswettbewerb“.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Schweiz, USA, AA-KUT, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.3.e — Hubschrauber S. 601–603

Geplanter Einsatz deutscher Hubschrauber abgelehnt; Operation „Gripping Eagle“ mit US-Hubschraubern

Originalstelle
„Also, in allen Runden, in denen ich war mit amerikanischen Diplomaten und Militärs und Geheimdienst, war immer die Ansage: Es findet kein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, in allen Runden, in denen ich war mit amerikanischen Diplomaten und Militärs und Geheimdienst, war immer die Ansage: Es findet kein Hubschrauberflug vom HKIA in die Stadt Kabul statt. Wenn das passiert, wenn da ein Hubschrauber in die Stadt Kabul reinfliegt, ist das eine Kriegserklärung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 601–603 (Original, neues Fenster)

Der geplante Einsatz von zwei nach Kabul verlegten deutschen Hubschraubern in einer Operation „Gripping Eagle“ wurde von der US-Administration (Secretary of Defense) abgelehnt; auch ein Telefonat eines Taliban-Kommandeurs sprach sich dagegen aus. In der Nacht zum 24.08.2021 wurde die Operation mit vier US-Hubschraubern durchgeführt: 21 Personen (eine Münchner Familie) wurden von einem Berg evakuiert. Die öffentliche Erwähnung der Hubschrauberverlegung durch ein CDU/CSU-Mitglied in einer Talkshow am 19.08. erzeugte „Auslachen“ durch amerikanische Spezialkräfte.

Thema: Evakuierungsoperation 20.–24.08.2021 Akteure: „Tobias“, KSK, Annegret Kramp-Karrenbauer, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.5 — Anschlag Abbey Gate S. 608–609

26.08.2021: Selbstmordanschlag des IS am Abbey Gate: 170 Afghan:innen und 13 US-Soldat:innen tot

Originalstelle
„An diesem Tag erfolgte vor dem Abbey Gate ein Anschlag durch mehrere Attentäter, wobei 170 Afghaninnen und Afghanen sowie elf US-Soldaten und zwei US-Soldatinnen getötet und über 200 Menschen verletzt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 608–609 (Original, neues Fenster)

Am 26.08.2021, dem letzten Einsatztag der Bundeswehr, kam es vor dem Abbey Gate zu einem Selbstmordanschlag eines regionalen IS-Ablegers: 170 Afghaninnen und Afghanen und 13 US-Soldat:innen getötet, über 200 verletzt. Brigadegeneral Arlt befahl einen „Notstart“; die Listen wurden vorher vernichtet. Beim finalen Durchzählen fehlten zwei Soldaten. Arlt entschied schweren Herzens, ohne sie zu starten („schwerste Entscheidung in meinem Leben“); sie wurden später von einer weiteren Maschine aufgenommen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-26 Akteure: IS-K, Bundeswehr, USA, Arlt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.6.2 — Material S. 570

BND ließ Fahrzeuge mit Material zurück; Sprengung durch USA unsicher

Originalstelle
„Die einen sagten, es wäre komplett zerstört worden, das Material, was dort zurückgelassen war. Andere sagten, nicht. … Aus seiner Sicht sei es „wahrscheinlicher“, dass das zurückgelassene Material nicht zerstört worden sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570 (Original, neues Fenster)

BND-Resident T. G.: Auf dem Hauptquartier RS wurden Fahrzeuge mit BND-Material zurückgelassen; Pioniere anderer Staaten hatten sie verkabelt und zur Sprengung vorbereitet. Ob die Sprengung erfolgte, konnte nicht abschließend geklärt werden; T. G. hielt es für „wahrscheinlicher“, dass nicht. Dr. Ader (BND) versicherte, es sei nichts sicherheitlich Sensibles offengeblieben.

Thema: Geheimschutz Akteure: BND, T. G., USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 3.2 — Ramstein-Vereinbarung S. 611–612

Ramstein-Vereinbarung 20.08.2021: maximal 10 Tage Transitaufenthalt afghanischer US-Ortskräfte

Originalstelle
„(1) maximaler Aufenthalt von sieben Tagen; (2) reiner Transitaufenthalt (3) Ortskräfte bleiben unter US-Obhut auf deren Liegenschaften (4) Alle Ortskräfte werden danach in die USA oder in einen sicheren Drittstaat gebracht“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 611–612 (Original, neues Fenster)

Auf Bitte der USA wurde am 20.08.2021 per Verbalnote die temporäre Unterbringung afghanischer US-Ortskräfte auf der Air Base Ramstein vereinbart. Ursprünglich 4.700 Personen geplant, Option auf Verdoppelung. Maximaler Aufenthalt 10 Tage (in Berger-E-Mail noch 7), reiner Transit, US-Betreuung, anschließend in USA oder Drittstaaten. Engelke (BMI) sorgte sich, dass aus US-Sicht gefährliche Personen in Deutschland blieben.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-20 Akteure: Berger (AA), Engelke (BMI), USA, Angela Merkel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

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„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.2.3 — Strukturfragen AA S. 635

Haber: „kulturelles“ Problem; deutsche Politik konnte Ambiguitätstoleranz für Szenario B weniger gut aushalten

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„Ich hatte eher den Eindruck, dass das Problem eher kulturell war […] als die deutsche Politik sehr statisch auf die Grundinteressen schaute. […] Und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich hatte eher den Eindruck, dass das Problem eher kulturell war […] als die deutsche Politik sehr statisch auf die Grundinteressen schaute. […] Und die Amerikaner waren da gar nicht anderer Auffassung. Sie hatten nur […] sich vorbereitet auf eine Situation, die sie nicht wollten, aber die sie in der Hinterhand haben mussten. […] das konnte die deutsche Politik weniger gut aushalten. Ich glaube, in einer solchen Situation, kulturell, wie gesagt, ist eine gewisse Ambiguitätstoleranz nötig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 635 (Original, neues Fenster)

Botschafterin Dr. Haber (Washington) resümierte, das Problem sei „eher kulturell“ gewesen: Die deutsche Politik habe statisch auf das Grundziel geschaut (Erhalt der Errungenschaften in Afghanistan), während die USA gleichzeitig, mit „konstruktiver Ambiguitätstoleranz“, auf ein Szenario B vorbereitet gewesen seien. Diese Doppelorientierung habe die deutsche Politik „weniger gut aushalten“ können; nötig sei ein Mindset-Wandel zu mehr Ambiguitätstoleranz.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Dr. Emily Haber, USA abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.2 — Hintergrund US-Position S. 641

Wächter: USA signalisierten ab Ende Januar 2021, dass der 30.04. „eigentlich kein Thema“ sei; „In together, out together“ als „DNA der Allianz“

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„Uns war damals eigentlich schon klar - und die Amerikaner hatten das auch bei den ersten NAC [North Atlantic Council]-Sitzungen mit dem neuen Team …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Uns war damals eigentlich schon klar - und die Amerikaner hatten das auch bei den ersten NAC [North Atlantic Council]-Sitzungen mit dem neuen Team, also der neuen Biden-Regierung, ab Ende Januar, Anfang Februar 2021 relativ klargemacht -, dass dieser Review erstens dauern würde, dass der 31.04. eigentlich kein Thema wäre, vom Tisch war als Abzugstermin … „In together, out together [...] mehr als nur ein Motto“ … die neue DNA der Allianz“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 641 (Original, neues Fenster)

Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Januar/Februar 2021 Akteure: Dr. Wächter (BMVg), USA, NATO abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Empfehlung Kap. 3.6.2 — Polizei- und Justizaufbau S. 44

Empfehlung 52: Ziele, Mandate, Zuständigkeiten für Polizei- und Justizaufbau mit Partnerland verbindlich vereinbaren

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„Ziele, Mandate, Zuständigkeiten für die internationale Unterstützung beim Aufbau von Polizei und Justiz sowie die Schnittstellenarbeit zwischen den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ziele, Mandate, Zuständigkeiten für die internationale Unterstützung beim Aufbau von Polizei und Justiz sowie die Schnittstellenarbeit zwischen den Sicherheits- und Justizorganen sollten unter enger Beteiligung des Partnerlandes zu Beginn des Einsatzes verbindlich vereinbart und fortlaufend evaluiert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 44 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan fehlte Abstimmung zwischen Aufbau von Sicherheitsorganen (Militär, Polizei, Geheimdienste) und Justizsektor. Zwischen Deutschland und USA wurden teils entgegenstehende Polizeibilder verfolgt (klassische Polizei und mittel- und langfristige Ziele vs. Aufstandsbekämpfung). Lokale Verantwortungsübernahme schafft nachhaltige Exit-Optionen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Deutschland, USA enquete\kap3-empfehlungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.1 — Beginn des Einsatzes 2001 S. 210

Steiner: 2002 Fehleinschätzung „Afghanistan sei militärisch gelaufen“; die Aufmerksamkeit sei zum Irak abgewandert

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„Allerdings habe es 2002 die Fehleinschätzung gegeben, „Afghanistan sei militärisch gelaufen“. Die USA hätten sich zu dieser Zeit dem Irak und Saddam …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Allerdings habe es 2002 die Fehleinschätzung gegeben, „Afghanistan sei militärisch gelaufen“. Die USA hätten sich zu dieser Zeit dem Irak und Saddam Hussein zugewendet. Das habe die Aufmerksamkeit weg von Afghanistan hin zum Irak verschoben. Die USA seien aber politisch, finanziell und militärisch „der mit Abstand größte Faktor“ in Afghanistan gewesen, erläuterte Steiner.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 210 (Original, neues Fenster)

Steiner hob hervor, dass es 2002 die Fehleinschätzung gegeben habe, Afghanistan sei militärisch erledigt. Die USA hätten sich dem Irak zugewendet. Als „mit Abstand größter Faktor“ in Afghanistan habe das die internationale Aufmerksamkeit massiv reduziert. Deutschland habe damals eine „relativ schmale außenpolitische Achse“ gehabt und sei mit internationalem Terrorismus und Afghanistan völlig unvorbereitet konfrontiert worden.

Thema: Lehren für die Zukunft 2002 Akteure: Michael Steiner, USA enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.3 — Strategiewechsel USA 2009 S. 217–218

Rubin: USA hatten kein politisches Interesse außer militärischen Mitteln formuliert

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„Es ist uns nie ausreichend gelungen, ein politisches Interesse zu formulieren, das mit diplomatischen und wirtschaftlichen statt mit militärischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist uns nie ausreichend gelungen, ein politisches Interesse zu formulieren, das mit diplomatischen und wirtschaftlichen statt mit militärischen Mitteln angegangen werden könnte. Sobald der Nutzen militärischer Mittel erschöpft war, hatten wir daher überhaupt keine sorgfältig definierte Strategie mehr.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 217–218 (Original, neues Fenster)

Dr. Barnett Rubin, 2009–2013 Berater des US-Sondergesandten für Afghanistan und Pakistan, erläuterte: Die USA hätten bei der Strategieprüfung 2009 keine Einigkeit erzielt. Der Widerspruch zwischen Terrorismusbekämpfung und Wiederaufbau sei ständiges Thema gewesen. Alle Ansätze hätten zur „Surge“-Operation geführt. 2010 sei die Entscheidung gefallen, mit den Taliban Gespräche aufzunehmen (später fehlgeschlagen). Sein Kernbefund: Sobald der Nutzen militärischer Mittel erschöpft war, habe es keine sorgfältig definierte Strategie mehr gegeben.

Thema: NATO & Bündnis 2009–2013 Akteure: Barnett Rubin, USA, Barack Obama enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.3 — Polizeiaufbau S. 219–220

Jördening: Deutschland als lead nation Polizei; Abkehr von ziviler Polizei zugunsten quantitativer Erhöhung

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„Ohne die Notwendigkeit eines solchen schnelleren Aufbaus bestreiten zu wollen, habe das seines Erachtens die Abkehr von einer qualifizierten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ohne die Notwendigkeit eines solchen schnelleren Aufbaus bestreiten zu wollen, habe das seines Erachtens die Abkehr von einer qualifizierten Zivilpolizei zugunsten der quantitativen Erhöhung der Ressourcen für eine kurzfristige Stabilisierung bedeutet, erläuterte Jördening.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 219–220 (Original, neues Fenster)

Peter Jördening, 2020–2021 Leiter des Deutschen Polizeiprojektteams in Kabul, erläuterte: Deutschland habe 2002 als „lead nation“ den Polizeiaufbau übernommen. Ziel war eine zivile Polizei. Mit den US-geführten achtwöchigen Schnellkursen ab 2003 für Streifenpolizisten sei eine Abkehr von qualifizierter Zivilpolizei zugunsten quantitativer Aufstockung erfolgt. Ein zu breites Versprechen sei wegen vieler nicht beeinflussbarer Faktoren nicht haltbar; kleinere, bescheidenere Ziele seien wesentlich erfolgversprechender.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Peter Jördening, Deutschland, USA enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.4 — Doha und EU S. 225–226

von Brandt: Westlicher Ruf nach Verhandlungen war innenpolitisch motiviert; Doha hatte primär Abzug zum Ziel

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„Unser westlicher Ruf nach Friedensverhandlungen schien mir in erster Linie innenpolitisch motiviert, und das war durchaus legitim. Eine spezifische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Unser westlicher Ruf nach Friedensverhandlungen schien mir in erster Linie innenpolitisch motiviert, und das war durchaus legitim. Eine spezifische genuine politische Betrachtung der afghanischen Politik und einen möglichen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppierungen auch innerhalb der Aufstandsbewegung fand meines Erachtens nie ausreichend statt […].“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 225–226 (Original, neues Fenster)

Andreas von Brandt, AA-Diplomat und 2020–2021 Leiter der EU-Delegation in Kabul, sagte: Der westliche Ruf nach Friedensverhandlungen sei primär innenpolitisch motiviert gewesen. Die Doha-Verhandlungen hätten primär den US-Truppenabzug zum Ziel gehabt, nicht „seriöse, umfassende Friedensverhandlungen“. Er habe es für „illusorisch“ gehalten, dass die Taliban noch vor dem US-Rückzug einer Vereinbarung mit der afghanischen Republik zustimmen würden. Es habe eine große „Afghanistan-Müdigkeit“ in der NATO geherrscht.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Andreas von Brandt, EU, USA enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Feststellung Kap. 4.1.1.1 — Die Terrorangriffe vom 11. September 2001 S. 25

11. September 2001: 2.977 Tote bei vier koordinierten Al-Qaida-Anschlägen in den USA

Originalstelle
„Eine vierte entführte Verkehrsmaschine wurde um 10.03 Uhr über dem Bundesstaat Pennsylvania zum Absturz gebracht, nachdem Passagiere versucht hatten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine vierte entführte Verkehrsmaschine wurde um 10.03 Uhr über dem Bundesstaat Pennsylvania zum Absturz gebracht, nachdem Passagiere versucht hatten, die Entführer zu überwältigen. Mutmaßliche Ziele waren das Kapitol oder das Weiße Haus. 2.977 Menschen fielen dem Terrorangriff zum Opfer, davon 2.753 beim Anschlag auf die Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 waren Feuerwehrleute. Die Todesopfer kamen aus 92 Ländern, elf davon aus Deutschland.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 25 (Original, neues Fenster)

Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.

Thema: NATO & Bündnis 2001-09-11 Akteure: Al-Qaida, USA, Hamburger Terrorzelle enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.2 — Der NATO-Bündnisfall S. 26

NATO-Bündnisfall nach Art. 5 erstmals und bislang einzig am 12.09.2001 ausgerufen, am 02.10.2001 einstimmig beschlossen

Originalstelle
„Am 12. September 2001 kündigte der NATO-Rat als Reaktion auf die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon erstmalig seit Bestehen der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. September 2001 kündigte der NATO-Rat als Reaktion auf die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon erstmalig seit Bestehen der NATO und zum bisher einzigen Mal das Vorliegen eines Bündnisfalls nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags an, für den Fall, dass der Angriff aus dem Ausland erfolgte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 26 (Original, neues Fenster)

Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.

Thema: NATO & Bündnis 12.09.–02.10.2001 Akteure: NATO, USA, Großbritannien enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.3 — Legitimität / VN-Resolution 1368 S. 27–28

VN-Resolution 1368: Selbstverteidigungsrecht als völkerrechtliche Grundlage für OEF

Originalstelle
„In Verbindung mit dem Verweis auf den Artikel 51 VN-Charta, der das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Verbindung mit dem Verweis auf den Artikel 51 VN-Charta, der das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ statuiert, begann am 7. Oktober 2001 die Operation Enduring Freedom (OEF) als ein Akt der Selbstverteidigung der USA gegen den Angriff, der von einem zum Teil aus Afghanistan heraus agierenden Terrornetzwerk organisiert wurde. Die Resolutionen des VN-Sicherheitsrats (Resolution 1368 und darauffolgende Resolutionen) waren als völkerrechtliche Basis für die Intervention in Afghanistan sowie den Kampf gegen den internationalen Terrorismus auch die Grundlage für die Mandatierung des OEF-Einsatzes der Bundeswehr.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 27–28 (Original, neues Fenster)

Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.

Thema: Völkerrecht & Mandat 2001 Akteure: VN-Sicherheitsrat, USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.5 — Politische Reaktionen in Deutschland S. 30

Schröder erklärt am 12.09.2001 „uneingeschränkte Solidarität“ mit den USA

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„Inder Sondersitzung des Bundestages am 12. September bezeichnet Bundeskanzler Gerhard Schröder die Terrorangriffe als „Kriegserklärung an die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Inder Sondersitzung des Bundestages am 12. September bezeichnet Bundeskanzler Gerhard Schröder die Terrorangriffe als „Kriegserklärung an die zivilisierte Völkergemeinschaft“ und betonte „uneingeschränkte Solidarität“ mit den USA.71 Inder öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission am 21. November 2022 schilderte Botschafter a. D. Michael Steiner, damals außen- und sicherheitspolitischer Berater des Bundeskanzlers, die damalige Situation: Die Erklärung der „uneingeschränkten Solidarität“ sei ihm „eine Drehung zu weit, […] eine Art Blankoscheck gewesen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 30 (Original, neues Fenster)

In der Sondersitzung des Bundestages am 12. September 2001 bezeichnete Bundeskanzler Gerhard Schröder die Terrorangriffe als „Kriegserklärung an die zivilisierte Völkergemeinschaft“ und betonte „uneingeschränkte Solidarität“ mit den USA. Botschafter a. D. Michael Steiner, damals außen- und sicherheitspolitischer Berater des Bundeskanzlers, schilderte später, diese Erklärung sei ihm „eine Drehung zu weit, [...] eine Art Blankoscheck“ gewesen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2001-09-12 Akteure: Gerhard Schröder, Michael Steiner, USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.6 — Kill or Capture S. 33

US-Befehlssprache „kill or capture“ entsprach nicht den Vorstellungen der deutschen politischen Leitung

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„Die Präzisierung von ‚Bekämpfung‘ durch die Formulierung ‚kill or capture‘ in der US-Befehlssprache entsprach schon zum damaligen Zeitpunkt nicht den Vorstellungen der deutschen politischen Leitung und militärischen Führung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 33 (Original, neues Fenster)

Der „Kampf“ wurde im Wesentlichen auf die Ausschaltung von Terroristen reduziert. Die unterschiedlichen Orientierungen von Taliban (lokal, religiös-politisch) und Al-Qaida (transnational) wurden zunächst nicht wahrgenommen. Die militärische Konfliktbeschreibung beschränkte sich auf Symptome und ignorierte die zugrundeliegende Konfliktdynamik.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: USA, BMVg, KSK enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.3 — Aufstandsbekämpfung 2009–2014 S. 46

Herbst 2009: NATO übernimmt US-COIN-Doktrin „shape, clear, hold, build“

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„Der Anstoß zur Wende der Operationsführung im Norden kam von ISAF und insbesondere einem zunehmenden US-Einsatz im Norden. Im Herbst 2009 übernahm …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Anstoß zur Wende der Operationsführung im Norden kam von ISAF und insbesondere einem zunehmenden US-Einsatz im Norden. Im Herbst 2009 übernahm die NATO das politisch-militärische counterinsurgency-Konzept (COIN) der US-Streitkräfte als Doktrin für das operativ -taktische Vorgehen von ISAF: Ihr Ziel war, die Aufständischen durch direkte militärische Bekämpfung und insbesondere das Gewinnen von „hearts and minds“ der Bevölkerung über die Phasen des „shape, clear, hold, build“ zu isolieren und zu schwächen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 46 (Original, neues Fenster)

Im Herbst 2009 übernahm die NATO das politisch-militärische counterinsurgency-Konzept (COIN) der US-Streitkräfte. Ziel: Aufständische durch direkte militärische Bekämpfung und das Gewinnen der „hearts and minds“ der Bevölkerung über die Phasen „shape, clear, hold, build“ zu isolieren. Im ersten Halbjahr 2010 brachten die USA ca. 5.000 zusätzliche Soldaten in den Norden, darunter 2.000 für die Polizeiausbildung.

Thema: NATO & Bündnis Herbst 2009 – 2010 Akteure: NATO, USA, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.3 — Verluste 2010/11 S. 48

2010/11: höchste Verluste mit 15 deutsche Gefallene, über 110 körperlich Verwundete

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„Quelle: Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), 2023.186 In den Jahren 2010/11 hatten die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Quelle: Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), 2023.186 In den Jahren 2010/11 hatten die Bundeswehrsoldat/-innen die höchste Zahl an Feindkontakten und Feuergefechten, 15 Gefallene, über 110 körperlich Verwundete und ein Mehrfaches an psychisch Geschädigten. Insgesamt ließen bei den internationalen Streitkräften in den beiden Jahren 1.276 Militärangehörige (davon 917 aus den USA) und 731 Contractors, also Unterstützungskräfte, die keine Angehörigen der Streitkräfte sind, ihr Leben.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 48 (Original, neues Fenster)

In den Jahren 2010/11 hatten die Bundeswehrsoldat:innen die höchste Zahl an Feindkontakten und Feuergefechten: 15 Gefallene, über 110 körperlich Verwundete und ein Mehrfaches an psychisch Geschädigten. Insgesamt verloren bei den internationalen Streitkräften in den beiden Jahren 1.276 Militärangehörige (davon 917 aus den USA) sowie 731 Contractors ihr Leben.

Thema: Lageeinschätzung 2010–2011 Akteure: Bundeswehr, USA, ISAF enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.2.4 — Biden-Abzugsentscheidung S. 51

Biden verkündet am 14.04.2021 unilaterale Abzugsentscheidung; Zusammenbruch der ANDSF „programmiert und absehbar“

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„Übergangen wurde mit dieser Entscheidung die insbesondere durch die SIGAR-Quartalsberichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne weitere zentrale …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Übergangen wurde mit dieser Entscheidung die insbesondere durch die SIGAR-Quartalsberichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne weitere zentrale Unterstützungen ( Intelligence, über 10.000 Contractors für Wartung und Instandsetzung, Luftnahunterstützung in kritischen Lagen) nicht einsatz-, durchhalte- und überlebensfähig waren, dass also ein schneller Zusammenbruch der ANDSF damit programmiert und absehbar war.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51 (Original, neues Fenster)

Am 14. April 2021 verkündete US-Präsident Joe Biden, entgegen dem Rat von US-Spitzenmilitärs und der Position vieler Verbündeter, seine unilaterale Entscheidung zum bedingungslosen Abzug bis 11. September 2021. Übergangen wurde die durch SIGAR-Berichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne Intelligence, über 10.000 Contractors für Wartung und Luftnahunterstützung nicht überlebensfähig waren. Ein schneller Zusammenbruch war damit „programmiert und absehbar“.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-14 Akteure: Joe Biden, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF), SIGAR enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Taliban-Offensive S. 51–52

Taliban-Offensive: vom 1. Mai (73 Distrikte) zu 195 Distrikten am 5. Juli 2021; Kabul fiel am zehnten Tag der Offensive

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„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli heimlich ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 21. Juli erklärte US-Generalstabschef, General Mark A. Milley, dass ungefähr die Hälfte aller 419 Distrikte von den Taliban kontrolliert werde und 17 der 34 Provinzhauptstädte vor einer Übernahme durch die Taliban stünden. Am 6. August 2021 nahmen die Taliban in Nimrus im Südwesten die erste Provinzhauptstadt ein, zwei Tage später schon Kunduz, drei Tage später als erstes Korps-Hauptquartier das 17. Pamir Korps.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51–52 (Original, neues Fenster)

Rasant und oft ohne Gegenwehr gewannen die Taliban die Kontrolle über immer mehr Distrikte, von 73 am 1. Mai zu 195 am 5. Juli 2021. Bagram Airfield verließen die letzten US-Soldaten am 2. Juli ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 6. August nahmen Taliban Nimrus ein, zwei Tage später Kunduz, am fünften Tag der Offensive Kandahar, nach einer Woche die Hälfte aller Provinzen, am zehnten Tag kampflos Kabul.

Thema: Taliban Mai–August 2021 Akteure: Taliban, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.3.1 — Aufbau Sicherheitskräfte Einleitung S. 54

Tokio 2002: Aufgabenteilung: Deutschland Polizei, USA Armee, Italien Justiz, Großbritannien Drogen

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„Bei der Geberkonferenz für Afghanistan am 21. und 22. Januar 2002 in Tokio wurde die Koordination des Aufbaus von afghanischen Institutionen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der Geberkonferenz für Afghanistan am 21. und 22. Januar 2002 in Tokio wurde die Koordination des Aufbaus von afghanischen Institutionen einvernehmlich einzelnen Staaten zugeordnet, um durch klare Zuständigkeitsverhältnisse die Arbeit zu systematisieren. Zuständig für den Aufbau der Polizei wurde Deutschland, für den Aufbau der Armee die USA, für den Aufbau der Justiz Italien, für die Drogenbekämpfung Großbritannien und für die Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration ehemaliger Milizen Japan, in Zusammenarbeit mit der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA). Es gab keine einheitlichen Regelungen, wie die jeweilige Zuständigkeit umgesetzt werden sollte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 54 (Original, neues Fenster)

Bei der Geberkonferenz für Afghanistan am 21./22. Januar 2002 in Tokio wurde der Aufbau afghanischer Institutionen einzelnen Staaten zugeordnet: Deutschland Polizei, USA Armee, Italien Justiz, Großbritannien Drogenbekämpfung, Japan DDR. Es gab keine einheitlichen Regelungen, wie die jeweilige Zuständigkeit umgesetzt werden sollte. Jede „lead nation“ setzte es nach ihrem nationalen Verständnis um. Damit war einer Fehlinterpretation Tür und Tor geöffnet.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Januar 2002 Akteure: Deutschland, USA, Italien, Großbritannien… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.3.2 — US-Übernahme Polizeiausbildung S. 56

2006: US-Übernahme Polizeiausbildung als Paradigmenwechsel zur paramilitärischen ANP

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„Die Ausbildungszeiten wurden deutlich verkürzt, und es wurde – verglichen mit den von Deutschland gesetzten Standards – mit deutlich geringeren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Ausbildungszeiten wurden deutlich verkürzt, und es wurde – verglichen mit den von Deutschland gesetzten Standards – mit deutlich geringeren Qualifikationen gearbeitet. Die ANP wurde größtenteils in eine paramilitärische Truppe umgewandelt, die im Rahmen der Aufstandsbekämpfung bis zuletzt an vorderster Front kämpfte. Damit wurde die Polizei zu einem Instrument der Aufstandsbekämpfung – anstatt zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 56 (Original, neues Fenster)

2006 standen CSTC-A insgesamt 600 Berater für die ANP zur Verfügung, das deutsche GPPO zeitgleich nur 40 erfahrene Polizisten. Mit der US-Übernahme erfolgte ein Paradigmenwechsel von der zivilen Ausrichtung der ANP hin zu einer paramilitärischen Ausrichtung. Ausbildungszeiten wurden deutlich verkürzt. Die ANP wurde größtenteils in eine paramilitärische Truppe umgewandelt, die zur Aufstandsbekämpfung an vorderster Front kämpfte, anstatt zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte ab 2006 Akteure: USA, CSTC-A, GPPO, ANP enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.3.3 — Aufbau ANA S. 59

ANA-Aufbau nach US-Vorbild: 90 Mrd. USD über 20 Jahre, USA trugen Hauptlast

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„Von den Gesamtkosten des Aufbaus der afghanischen Sicherheitskräfte, d. h. einschließlich Armee und Polizei, von ca. 90 Milliarden US-Dollar über …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Von den Gesamtkosten des Aufbaus der afghanischen Sicherheitskräfte, d. h. einschließlich Armee und Polizei, von ca. 90 Milliarden US-Dollar über zwanzig Jahre haben die USA die Hauptlast getragen. Die Vereinigten Staaten haben den afghanischen Sicherheitskräften in diesem Zeitraum über 600.000 Handwaffen, 300 Luftfahrzeuge, 80.000 Fahrzeuge, Funkgeräte, Nachtsichtgeräte und biometrische Systeme übergeben. Diese Unterstützung machte mehr als 60 Prozent der gesamten US-Hilfen für Afghanistan aus.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 59 (Original, neues Fenster)

Die afghanischen Streitkräfte wurden zu einer Streitkraft nach US-Vorbild aufgebaut, gegliedert und ausgestattet. Von den Gesamtkosten von ca. 90 Milliarden US-Dollar über zwanzig Jahre haben die USA die Hauptlast getragen. Die USA übergaben über 600.000 Handwaffen, 300 Luftfahrzeuge, 80.000 Fahrzeuge, Funkgeräte, Nachtsichtgeräte und biometrische Systeme. Diese Unterstützung machte mehr als 60 Prozent der gesamten US-Hilfen für Afghanistan aus.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte 2002–2021 Akteure: USA, ANA, CSTC-A enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.3.3 — ANA-Abhängigkeit S. 60

2021: USA nur noch 2.500 Soldaten, aber über 18.000 Contractors für ANA-Funktionsfähigkeit

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„Die USA hatten 2021 nur noch 2.500 Soldaten im Land, doch allein das US-Verteidigungsministerium bezahlte mehr als 18.000 „Contractors“ für militärische Dienstleistungen, damit die ANA funktionierte – vor allem für die Luftwaffe.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 60 (Original, neues Fenster)

Die ANA konnte bis zum Schluss nur in einem Stützkorsett externer Hilfen existieren. Bei den Landfahrzeugen schaffte die ANA zum Schluss nur noch 20 Prozent der Instandhaltung aus eigener Kompetenz. Barnett Rubin erklärte, die USA hätten die afghanischen Streitkräfte „mit hochentwickelten Systemen“ ausgestattet, „die von Kampftruppen bedient werden mussten, die nicht einmal die Handbücher für diese Ausrüstung lesen konnten, sofern sie überhaupt lesen konnten“.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte 2021 Akteure: USA, ANA, Contractors enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.3.3.1 — COIN-Konzept S. 61–62

COIN-Konzept bereits im Ausgangspunkt kein geeigneter Ansatz für Afghanistan

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„Inder Folge verpuffte der durch die Streitkräfte erzielte Erfolg (clear), da nicht ausreichend Kräfte zur flächendeckenden Sicherung (hold) der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Inder Folge verpuffte der durch die Streitkräfte erzielte Erfolg (clear), da nicht ausreichend Kräfte zur flächendeckenden Sicherung (hold) der Provinz zur Verfügung standen. Abgesehen von diesen Fehlern bei der Umsetzung war das COIN-Konzept bereits im Ausgangspunkt kein geeigneter Ansatz für Afghanistan. Die Grundannahme der Legitimität der unterstützten Regierung entsprach nicht der Realität. Ferner ignoriert COIN die Bedeutung von Faktoren wie sozialer Identität und religiöser Gruppenidentitäten, indem es unterstellt, dass die „hearts and minds“ allein durch gute Regierungsarbeit und Sicherheit gewonnen werden können.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 61–62 (Original, neues Fenster)

Das COIN-Konzept ignorierte die Bedeutung sozialer Identität und religiöser Gruppenidentitäten und unterstellte, „hearts and minds“ könnten allein durch gute Regierungsarbeit und Sicherheit gewonnen werden. Die Grundannahme der Legitimität der unterstützten Regierung entsprach nicht der Realität. Als der deutsche Regionalkommandeur 2009 eine Ausbildungsoffensive zur Stärkung der Polizei in Kunduz empfahl, wurde dieser realitätstüchtige Vorschlag im politischen Berlin zurückgewiesen. In der Folge verpuffte der militärische Erfolg (clear), da nicht genügend Kräfte zur Sicherung (hold) zur Verfügung standen.

Thema: NATO & Bündnis ab 2009 Akteure: NATO, Bundeswehr, USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Verhandlungen 2018–2021 S. 87

Sommer 2018: Bundesregierung wusste vom „Einstieg in den Ausstieg“

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„im Sommer 2018 klar, dass wir den Einstieg in den Ausstieg finden mussten. (…) Denn uns war natürlich klar, dass das deutsche Parlament nicht auf Ewigkeiten jedes Jahr die Mandate für das militärische Engagement in Afghanistan verlängern würde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 87 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung war ab Sommer 2018 klar, dass eine gewaltfreie Konfliktlösung nur noch bei Einbeziehung der Taliban möglich sein würde. Im Juli 2018 begannen die Vorbereitungsgespräche der USA mit den Taliban. Das Auswärtige Amt knüpfte einen eigenen Draht zum Doha-Office, flankiert durch technische Workshops der Berghof Foundation.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Sommer 2018 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Doha-Abkommen S. 89

Doha-Abkommen 29.02.2020: USA-Taliban-Deal überließ Afghanistan „seinem Schicksal“

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„wie ein Schaf auf die Schlachtbank“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 89 (Original, neues Fenster)

Das am 29. Februar 2020 geschlossene bilaterale Abkommen zwischen den USA und den Taliban überließ Afghanistan aus Kabuler Sicht seinem Schicksal und erhob die Taliban zu einer „Regierung im Wartestand“. Mohammad Natiqi, Mitglied des Verhandlungsteams, sagte, das Doha-Abkommen führte die Republik „wie ein Schaf auf die Schlachtbank“. Petraeus erklärte, die zuvor militärisch unterstützte Verhandlungsmacht sei „unnötigerweise“ aufgegeben worden.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban, Donald Trump, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.2.1.3 — Bewertung Verhandlungen S. 90

Deutschland hatte „kein glaubwürdiges Druckpotenzial“

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„Zudem blieben die Beratungsstränge von Anbeginn an ungleich stark: Während auf der Republik-Seite durchweg Zugang zu allen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zudem blieben die Beratungsstränge von Anbeginn an ungleich stark: Während auf der Republik-Seite durchweg Zugang zu allen entscheidungsverantwortlichen Führungskräften bestand, waren die Kontakte auf der Taliban-Seite auf das für Gespräche mit westlichen Staaten offenere Doha-Office beschränkt, deren Führungskräfte zwar auch dem erweiterten Führungszirkel der Taliban zuzurechnen waren, nicht jedoch dem engsten Kreis um deren Anführer Haibatullah Akhundzada, der von Pakistan aus die entscheidenden Positionen der Taliban bestimmte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 90 (Original, neues Fenster)

Deutschland genoss zwar das Vertrauen der USA und seiner afghanischen Partner, konnte jedoch selbst kein glaubwürdiges Druckpotenzial in die Waagschale werfen. Auf der Republik-Seite bestand Zugang zu allen Führungskräften, auf Taliban-Seite waren die Kontakte auf das Doha-Office beschränkt, nicht jedoch auf den engsten Kreis um Haibatullah Akhundzada, der von Pakistan aus die entscheidenden Positionen bestimmte. Das Scheitern wird oft auf das US-Taliban-Abkommen zurückgeführt; diese Perspektive greift zu kurz.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Deutschland, USA, Taliban, Pakistan… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung 4.2.5.3.3.2 — EZ braucht sicheres Umfeld S. 140

Quick-Impact-Projekte in Konfliktgebieten setzten falsche Anreize

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„Die Konzentration von Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von so genannten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Konzentration von Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von so genannten Quick-Impact-Projekten durch die USA hat falsche Anreizstrukturen gesetzt und signalisiert, dass Unsicherheit und Gewalt belohnt werden 788, während vergleichsweise friedliche Regionen mit hohen Armutsraten weniger oder keine internationalen Mittel bekamen. Die Durchführung von Projekten in von Taliban und Regierung umkämpften Gebieten hat potenziell mehr Gewalt verursacht, da Projekte entweder aufgrund von Gewaltandrohungen durch die Taliban beendet wurden oder durch die Taliban besteuert wurden.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 140 (Original, neues Fenster)

Die Konzentration von EZ und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von Quick-Impact-Projekten der USA setzte falsche Anreizstrukturen und signalisierte, dass Unsicherheit und Gewalt belohnt werden. Friedliche Regionen mit hohen Armutsraten bekamen weniger Mittel. Projekte in umkämpften Gebieten wurden teils durch Taliban besteuert, was deren Legitimität in der Bevölkerung erhöhte.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: USA, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.5.4 — Bewertung S. 150

Motive und Ziele des Einsatzes wurden nie klar und eindeutig kommuniziert

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„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung Unsicherheit und Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Zudem war keine internationale Kohärenz auf Strategie- und Umsetzungsebene gegeben. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung und -anpassung im zivilen Bereich.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 149 (Original, neues Fenster)

Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar kommuniziert. Es gab unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: Die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Bundesregierung, USA, Auswärtiges Amt, BMZ… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.1.3 — Königsfrage S. 157

USA verhinderten Rückkehr von König Zahir Shah trotz Mehrheit der Loya Jirga

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„Bereits kurz nach Beginn des von den USA angeführten Krieges gegen das Taliban-Regime in Afghanistan bot sich der Ex-Monarch im Oktober 2001 als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bereits kurz nach Beginn des von den USA angeführten Krieges gegen das Taliban-Regime in Afghanistan bot sich der Ex-Monarch im Oktober 2001 als Vermittler an und gehörte zu den treibenden Kräften, die unter anderem durch die Einberufung einer Loya Jirga einen geordneten Neubeginn ermöglichten. Die Einsetzung einer parlamentarischen Demokratie mit Zahir Shah an der Spitze (der explizit nicht als Monarch wirken sollte) wurde letztlich durch die USA verhindert, obwohl eine Mehrheit der Delegierten der Loya Jirga die Rückkehr des Königs befürwortete.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 157 (Original, neues Fenster)

Kurz nach Kriegsbeginn 2001 bot sich Ex-Monarch Zahir Shah als Vermittler an. Die Einsetzung einer parlamentarischen Demokratie mit Zahir Shah an der Spitze (explizit nicht als Monarch) wurde letztlich durch die USA verhindert, obwohl eine Mehrheit der Delegierten der Loya Jirga die Rückkehr des Königs befürwortete.

Thema: Völkerrecht & Mandat 2001–2002 Akteure: Zahir Shah, USA, Loya Jirga enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.1.3 — Bin-Laden-Auslieferung S. 158

Berichten zufolge erwog Taliban-Führer Kabir Auslieferung Bin Ladens nach Deutschland

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„Der Kopf der für die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 in den USA verantwortlichen Terrorgruppe Al- Qaida, Osama bin Laden, genoss das in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Kopf der für die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 in den USA verantwortlichen Terrorgruppe Al- Qaida, Osama bin Laden, genoss das in der paschtunischen Stammestradition verankerte Gastrecht in Afghanistan und wurde trotz der Forderung der USA nach dem 11. September 2001 sowie bereits nach den Terroranschlägen von Al-Qaida in Ostafrika 1998 nicht ausgeliefert. Berichten zufolge erwog ein hochrangiger Taliban-Führer (Kabir) die Auslieferung von Bin Laden, auch nach Deutschland. Die USA jedoch verlangten unmittelbar nach den Anschlägen eine Auslieferung innerhalb von 24 Stunden. Die Taliban gaben an, aus logistischen Gründen dieser Forderung nicht nachkommen zu können.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 158 (Original, neues Fenster)

Bin Laden genoss das in der paschtunischen Stammestradition verankerte Gastrecht in Afghanistan. Berichten zufolge erwog ein hochrangiger Taliban-Führer (Kabir) die Auslieferung von Bin Laden, auch nach Deutschland. Die USA verlangten unmittelbar nach dem 11. September 2001 eine Auslieferung binnen 24 Stunden; die Taliban gaben an, dies aus logistischen Gründen nicht leisten zu können.

Thema: Völkerrecht & Mandat 2001 Akteure: Osama bin Laden, Taliban (Kabir), USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung Kap. 4.1 — bewusste Geldkofferpolitik S. 19

OEF gründete auf Geldkoffer-Logik: „landet jemand mit einem Geldkoffer, gibt Dostums Reitern eine Million”

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„„Also was wir als Korruption definieren, dass ich jemandem Geld auf den Tisch lege. (…) Darauf ist doch die ganze Operation Enduring Freedom …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Also was wir als Korruption definieren, dass ich jemandem Geld auf den Tisch lege. (…) Darauf ist doch die ganze Operation Enduring Freedom aufgebaut gewesen. Landet jemand mit einem Geldkoffer, gibt Dostums Reitern eine Million, fünf Millionen, zehn Millionen Dollar. (....) Also ich kaufe mir diese Kämpfer, hab dann noch Artillerie, die vor den Reitern alles plattbombt, dass die auch ehrenhaft mit ihren Pferden da reinreiten können“ (deutsche:r Praktiker:in 1, 17.04.2024).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 19 (Original, neues Fenster)

Ein deutscher Praktiker beschreibt drastisch: Operation Enduring Freedom sei von Anfang an auf Geldkoffer-Logik gegründet gewesen: Millionen US-Dollar in bar an Kriegsfürsten wie Dostum, kombiniert mit US-Luftunterstützung, damit deren Reiter die feindlichen Stellungen einnehmen konnten. Was Westler als Korruption definieren, sei die Grundlage der US-Strategie gewesen. Ein deutscher Entscheidungsträger fasste das Bonn-Manko zusammen: „Das große Manko der Petersberg-Konferenz war, dass wir ein Friedensabkommen geschaffen haben und einen neuen Staat aufbauen wollten mit den Warlords”.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: USA, Abdul Raschid Dostum enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r 3.1 Problemdiagnosen S. 23

USA gaben 2002–2017 trotz 8,6 Mrd. US-Dollar für Anti-Opium-Programme eine Verdreifachung der Produktion zu verzeichnen

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„Die USA, so der SIGAR-Bericht hätten zwischen 2002 und 2017 8,6 Mrd. US-$ für direkt (7.2 Mrd.) oder indirekt (1,3 Mrd.) auf Opiumverhinderung (in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die USA, so der SIGAR-Bericht hätten zwischen 2002 und 2017 8,6 Mrd. US-$ für direkt (7.2 Mrd.) oder indirekt (1,3 Mrd.) auf Opiumverhinderung (in allen Facetten, das heißt von chemischem Sprayen und anderen Vernichtungsarten bis hin zu Anreizen für alternativen Anbau) ausgerichteten Programmen ausgegeben. In derselben Zeitspanne hat sich die Produktion von 3.400t (2002) auf 9.000t (2017) fast verdreifacht.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 23 (Original, neues Fenster)

Laut SIGAR-Bericht 2018 hätten die USA zwischen 2002 und 2017 8,6 Mrd. US-Dollar direkt (7,2 Mrd.) und indirekt (1,3 Mrd.) für Opiumverhinderung ausgegeben; im selben Zeitraum habe sich die Produktion von 3.400 t (2002) auf 9.000 t (2017) fast verdreifacht.

Thema: Lehren für die Zukunft 2002–2017 Akteure: USA, SIGAR enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Sachverständige:r 3.4 Bündnis- und Institutionendynamiken S. 32–33

Deutschland war in der NATO wegen Caveats und Irak-Distanz marginalisiert

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„Inder politischen Logik der NATO führte das beinah zu einer Marginalisierung: Die wesentlichen Policy-Entscheidungen wurden in den USA, bestenfalls …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Inder politischen Logik der NATO führte das beinah zu einer Marginalisierung: Die wesentlichen Policy-Entscheidungen wurden in den USA, bestenfalls noch nach Konsultation mit dem vereinigten Königreich, getroffen; wegen der Caveats, aber auch wegen des Widerstands gegen den Irakkrieg, galt Deutschlands Position auch in der Operationalisierung wenig. Trotz phasenweiser Teilnahme an Missionen der OEF blieb Deutschland auf die ihrerseits schwache ISAF-Mission begrenzt.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 32–33 (Original, neues Fenster)

Die wesentlichen Policy-Entscheidungen seien in den USA, allenfalls nach Konsultation mit dem UK, getroffen worden; wegen Caveats und Widerstand gegen den Irakkrieg habe Deutschlands Position auch operativ wenig gegolten. Trotz phasenweiser OEF-Teilnahme blieb Deutschland auf die schwache ISAF-Mission begrenzt.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: Bundesregierung, USA, Vereinigtes Königreich, NATO enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Sachverständige:r 1. Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates auf Seiten der Exekutive S. 1

US-amerikanischer NSC als Vorbild nur eingeschränkt übertragbar

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„Als Vorbild könnte hier der US-amerikanische National Security Council dienen; dessen Ausgestaltung allerdings stark präsidial geprägt und daher nicht eins-zu-eins übertragbar ist.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-60, S. 1 (Original, neues Fenster)

Der US-amerikanische National Security Council könne als Vorbild dienen, sei aber stark präsidial geprägt und nicht eins-zu-eins auf Deutschland übertragbar.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: USA, National Security Council enquete_gutachten\paulus.json
Sachverständige:r Frage 2 — Leistungsfähigkeit der GSVP S. 3–4

Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung Kabuls als Auslöser des ERDC-Prozesses

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„In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens von Kabul hat die EU erneut einen Reformprozess im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens von Kabul hat die EU erneut einen Reformprozess im militärischen Bereich der GSVP begonnen und strebt nun unter anderem die Schaffung einer schnellen Eingreiffähigkeit (ERDC) an.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 3–4 (Original, neues Fenster)

In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens Kabul habe die EU einen erneuten Reformprozess (u. a. ERDC) angestoßen und müsse damit eingestehen, dass sie 25 Jahre nach Aufnahme der Petersberg-Aufgaben selbst Missionen des „unteren Spektrums“ noch nicht durchführen könne.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: EU, USA enquete_gutachten\peters.json
Sachverständige:r Frage 3 — NATO/GSVP-Arbeitsteilung S. 5–6

Fünf Voraussetzungen einer deutschen Position, u. a. US-Hegemonie der NATO und nachlassendes US-Interesse an Europa

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„Die NATO hat genau hier ihre Stärke, hängt dabei aber stark vom Hegemon USA ab. Die Beiträge der USA zur Verteidigung Europas durch die NATO sind …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die NATO hat genau hier ihre Stärke, hängt dabei aber stark vom Hegemon USA ab. Die Beiträge der USA zur Verteidigung Europas durch die NATO sind kurzfristig nicht zu ersetzen … Die USA sind nicht im selben Maß an der Sicherheit Europas interessiert wie die Europäer selbst. Unabhängig vom Ausgang der Präsidentschaftswahlen steht die strategische Umorientierung der US-Sicherheitspolitik Richtung Pazifik schon seit langem fest.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 5–6 (Original, neues Fenster)

Eine deutsche Position müsse fünf Voraussetzungen anerkennen: (1) Bündnispflicht Deutschlands, (2) EU-Unfähigkeit zu anspruchsvollen Operationen, (3) NATO-Stärke bei gleichzeitiger US-Abhängigkeit, (4) nachlassendes US-Interesse an Europa und strategische US-Pazifik-Umorientierung, (5) breites ziviles EU-Instrumentarium, das der NATO fehle.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: USA, NATO, EU, Deutschland enquete_gutachten\peters.json
Empfehlung Frage 3 — NATO/GSVP-Arbeitsteilung S. 7

Westlicher Balkan: NATO-koordiniert, europäisch geschultert, EU-zivil flankiert

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„Der westliche Balkan bleibt beispielsweise eine Region, in der zivile Zusammenarbeit und dauerhafte Stabilisierung auf ein militärisches …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der westliche Balkan bleibt beispielsweise eine Region, in der zivile Zusammenarbeit und dauerhafte Stabilisierung auf ein militärisches Sicherheitsnetz angewiesen bleiben. … Dieses Engagement wird am sinnvollsten dann erhalten werden, wenn das militärische Engagement im Rahmen der NATO koordiniert wird, aber in wesentlichem Umfang durch europäische Kontingente geschultert wird. Die EU kann ihre Stärken im Hinblick auf zivile Unterstützung rechtstaatlicher und demokratischer Strukturen sowie ökonomische und diplomatische Kooperation als Beitrag … einbringen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 7 (Original, neues Fenster)

Für den westlichen Balkan empfiehlt Peters: militärisch im NATO-Rahmen koordiniert, in wesentlichem Umfang durch europäische Kontingente getragen. Die EU bringe ihre Stärken in ziviler, rechtsstaatlicher, ökonomischer und diplomatischer Unterstützung ein; das aktive US-Engagement bleibe für Glaubwürdigkeit wichtig.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: NATO, EU, USA enquete_gutachten\peters.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 2.1.1 — Kurzzusammenfassung Doha S. 987

AfD: Bundesregierung über Doha-Genese „prominent informiert” und torpedierte aus bündnispolitischen Gründen nicht

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„„Während die antragstellenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss das Doha-Abkommen als sinistres Machwerk der Trump-Administration abstempelten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Während die antragstellenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss das Doha-Abkommen als sinistres Machwerk der Trump-Administration abstempelten, konnte durch die AfD-Fraktion herausgearbeitet werden, dass die deutsche Bundesregierung seitens der Amerikaner über die Genese des Abkommens prominent informiert worden war und diese aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpedierte noch kritisierte, obwohl sie selbst den de facto bereits seit langem gescheiterten, kostspieligen Einsatz am Hindukusch gerne fortgesetzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987 (Original, neues Fenster)

Die AfD stellt fest: Die Bundesregierung sei von den USA prominent über die Doha-Genese informiert worden und habe das Abkommen aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpediert noch kritisiert, obwohl sie den Einsatz selbst gerne fortgesetzt hätte. Die nachträgliche Kritik durch Union, SPD, Grüne und FDP erweise sich daher als „heiße Luft”.

Hinweis: Bewertung („heiße Luft”, „beeindruckende Unkenntnis”) als AfD-Position.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, USA, Trump-Administration sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.3 — Annexe und Standortweitergabe S. 1001

Standortweitergabe an Taliban: USA gaben Standorte deutscher Einrichtungen weiter (BND-Erkenntnis)

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„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese Standortweitergabe tatsächlich auch durchgeführt hatten, die Taliban somit also über alles im Bilde waren. Die Auslieferung dieser sensiblen Informationen an die Taliban ließ beim BND zunächst die Alarmglocken schrillen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001 (Original, neues Fenster)

Die AfD arbeitete heraus, dass die USA laut Aussage eines BND-Sachgebietsleiters vor dem Ausschuss Standorte und Bewegungen deutscher Einrichtungen an die Taliban weitergegeben hatten, was beim BND zunächst Alarm auslöste. Hintergrund: Die Taliban hatten den USA in den Doha-Verhandlungen angeboten, NATO-Basen vor IS-Angriffen zu schützen, was sie laut Reuters-Meldung vom 30.04.2021 erfolgreich taten.

Thema: Geheimschutz Akteure: USA, Taliban, BND, BMVg… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.4 — Zustimmung zu Doha S. 1004

Potzel konnte Doha-Vertragstext + Annexe vor Unterzeichnung einsehen, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”

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„„In einem Vermerk über eine ressortübergreifende Runde vom 4. März 2020, heißt es, dass Markus Potzel durch die Amerikaner vor Vertragsunterzeichnung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„In einem Vermerk über eine ressortübergreifende Runde vom 4. März 2020, heißt es, dass Markus Potzel durch die Amerikaner vor Vertragsunterzeichnung Einsicht in den Vertragstext sowie die geheimen Zusatzprotokolle zum Doha-Abkommen erhielt, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”. Folgerichtig lobte Heiko Maas am 4. März 2020 vor dem Deutschen Bundestag den Vertragsabschluss zwischen den USA und den Taliban als einen „großen Fortschritt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1004 (Original, neues Fenster)

Aus einem BKAmt-Vermerk geht hervor: Der deutsche Sonderbeauftragte Potzel erhielt am Tag vor der Unterzeichnung Einsicht in Vertragstext und geheime Annexe, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”. Heiko Maas lobte das Abkommen am 04.03.2020 vor dem Bundestag als „großen Fortschritt” und „mehr als eine vertrauensbildende Maßnahme”. Aus Sicht der AfD widerlegt dies die Erzählung einer „Überrumpelung”.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020–04.03.2020 Akteure: Markus Potzel, Heiko Maas, USA sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.2 — Joint Declaration S. 1006

Joint Declaration USA–Republik Afghanistan: ANDSF-Anti-Terror-Verpflichtungen und Streichungsversprechen Taliban-Sanktionsliste

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„Dass sich die Republik Afghanistan gegenüber den USA dazu verpflichtet hatte, auf internationaler Ebene die Streichung der Taliban von den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dass sich die Republik Afghanistan gegenüber den USA dazu verpflichtet hatte, auf internationaler Ebene die Streichung der Taliban von den UN-Sanktionslisten zu betreiben, fand im Ausschuss ebenfalls keine Erwähnung. Wie im Doha-Abkommen war auch in der Joint-Declaration keinerlei Passus vorhanden, der einen Waffenstillstand für den laufenden afghanischen Bürgerkrieg statuierte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1006 (Original, neues Fenster)

Die AfD weist darauf hin: Am 29.02.2020 wurde parallel zum Doha-Abkommen eine Joint Declaration zwischen USA und Republik Afghanistan unterzeichnet. Auch die afghanischen Republikaner verpflichteten sich gegenüber den USA zum Kampf gegen Terrororganisationen, die NATO-Truppen bedrohten. Die afghanische Regierung verpflichtete sich, auf internationaler Ebene die Streichung der Taliban von den UN-Sanktionslisten zu betreiben. Wie das Doha-Abkommen enthielt auch die Joint Declaration keinen Waffenstillstand.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Afghanische Republik, VN-Sicherheitsrat sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 7.5 — Neuhardenberg S. 1031–1032

Juni 2021: AA-Einladung hochrangiger Taliban-Vertreter nach Neuhardenberg auf US-Druck zurückgenommen

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„„Nee. Wir hatten alles schon organisiert in Neuhardenberg. Es hat nicht stattgefunden. Nein, es hat sich zerschlagen. […] Ich glaube, die Amerikaner waren diejenigen, die gesagt haben: ,Lasst das jetzt in Doha‘.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1031–1032 (Original, neues Fenster)

Anfang Juni 2021 hatte das AA (Staatssekretär Berger, mit Wissen von Minister Maas) ein diskretes Treffen hochrangiger Taliban- und Republik-Vertreter in oder bei Berlin organisiert (Ort: Neuhardenberg). Vorgesehen waren Bilaterale Termine bis Staatssekretärsebene. Die Einladung wurde aber laut Berger auf Druck der USA zurückgenommen, vermutlich um Katar nicht zu brüskieren. Aus AfD-Sicht ein weiteres Beispiel deutscher US-Abhängigkeit.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Juni 2021 Akteure: Miguel Berger (AA), Heiko Maas, USA, Taliban sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — Taliban-Übergangsregierung S. 1081–1083

12.–14.08.2021: USA verhandelten in Doha kontrollierten Machtübergang Ghani–Taliban-Übergangsregierung, ohne deutsche Beteiligung

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„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)

Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).

Thema: Evakuierungsoperation 12.–15.08.2021 Akteure: USA, Antony Blinken, Aschraf Ghani, Hanif Atmar… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — US-Falschmeldung S. 1083–1086

Nacht 14./15.08.2021: US-Botschaft Kabul saß nachrichtendienstlicher Falschmeldung über bevorstehenden Taliban-Sturm auf, Panikabzug aus Green Zone

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„„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage Berichterstattung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage Berichterstattung derzufolge gewaltsame Übernahme des Compound durch Taliban unmittelbar bevorstehe. Aus heutiger Sicht überzogene Panik.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1083–1086 (Original, neues Fenster)

In der Nacht vom 14. zum 15.08.2021 ereignete sich „etwas Unvorhergesehenes” (BND-Vermerk): Die US-Botschaft saß einer nachrichtendienstlichen Falschmeldung auf, nach der die Taliban die US-Botschaft militärisch stürmen würden. Die USA evakuierten daraufhin panikhaft, gaben die Green Zone und alle Sicherheitssysteme auf. Khalilzad bezeichnete dies später gegenüber Dr. Wieck als „überzogene Panik”. BND-Beamter O. W.: „Wären die 900 US-Soldaten in der Green Zone geblieben und die US-Botschaft, dann wäre es auch am 15. nicht zum Fall Kabuls gekommen.” Ghani floh gegen 12:00 Kabuler Zeit.

Thema: Evakuierungsoperation 14.–15.08.2021 Akteure: USA, US-Botschaft Kabul, BND, Zalmay Khalilzad… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.1 — Einschätzung Doha S. 742–743

CDU/CSU: Doha-Abkommen machte ein positives Ende der innerafghanischen Friedensverhandlungen „fast unmöglich”

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„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich der Bewertung an, dass das Doha-Abkommen und die dort verhandelten Voraussetzungen ein positives Ende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich der Bewertung an, dass das Doha-Abkommen und die dort verhandelten Voraussetzungen ein positives Ende der innerafghanischen Friedensverhandlungen zugunsten der Republik fast unmöglich machten. Die vom BND Ende 2020 daraus gezogene Schlussforderung, dass ein Emirat 2.0 der Taliban das wahrscheinlichste Entwicklungsszenario für Afghanistan sei, war eine logische Fortschreibung der Effekte des Doha-Abkommens.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 742–743 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.

Thema: Doha-Abkommen Februar 2020 – Ende 2020 Akteure: USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.1 — Worst-Case S. 743

CDU/CSU-Vorwurf: Bundesregierung versäumte realistische Einschätzung der Konditionierungs-Durchsetzbarkeit und systematische Worst-Case-Vorbereitung

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„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine systematischere Vorbereitung auf ein Worst-Case-Szenario wichtig gewesen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass auch US-Präsident Biden zu keinem Zeitpunkt diese Konditionierung als politischen Ansatz verfolgte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 743 (Original, neues Fenster)

Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.

Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, USA, Joe Biden sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.3 — Machtübergabe S. 756–757

CDU/CSU: Bundesregierung musste Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen, selbst direkt Beteiligte waren von Ghanis Flucht überrascht

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„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 756–757 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-13 bis 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, Taliban, USA sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 7.2 — Charterflüge Merkel S. 785

CDU/CSU-Vorwurf: AA-Narrativ zu „falschen Signalen” durch Charterflüge bleibt „unverständlich”

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„Wie sich vor diesem Hintergrund das Narrativ im AA aufrecht erhielt, deutsche Charterflüge zur Unterstützung für Ortskräfte könnten künftig falsche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie sich vor diesem Hintergrund das Narrativ im AA aufrecht erhielt, deutsche Charterflüge zur Unterstützung für Ortskräfte könnten künftig falsche Signale aussenden und die afghanische Republik schwächen, bleibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch nach intensiver Befassung unverständlich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 785 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kritisiert: Obwohl Großbritannien und Frankreich bereits Charterflüge einsetzten und die USA mit der „Operation Allies Refuge” mehrere Tausend Ortskräfte ausfliegen wollten, hielt das AA an seinem Narrativ fest, deutsche Charterflüge könnten falsche Signale aussenden. Dies bleibt aus Sicht der CDU/CSU „unverständlich”.

Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, USA, Frankreich, Großbritannien sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12 — Zentrale Erkenntnisse S. 852

CDU/CSU-Kernerkenntnis 1: Doha-Abkommen veränderte die Logik des Militäreinsatzes, Bundesregierung ohne Einfluss

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„Das Doha-Abkommen, das zwischen den USA und den Taliban Ende Februar 2020 geschlossen wurde, veränderte die bis dahin vorherrschende Logik für den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen, das zwischen den USA und den Taliban Ende Februar 2020 geschlossen wurde, veränderte die bis dahin vorherrschende Logik für den Militäreinsatz in Afghanistan. Aus einer zeitoffenen und lageabhängigen Reduzierung der NATO-Truppen wurde eine klare Abzugsperspektive, die mit Ende April 2021 ein Zieldatum hatte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 852 (Original, neues Fenster)

Erste der sieben CDU/CSU-Kernerkenntnisse: Das Doha-Abkommen veränderte die Logik des Militäreinsatzes. Die Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf das Abkommen, setzte auf nachträgliche Konditionierung. Das Risiko des Untergangs der Republik durch sichtbare Vorbereitungen für ein Ende wurde als zu groß bewertet.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: USA, Taliban, NATO, Bundesregierung sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.7 — Überraschung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 7: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021

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„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Buskonvois S. 843–844

CDU/CSU: Unkoordinierte NGO-Aktionen (Buskonvois) erschwerten Evakuierung

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„Zunehmend Schwierigkeiten mit kommerziellen Busanbietern, NGOs etc. die unangemeldet Konvois mit falschen Behauptungen (u.a. pol. Protektion dieses …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zunehmend Schwierigkeiten mit kommerziellen Busanbietern, NGOs etc. die unangemeldet Konvois mit falschen Behauptungen (u.a. pol. Protektion dieses oder jenes Staates) an das Gate zu bringen versuchen. […] In der letzten Nacht versuchten insgesamt 12 NGOs ihre Buskonvois in den Flughafen zu bringen; alle ohne Erfolg, aber großen Ärger produzierend.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843–844 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Buskonvoi-Versuche unter US-Koordination scheiterten oft an Taliban-Checkpoints. Unkoordinierte NGO-Aktionen, mit denen sich Busse gewaltsam Zugang verschaffen wollten, führten zu Schließungen der Tore (mittlere Schließungsdauer 4 Stunden) und behinderten die offizielle Evakuierung.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: NGOs, Krisenunterstützungsteam, USA, Taliban sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Ramstein S. 847

CDU/CSU lobt: Nutzung Ramstein durch USA in „Rekordzeit von 24 Stunden” abgestimmt, Beleg gelungener Kooperation

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„Insgesamt kann die Operation der USA in Ramstein als erfolgreich für beide Seiten eingestuft werden. Sie war ein wichtiges Signal einer internationalen Zusammenarbeit, die selbst in schwierigsten Momenten für beide Seiten funktionierte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 847 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet positiv: Das Temporary Relocation Transit Agreement (USA nutzten Airbase Ramstein als Transit) wurde am 19.08.2021 in Rekordzeit von 24 Stunden zwischen allen Ressorts unter Bundeskanzlerin Merkel abgeschlossen. Hunderte deutsche Staatsbürger und Ortskräfte konnten mit US-Maschinen nach Doha und anderen Zielen ausgeflogen werden.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-19 Akteure: USA, Angela Merkel, Miguel Berger, Hans-Georg Engelke sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11 — Dank S. 833–834

CDU/CSU dankt Einsatzkräften und Freiwilligen am Flughafen Kabul ausdrücklich

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„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol, den Soldaten der militärischen Evakuierungsoperation und allen deutschen und afghanischen Freiwilligen, die vor Ort im Einsatz waren und ihr Leben riskierten. […] Unser Gedenken gilt im Besonderen den Opfern des Anschlages am 26. August 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 833–834 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dankt ausdrücklich allen am Flughafen Kabul eingesetzten Kräften (Botschaft, BND, BPol, Bundeswehr, deutsche und afghanische Freiwillige) und gedenkt der Opfer des Anschlags vom 26.08.2021 (Abbey Gate). Die Leistung (knapp 5.000 evakuierte Personen) sei eine „Gemeinschaftsleistung im besten Sinne”.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–27.08.2021 Akteure: Botschaft Kabul, BND, Bundespolizei, Bundeswehr… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 919

FDP: Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf Doha-Abkommen, AA hoffte auf Bidens „andere Strategie”

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„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im weiteren Verlauf verfügte die Bundesregierung über keinen Hebel, um die USA dazu zu bringen, das zeitbasierte Abkommen nachträglich an Konditionen zu knüpfen. Gleichwohl bestand im Auswärtigen Amt (AA) die Überzeugung, es könne gelingen, die Amerikaner, spätestens Präsident Biden, von einer anderen Afghanistan-Strategie zu überzeugen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 919 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Geordneter Bundeswehr-Abzug zum 30.04.2021 wäre nicht mehr möglich gewesen, Glücksfall der Fristverlängerung

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„Am 12. April 2021 haben die USA der Bundesregierung mitgeteilt, dass Präsident Biden daran festhalte, Afghanistan zu verlassen. Die Bundeswehr wäre …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. April 2021 haben die USA der Bundesregierung mitgeteilt, dass Präsident Biden daran festhalte, Afghanistan zu verlassen. Die Bundeswehr wäre zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen, eine geordnete Rückverlegung bis zum 30. April 2021 zu ermöglichen und hätte große Teile des Materials zurücklassen müssen. Glücklicherweise kam es dazu nicht. Am 14. April 2021 wurde das Abzugsdatum der internationalen Truppen auf spätestens den 11. September 2021 verlegt. Der Abzug der Bundeswehr verlief dann reibungslos.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Die Bundeswehr wäre am 12.04.2021 nicht mehr in der Lage gewesen, einen geordneten Abzug bis zum 30.04.2021 zu organisieren; Material hätte zurückgelassen werden müssen. Die Verlängerung auf den 11.09.2021 sei ein Glücksfall gewesen; danach verlief der Abzug reibungslos.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Abzug & Rückverlegung April 2021 Akteure: Bundeswehr, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.1 — Doha-Abkommen S. 924

FDP: Doha-Abkommen wegen Konstruktionsfehlern „Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan”

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„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht zugleich der Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan. Dies lag an mehreren Faktoren: 1. Inhärente Delegitimierung der Afghanischen Republik […]; 2. Schwache Konditionierung und klares Abzugsdatum […]; 3. Gefangenenaustausch […]“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 924 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Das Doha-Abkommen sei aufgrund seiner Konstruktionsfehler der Anfang vom Ende der Republik gewesen: Delegitimierung der Republik durch Nichtbeteiligung, schwache Konditionierung mit klarem Abzugsdatum ermöglichte „Fight and Talk”, unkoordinierter Gefangenenaustausch (5.000 Taliban gegen 1.000 ANDSF).

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.2.1 — Conditions-based Approach S. 927

FDP: AA interpretierte US-Zusagen zu „Conditions-based” einigermaßen unhinterfragt

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„Im Rahmen der Ausschussarbeit hat sich klar der Eindruck verfestigt, dass das AA im Kontext der Konditionierung des Truppenabzugs die US-Zusagen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der Ausschussarbeit hat sich klar der Eindruck verfestigt, dass das AA im Kontext der Konditionierung des Truppenabzugs die US-Zusagen einer Konditionierung einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretierte und somit falsche Hoffnungen auf die Zusagen der USA und auch auf eine mögliche Nachverhandlung des Doha-Abkommens hegte. […] Die FDP-Fraktion bewertet sowohl die Strategie und die Verhandlungstaktik des AA im Ergebnis als bemerkenswert unrealistisch.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 927 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion bewertet die Strategie und Verhandlungstaktik des AA, insbesondere die Hoffnung auf eine nachträgliche Konditionierung des Doha-Abkommens, als „bemerkenswert unrealistisch”. Das AA habe US-Zusagen zu „conditions-based” einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretiert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, USA sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.4.5 — Diskussion Krisenstab S. 957

FDP: Vorverlegung der Krisenstabsitzung auf 13.08. erfolgte erst durch US- und UK-Truppenmeldung, nicht eigene Lageerkenntnis

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„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich dazu gezwungen sah nachzuziehen. Mögliche Erzählungen die damalige Verteidigungsministerin Annegret-Kramp Karrenbauer (CDU) oder der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) hätten das unabhängig davon forciert sind aus Sicht der FDP-Fraktion wenig plausibel.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 957 (Original, neues Fenster)

Die FDP bewertet: Die Vorverlegung der Krisenstabsitzung vom 16. auf den 13.08.2021 sei erst durch die öffentliche US- und UK-Truppenankündigung ausgelöst worden, nicht durch eigene Lageerkenntnis. Erzählungen, Kramp-Karrenbauer oder Maas hätten dies unabhängig davon forciert, seien „wenig plausibel”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5 — Abhängigkeit USA S. 970

FDP: Drei Kategorien der US-Abhängigkeit (Kapazitäten, langsames Handeln, politische Entscheidungen)

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„Die oben dargelegten Abhängigkeiten lassen sich in drei Kategorien einteilen: Abhängigkeiten aufgrund von unterschiedlichen Kapazitäten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die oben dargelegten Abhängigkeiten lassen sich in drei Kategorien einteilen: Abhängigkeiten aufgrund von unterschiedlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Abhängigkeit der gesamten RSM), durch langsames Handeln in Kauf genommene Abhängigkeiten (Evakuierung der Botschaft) und durch politische Entscheidungen induzierte Abhängigkeiten (Abhängigkeit am Flughafen, Abhängigkeit der Sicherheit der Greenzone).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 970 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion ordnet die deutsche US-Abhängigkeit in drei Kategorien: (1) Kapazitäten und Fähigkeiten (gesamte RSM); (2) durch langsames Handeln in Kauf genommen (Botschaftsevakuierung); (3) durch politische Entscheidungen induziert (HKIA, Green Zone). Trotz „enger und vertrauensvoller” Kooperation sei Deutschland oft zu spät über US-Pläne informiert worden.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: NATO & Bündnis Akteure: USA, Bundesregierung, NATO sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

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„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4.1.2 — Einflussmöglichkeiten S. 866

Diplomatischer Affront: Bundesregierung erhielt Vertragstext erst einen Tag vor Unterzeichnung

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„Die Bundesregierung hatte im Laufe der Verhandlungen keine wirksamen Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungspartner und konnte nun nur noch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung hatte im Laufe der Verhandlungen keine wirksamen Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungspartner und konnte nun nur noch darüber entscheiden, wie sie auf das Abkommen reagieren wollte. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland zweitgrößter internationaler Truppensteller in Afghanistan war, ist das ein diplomatischer Affront und ein Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen. Das Auswärtige Amt bewertete den Inhalt des Abkommens uneindeutig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet es als „diplomatischen Affront und Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen”, dass Deutschland als zweitgrößter Truppensteller den finalen Vertragstext erst einen Tag vor Unterzeichnung erhielt und keine wirksamen Einflussmöglichkeiten hatte.

Hinweis: Politische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Februar 2020 Akteure: USA, Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.2 — Evakuierung Botschaft S. 913

Botschaftsevakuierung 15.08.2021: ohne deutsche Lokalbeschäftigte, MoA mit USA umfasste nur Diplomat:innen

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„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 913 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, USA, „Fisch”, BND sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.3 — Hubschrauber S. 916

Mediale Vorab-Berichte zu deutschen Spezialkräfte-Hubschraubern, USA versagten Genehmigung

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„„Ich sage es so flapsig: Die haben uns ausgelacht.” (Zeuge „Tobias” über US-Spezialkräfte)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 916 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Die Bundeswehr verlegte zwei leichte Unterstützungshubschrauber zur KSK-Unterstützung; die Information gelangte während der Verlegung in die Öffentlichkeit. Die USA versagten die Einsatzgenehmigung; die Taliban wussten von den Hubschraubern. Eine Evakuierung wurde schließlich einmalig mit US-Hubschraubern durchgeführt. Operative Details während laufender Operationen dürften nicht in eine breitere Öffentlichkeit gelangen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, USA, Taliban, „Tobias” sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 655–656

SPD: Doha-Abkommen war „im Kern Truppenabzugsabkommen“ und „Anfang vom Ende der afghanischen Republik“

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„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang vom Ende der afghanischen Republik. Die Bundesregierung war an den Verhandlungen zum Doha-Abkommen nicht beteiligt, hatte keinen Einfluss auf dessen Inhalt und wurde erst kurz vor der Veröffentlichung über die Vereinbarungen unterrichtet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 655–656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als reines Truppenabzugsabkommen zwischen USA und Taliban und als „Anfang vom Ende“ der afghanischen Republik. Die Bundesregierung sei nicht beteiligt gewesen und erst kurz vor Veröffentlichung unterrichtet worden.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020 Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, Bundesregierung… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Unkonditionierter Abzugstermin legitimierte Taliban als „Regierung im Wartestand“

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„Die Festlegung eines unkonditionierten Zeitpunkts für den Truppenabzug ohne nennenswerte Gegenleistung legitimierte die Taliban und machte diese zu einer „Regierung im Wartestand“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht in der Festlegung eines unkonditionierten Abzugstermins ohne nennenswerte Gegenleistung eine Legitimation der Taliban: Diese seien dadurch zu einer „Regierung im Wartestand“ geworden.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundesregierung bewertete Folgen Dohas zutreffend, Kopplungsbemühungen blieben aber erfolglos

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„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im Friedensprozess zu verknüpfen. Diese Bemühungen blieben erfolglos, weil die USA auch nach Amtsantritt des damaligen US-Präsidenten Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Lageeinschätzung der Bundesregierung als zutreffend: Sie habe sich bilateral und in der NATO bemüht, den Abzug an Fortschritte im Friedensprozess zu koppeln. Diese Bemühungen seien aber erfolglos geblieben, weil die USA auch unter Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, NATO, USA, Joe Biden… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundeswehr ist geordnet und ohne Verluste aus Afghanistan abgezogen

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„Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz beeinflusste die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz beeinflusste die Zeitplanung für die notwendigen Operationen zur Rückverlegung, dennoch konnte der Abzug ohne Verluste an Personal und Material erfolgreich abgeschlossen werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr als geordneten Erfolg ohne Personal- oder Materialverluste, trotz der Abhängigkeit von US-Entscheidungen, die die Zeitplanung beeinflusste.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 660–661

SPD: Ausschluss der afghanischen Regierung schwächte diese, Taliban als „Regierung im Wartestand“ legitimiert

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„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine Machtposition und offizielle Legitimierung einräumte („Regierung im Wartestand“). Die Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung hatten daher schon zu Beginn einen schwachen Stand. Dazu trug auch bei, dass die Forderungen der Taliban mit der Bekanntgabe des Truppenabzugs und der Freilassung ihrer Gefangenen bereits im Vorfeld erfüllt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 660–661 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht im Ausschluss der afghanischen Regierung von Doha eine nachhaltige Schwächung und gleichzeitige offizielle Legitimierung der Taliban als „Regierung im Wartestand“. Die innerafghanischen Verhandlungen hätten daher von Anfang an einen schwachen Stand gehabt, auch weil zentrale Taliban-Forderungen (Truppenabzug, Gefangenenfreilassung) bereits im Vorfeld erfüllt worden seien.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.1 — Entstehungsgeschichte S. 660

SPD: USA entschieden „time based“ statt „condition based“, damit Abzug auch der Bundeswehr

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„Mit der Entscheidung der USA „time based“ und nicht „condition based“ abzuziehen, beschlossen die USA auch den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, da diese von den Entscheidungen des stärksten Truppenstellers abhängig war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 660 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt heraus: Mit der US-Entscheidung „time based“ (statt „condition based“) sei zugleich der Abzug der Bundeswehr beschlossen worden, da diese vom stärksten Truppensteller USA abhängig war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Bundeswehr, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 S. 662

SPD: Doha als Erfolg für die Taliban, „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an strukturellen Schwächen litt. Besonders problematisch war, dass die USA das Ende des internationalen Militäreinsatzes in Afghanistan nicht an eine innerafghanische Friedenslösung geknüpft haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet Doha als „Erfolg für die Taliban“ und „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“ mit strukturellen Schwächen. Besonders problematisch: USA verknüpften das Ende des Einsatzes nicht mit einer innerafghanischen Friedenslösung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 5.3 — Gründe für Scheitern S. 668–669

SPD: Scheitern auf zwei Ursachen zurückzuführen (Legitimationsproblem der Regierung & US-Verzicht auf conditions-based-Ansatz)

Originalstelle
„Das Scheitern der Friedensverhandlungen in Afghanistan lässt sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. Zum einen hatte die afghanische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Scheitern der Friedensverhandlungen in Afghanistan lässt sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. Zum einen hatte die afghanische Regierung ein gravierendes Legitimationsproblem. … Zum anderen trug auch die Entscheidung der Vereinigten Staaten, den Abzug ihrer Truppen nicht an einen conditions-based Ansatz zu koppeln, erheblich zum Scheitern bei. Durch die feste Vereinbarung des Abzugs der internationalen Truppen im Doha-Abkommen mussten die Taliban den Rückzug der internationalen Kräfte letztlich nur noch „aussitzen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 668–669 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht zwei Hauptursachen für das Scheitern: (1) gravierendes Legitimationsproblem der afghanischen Regierung (fehlende stabile Institutionen, Korruption, fehlendes Bevölkerungsvertrauen); (2) US-Verzicht auf conditions-based-Ansatz; die Taliban mussten den Abzug nur noch „aussitzen“.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 6 — Rückverlegung S. 672

SPD: Bundeswehr-Abzug nicht selbstbestimmt, Souveränitätsverzicht als Kehrseite der Bündnissolidarität

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„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … „Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“ … bedeutet andererseits zu einem gewissen Grade die Aufgabe von Souveränität, die Akzeptanz von Abhängigkeiten und die Notwendigkeit zu Kompromissen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 672 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt klar: Der Bundeswehr-Abzug sei nicht selbstbestimmt gewesen, sondern auf Basis einer US-Entscheidung getroffen. Der damalige Abteilungsleiter Strategie und Einsatz im BMVg habe die nationale und NATO-Einflussnahme als „maximal begrenzt“ beschrieben. Internationale Einsätze als Bündnissolidarität bedeuten auch Souveränitätsverzicht und Abhängigkeiten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, NATO, BMVg… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 7.2 — ANDSF S. 674–675

SPD: ANDSF-Modell ohne US-Unterstützung nicht funktionsfähig, fatale Abhängigkeit

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„Diese Abhängigkeit von der militärischen Unterstützung der USA, gerade in Bezug zu Ressourcenmanagement, Wartung und militärischer Führung, war ein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Abhängigkeit von der militärischen Unterstützung der USA, gerade in Bezug zu Ressourcenmanagement, Wartung und militärischer Führung, war ein intrinsisches Problem, da diese schon in den Grundstrukturen der afghanischen Armee verankert war. Die Militärführung setzte also auf ein Modell, das ohne amerikanische Unterstützung nicht funktionsfähig war, was sich spätestens mit dem Abzug der internationalen Truppen als fatal erwies.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 674–675 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion identifiziert als intrinsisches Problem der ANDSF die strukturelle Abhängigkeit von US-Unterstützung (Ressourcenmanagement, Wartung, Führung). Das gewählte Militärmodell sei ohne amerikanische Unterstützung nicht funktionsfähig gewesen; spätestens mit dem Abzug habe sich dies als fatal erwiesen.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.4.4 — Hubschrauber S. 727

SPD: Bundeswehr-Hubschrauber blieben ungenutzt; frühe öffentliche Berichterstattung durch CDU/CSU-Abgeordneten ohne Freigabe

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„Laut Berichterstattung des Spiegels vom 22. August 2021 soll der Abgeordnete gegenüber der Bild am Sonntag gesagt haben, dass er dafür eine Freigabe …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Berichterstattung des Spiegels vom 22. August 2021 soll der Abgeordnete gegenüber der Bild am Sonntag gesagt haben, dass er dafür eine Freigabe durch die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer gehabt habe. Im Ausschuss erklärte die Verteidigungsministerin auf die Frage, ob es eine solche Freigabe gegeben hat, dass ihr diese Frage bereits zum damaligen Zeitpunkt gestellt worden sei und sie diese auch damals nicht mit „Ja“ beantwortet habe. Eine Freigabe für den Abgeordneten, diese Information öffentlich zu teilen, hat es damit augenscheinlich nicht gegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 727 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion dokumentiert: Die zwei nach Kabul verbrachten Bundeswehr-Hubschrauber kamen nicht zum Einsatz. Frühe presseöffentliche Information durch einen CDU/CSU-Abgeordneten (mit angeblicher Freigabe durch Kramp-Karrenbauer) könnte ein Grund gewesen sein, dass die USA den Einsatz nicht genehmigten. Kramp-Karrenbauer bestreitet die Freigabe.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 10 — Schlussbemerkung S. 732

SPD: Lageeskalation war im Kern bereits im Doha-Abkommen der Trump-Administration angelegt

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„Die Lageeskalation in Afghanistan war frühzeitig vorhersehbar und im Kern bereits in dem von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt, das eine Dynamik in Gang setzte, an deren Ende die Machtübernahme der Taliban stand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 732 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet zusammenfassend: Die Lageeskalation in Afghanistan sei frühzeitig vorhersehbar gewesen und im Kern bereits im von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt. Dieses habe die Dynamik in Gang gesetzt, die zur Taliban-Machtübernahme führte.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sachverständige:r Entstehung der Taliban S. 2

Taliban wurden durch ISI (Pakistan) ausgebildet und logistisch unterstützt, Geld aus Saudi-Arabien und USA

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„Ausgebildet sowie finanziell und logistisch unterstützt wurden die Talibankämpfer durch den pakistanischen Militärgeheimdienst (ISI), der wiederum finanzielle Mittel dafür aus Saudi Arabien und aus den USA bekam.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 2 (Original, neues Fenster)

Die Talibankämpfer seien durch den pakistanischen Militärgeheimdienst ISI ausgebildet und logistisch wie finanziell unterstützt worden; der ISI habe seinerseits Mittel aus Saudi-Arabien und den USA bezogen.

Thema: Taliban Akteure: Pakistanischer Militärgeheimdienst (ISI), Saudi-Arabien, USA stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Frage 7 — Externe Akteure und regionale Dynamik S. 7

AFG ist Schauplatz für Stellvertreterkriege seit dem Sowjet-Einmarsch: Mudschahedin → Taliban → Al-Qaida-Verbindung

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„Afghanistan ist spätestens seit dem Einmarsch der Sowjetunion ein Schauplatz für Stellvertreterkriege. Es sei daran erinnert, wer die Mudschahedin in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Afghanistan ist spätestens seit dem Einmarsch der Sowjetunion ein Schauplatz für Stellvertreterkriege. Es sei daran erinnert, wer die Mudschahedin in ihrem Kampf gegen die Rote Armee finanzierte, ideologisierte und hochrüstete (USA, Saudi-Arabien, Pakistan). Aus diesen Mudschahedin sind die Taliban hervorgegangen - mitsamt enger Beziehungen zu Al-Qaida.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 7 (Original, neues Fenster)

Spätestens seit dem sowjetischen Einmarsch sei Afghanistan Schauplatz von Stellvertreterkriegen; USA, Saudi-Arabien und Pakistan hätten die Mudschahedin im Kampf gegen die Rote Armee finanziert, ideologisiert und hochgerüstet. Aus den Mudschahedin seien die Taliban hervorgegangen, mitsamt enger Al-Qaida-Beziehungen.

Thema: Taliban Akteure: USA, Saudi-Arabien, Pakistan stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 8 — Institutionen und Daseinsvorsorge S. 7–8

Militarisierung von Humanitärer Hilfe und EZ: Mission hatte „military footprint”, keinen civilian footprint

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„Seitens der intervenierenden Staaten, hier vor allem der USA; wurde Geld vor allem dort investiert, wo es der sogenannte Anti-Terror-Kampf bzw. die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Seitens der intervenierenden Staaten, hier vor allem der USA; wurde Geld vor allem dort investiert, wo es der sogenannte Anti-Terror-Kampf bzw. die Aufstandsbekämpfung verlangte – und im Machtzentrum Kabul. Die Militarisierung der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe gilt es aus meiner Sicht sehr kritisch aufzuarbeiten und zu hinterfragen. Die Afghanistan-Mission der vergangenen zwei Jahrzehnte hatte einen überwältigenden military footprint, keinen civilian footprint. Die UNAMA war außen vor, wenn die US-Armee counter-insurgency-Entscheidungen traf. Es hat sich gezeigt, dass Staatsaufbau bei gleichzeitigem Rachefeldzug gegen Taliban/Al-Qaida ein Rezept für ein dramatisches Interventions-Desaster ist.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 7–8 (Original, neues Fenster)

Die intervenierenden Staaten, vor allem die USA, hätten Mittel dorthin gelenkt, wo Anti-Terror-Kampf bzw. Aufstandsbekämpfung sie verlangten, sowie ins Machtzentrum Kabul; die Militarisierung von humanitärer Hilfe und EZ sei kritisch aufzuarbeiten. Die Mission habe einen überwältigenden military, aber keinen civilian footprint gehabt, UNAMA sei bei counter-insurgency-Entscheidungen außen vor gewesen; Staatsaufbau bei gleichzeitigem Rachefeldzug sei ein Rezept für Interventions-Desaster.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: UNAMA, USA stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Einleitung S. 1

Doha-Friedensprozess ab 2018 brachte erste offizielle US-Taliban-Verhandlungen

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„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.

Thema: Doha-Abkommen ab 2018; 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Bilaterale Form als Strukturschwäche

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„Aus Sicht der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft lag die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens in seiner Form als bilaterales Abkommen zwischen den USA und den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Aus afghanischer Sicht (Regierung, Zivilgesellschaft) liege die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens darin, dass es ein bilaterales Abkommen allein zwischen USA und Taliban war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Zivilgesellschaft stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

USA als größter Truppensteller bestimmten die Dynamik

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„Die USA als größter Truppensteller bestimmten die Dynamik des Friedensprozesses. Der Druck auf die afghanische Regierung, Konzessionen zu machen, war hoch.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Die USA hätten als größter Truppensteller die Dynamik des Friedensprozesses bestimmt; auf der afghanischen Regierung habe hoher Konzessionsdruck gelegen.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Afghanische Republik stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Fehleinschätzungen der sicherheitspolitischen Lage S. 2

NATO-Truppen und Geld garantierten Sicherheit der Republik nach ISAF

Originalstelle
„Die USA und ihre NATO-Bündnispartner garantierten durch ihre Truppenpräsenz und finanziellen Mittel auch nach Ende der ISAF-Kampfmission weiterhin die Sicherheit der Republik.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 2 (Original, neues Fenster)

Auch nach Ende der ISAF-Kampfmission hätten USA und NATO-Bündnispartner durch ihre Truppenpräsenz und finanzielle Mittel die Sicherheit der Republik garantiert.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: USA, NATO-Bündnispartner stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Frage 9 — Taliban-Angebote zur Regierungsbeteiligung S. 8

Keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen; Taliban-Partizipation von Ghani, Abdullah und USA nicht akzeptiert

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„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben wolle. Ich vermute, dass vor und während der Verhandlungen in DOHA über eine Taliban-Partizipation an der Regierung gesprochen wurde, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah UND den USA nicht akzeptiert wurde.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)

Domröse habe keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen, nur die Aussage gehört, „man” wolle keine Taliban in der Regierung; er vermutet, dass eine Taliban-Partizipation vor oder in Doha thematisiert, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah und den USA, nicht akzeptiert wurde.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA stellungnahmen\06-domroese.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 2

Doha-Abkommen diente primär dem Wahlkampf von US-Präsident Trump

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„Das Doha-Abkommen sollte vor allem dem damaligen US-Präsidenten Donald Trump im Wahlkampf dienen, da das Ende des Krieges in Afghanistan eines von Trumps Wahlversprechen in den vier Jahren zuvor war.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 2 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen habe vor allem dem Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump gedient, weil das Ende des Afghanistan-Kriegs zu seinen Wahlversprechen gehört habe.

Thema: Doha-Abkommen 2020 Akteure: Donald Trump, USA stellungnahmen\09-zerbin.json