BND-Feststellung 26.03.2021: latente Gefährdung aller Ortskräfte, BMI änderte Verfahren dennoch nicht
„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig geworden waren, die darüber hinaus einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet hätten. Handlungsleitend für das BMI waren hierbei nicht rechtliche Fragen, sondern der Wunsch, Migration abzuwehren. Die Untersuchung hat ergeben, dass zudem sachfremde Erwägungen in die Bewertung der Gefährdungslage mit eingeflossen sind.“
Die Fraktion kritisiert: Bereits am 26.03.2021 stellte der BND eine grundsätzliche latente Bedrohung aller Ortskräfte der beteiligten Ressorts fest. Obwohl nach dem OKV eine latente Gefährdung für eine Aufnahmezusage genügte, habe das BMI weiter auf detaillierte individuelle Nachweise bestanden. Handlungsleitend sei nicht das Recht gewesen, sondern der „Wunsch, Migration abzuwehren”. Sachfremde Erwägungen seien in die Gefährdungsbewertung eingeflossen.
Hinweis: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMI.