Bridge the Gap.

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Taliban

In 79 Aussagen genannt, an 18 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

1994 Kandahar, Afghanistan 4 Stimmen

Gründung der Taliban-Bewegung

In der südafghanischen Provinz Kandahar formiert sich die Taliban-Bewegung als religiös-konservative Kraft.

Beteiligt: Taliban
ab 1. Mai 2021 Afghanistan 8 Stimmen

Taliban-Offensive beginnt parallel zum Abzug

Mit dem ursprünglich geplanten Abzugstermin beginnen die Taliban eine breit angelegte Offensive auf Distrikte.

Beteiligt: Taliban, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF)
12. bis 14. August 2021 Afghanistan 25 Stimmen

Herat, Kandahar und Masar-i-Scharif fallen

Innerhalb weniger Tage fallen mit Herat, Kandahar und Masar-i-Scharif die wichtigsten Provinzhauptstädte.

Beteiligt: Taliban, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF)
30. August 2021 Kabul, Afghanistan 25 Stimmen

Letzte US-Truppen verlassen Afghanistan

Die letzten US-Soldaten verlassen Kabul. Der zwanzigjährige US-Einsatz in Afghanistan endet.

Beteiligt: USA, Taliban

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 156–157

Taliban-Taktik „Fight and Talk”: Kampfdruck vor jeder Verhandlungsrunde

Originalstelle
„Sowohl während der Verhandlungen zum Doha-Abkommen im Frühjahr 2020 als auch im Rahmen des innerafghanischen Friedensprozesses zwischen September …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Sowohl während der Verhandlungen zum Doha-Abkommen im Frühjahr 2020 als auch im Rahmen des innerafghanischen Friedensprozesses zwischen September 2020 und August 2021 hätten die Taliban dabei auf die Taktik „Fight and Talk” zurückgegriffen. Die Taktik habe sich dadurch ausgezeichnet, dass vor konkreten Verhandlungsterminen der „Kampfdruck” erhöht worden sei, um den Verhandlungspartnern die eigene Stärke zu demonstrieren. … Sie werden feststellen, dass immer kurz vor einer Gesprächsrunde die Angriffe vehement zugenommen haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 156–157 (Original, neues Fenster)

Die Taliban hätten konstant auf die Taktik „Fight and Talk” gesetzt: Vor jeder Verhandlungsrunde sei der Kampfdruck erhöht worden, um Stärke zu demonstrieren. Das bestätigten BMVg-Zeugen Oberstleutnant i. G. G. und Generalleutnant Schütt.

Thema: Taliban Akteure: Taliban, BMVg abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.2 — Vertragsparteien S. 158

Weder afghanische Regierung noch NATO-Alliierte am Doha-Abkommen beteiligt; parallel Joint Declaration USA–Afghanistan

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den Feststellungen des Ausschusses am Abschluss des Doha-Abkommens beteiligt. Zwischen der afghanischen Regierung und den USA wurde jedoch ebenfalls am 29. Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) unterzeichnet, in der die Inhalte des Doha-Abkommens von der afghanischen Regierung bestätigt wurden. … Einer Vorlage zur Entscheidung an den damaligen Außenminister Maas vom 4. März 2020 zufolge habe die Bundesregierung am Tag vor der Unterzeichnung des Abkommens die finale Version zur Kenntnis erhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 158 (Original, neues Fenster)

Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Bundesregierung, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 1.3 — Conditions-based vs. Time-based S. 200

Doha brachte „fundamentalen Wandel“ von Conditions-based zu Time-based Approach

Originalstelle
„Mit dem Doha-Abkommen [habe] ein „fundamentaler Wandel der Rahmenbedingungen“ für den NATO-Einsatz stattgefunden, „weg von diesem konditionsbasierten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dem Doha-Abkommen [habe] ein „fundamentaler Wandel der Rahmenbedingungen“ für den NATO-Einsatz stattgefunden, „weg von diesem konditionsbasierten Ansatz hin zu einem kalenderorientierten Ansatz“. Das Abkommen habe „im Prinzip einen […] Zeitpunkt für den vollständigen Abzug der internationalen Streitkräfte aus Afghanistan festgesetzt“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 200 (Original, neues Fenster)

Der RSM-Operationsplan sah drei Phasen vor (A: Speichenmodell; B: Kabul-zentriert; C: Abzug); bis Doha sei er „konditioniert“ gewesen: Phasenwechsel hingen vom Erfüllen bestimmter Voraussetzungen ab, u. a. Stabilisierung der Lage und Operationsfähigkeit der ANDSF. Mit Doha sei laut Zeugen S. (Ständige Vertretung NATO) ein „fundamentaler Wandel“ eingetreten, weg vom Conditions-based hin zum kalenderbasierten Ansatz.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: NATO, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Dritter Abschnitt 1.4 — Pontecorvo zu 14./15.08.2021 S. 256–257

Pontecorvo (NATO): „in letzter Minute“-Abkommen in Doha am 14.08.2021; Ghani-Flucht am 15.08.2021 verhinderte politische Lösung

Originalstelle
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan zu einer politischen Lösung geschlossen, das den Aufständischen, Afghanistan und den verbliebenen amerikanischen und internationalen Interessen im Land genutzt hätte. Ungeachtet dessen entschloss sich der afghanische Präsident, der dem politischen Abkommen zugestimmt hatte, um die Hauptstadt vor Chaos und weiterem Blutvergießen zu bewahren, aus nur ihm bekannten Gründen am darauffolgenden Tag plötzlich, das Land zu verlassen, was zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates führte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 256–257 (Original, neues Fenster)

Experte Pontecorvo (damaliger NATO Senior Civilian Representative für Afghanistan) berichtete: In der Nacht des 14.08.2021 sei in Doha „in letzter Minute“ ein Abkommen zwischen der politischen Taliban-Führung und der Republik Afghanistan über eine politische Lösung geschlossen worden, dem Präsident Ghani zugestimmt habe. Auf dieser Basis wären noch zwei Wochen für eine Evakuierung in Kabul verblieben. Ghanis Flucht am 15.08.2021 habe „zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates“ geführt, was die Evakuierung deutlich beschleunigte. Insgesamt seien letztlich knapp 125.000 Menschen evakuiert worden.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 / 2021-08-15 Akteure: Stefano Pontecorvo (NATO), Aschraf Ghani, Taliban abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.2 — Verhandlungsteam der Taliban S. 345

Taliban-Delegation: „diszipliniert und geschlossen”, aber nur begrenzt entscheidungsfähig; Rücksprache mit „Oberen in Pakistan”

Originalstelle
„Das Verhandlungsteam der Taliban sei – so der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann weiter – bei den innerafghanischen Friedensverhandlungen „diszipliniert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Verhandlungsteam der Taliban sei – so der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann weiter – bei den innerafghanischen Friedensverhandlungen „diszipliniert und geschlossen” aufgetreten. Es sei aber ebenfalls „nur begrenzt entscheidungsfähig” gewesen. Die Vertreter in Doha hätten sich „rückversichern” müssen bei den „Oberen der Bewegung in Pakistan”. … Die Ausgangserwartung bei den Verhandlungen war aufseiten der Taliban: Wir werden am Schluss an der Macht sein; wir werden sozusagen alles entscheiden können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 345 (Original, neues Fenster)

Gießmann beschrieb die Taliban-Delegation unter Mullah Zaeef als „diszipliniert und geschlossen”, aber nur begrenzt entscheidungsfähig; sie musste sich bei den „Oberen der Bewegung in Pakistan” rückversichern. Erklärtes Ziel der Taliban: „am Schluss an der Macht sein” und „alles entscheiden können”. Gleichzeitig wollten sie ihre Isolation der 1990er Jahre vermeiden. Caro: Die Taliban-Erfahrung aus den US-Verhandlungen lehrte sie, „nur auf ihrer Position zu bestehen”.

Thema: Taliban Akteure: Mullah Zaeef, Taliban abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.1 — Verzögerung Verhandlungsbeginn S. 350

Gefangenenaustausch verzögerte Beginn um sechs Monate; BMVg: Taliban wollten Verhandlungen bis zum Truppenabzug ziehen

Originalstelle
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines Friedensabkommens und eines „postsettlement Governments” - so weit zu verzögern, dass der internationale Truppenabzug bereits beendet ist. So wollen sie den Einfluss der USA/internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis der Verhandlungen minimieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 350 (Original, neues Fenster)

Der Beginn der Verhandlungen war im Doha-Abkommen an einen Gefangenenaustausch (bis zu 5.000 Talibankämpfer und bis zu 1.000 Regierungsangehörige) gekoppelt. Über die Freilassung wurde mehrere Monate „gefeilscht”; Ghani musste am 09.08.2020 eine Loja Jirga einberufen, um sie zu legitimieren. Eine BMVg-Kurzanalyse vom 30.04.2020 (Oberstleutnant i. G. G.) hielt fest: Die Taliban wollten Beginn und Abschluss der Verhandlungen so verzögern, dass der internationale Truppenabzug schon beendet sei, um den Einfluss der USA und der internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis zu minimieren.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen März–September 2020 Akteure: Taliban, Aschraf Ghani, BMVg abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.5 — Verhandlungspause Dez 2020–Jan 2021 S. 353–354

AA-Warnung Dezember 2020: Republik überließ Taliban die Rahmensetzung; sensible Themen nicht in Agendavorschlag

Originalstelle
„Die Tatsache, dass die Republik die sensiblen Themen, wie z.B. Verfassung, Frauenrechte usw. nicht in ihren Agendavorschlag aufgenommen hat, birgt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Tatsache, dass die Republik die sensiblen Themen, wie z.B. Verfassung, Frauenrechte usw. nicht in ihren Agendavorschlag aufgenommen hat, birgt Risiken: o Die Republik läuft Gefahr, den TLB [Taliban] die Rahmensetzung zu überlassen und bringt sich in die diskursive Defensive (so wie sie es militärisch bereits ist). o Werden Differenzen zu einzelnen Themen nicht vor den inhaltlichen Verhandlungen auf Republikseite bearbeitet, droht die Spaltung des bisher Einigkeit demonstrierenden Verhandlungsteams.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 353–354 (Original, neues Fenster)

Nach Vereinbarung der „rules of procedure” am 02.12.2020 begannen am 05.12. erste Agenda-Gespräche; vom 14.12.2020 bis 05.01.2021 wurde unterbrochen. Eine AA-Kurzanalyse vom 18.12.2020 warnte: Weil die Republik sensible Themen (Verfassung, Frauenrechte) nicht in ihren Agendavorschlag aufgenommen habe, drohe sie den Taliban die Rahmensetzung zu überlassen und in die diskursive Defensive zu geraten. Die Taliban hätten die Agenda der Republik bereits als „Zeichen des Mangels an Ernsthaftigkeit” interpretiert.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Dezember 2020 – Januar 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Taliban, Caro, Nadery abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.6 — Frühjahr 2021 S. 354–355

Frühjahr 2021: Taliban schinden Zeit, reisten nach Teheran und Moskau statt zu verhandeln; Ghanis „Bunkermentalität”

Originalstelle
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu verschwenden, sie reisten irgendwie herum, nach Teheran, nach Moskau. … Gleichzeitig habe sich laut Aussage des Zeugen Krüger beim afghanischen Präsidenten Dr. Ghani eine Art „Bunkermentalität” entwickelt, die dazu geführt habe, dass er bis zum tatsächlichen Fall Kabuls nicht geglaubt habe, dass die Amerikaner wirklich abziehen würden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 354–355 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 begannen die Taliban laut Nadery „Zeit zu schinden”; sie wollten nicht mehr über Agenda, Verfassung und politische Struktur sprechen, sondern „über Bildung”. Caro: Sie reisten nach Teheran und Moskau. Krüger: Mit der Offenlegung der Biden-Linie sei die Verhandlungsbereitschaft der Taliban dramatisch gesunken. Ghani entwickelte eine „Bunkermentalität”; er glaubte bis Kabuls Fall nicht an den US-Abzug. Sein Washington-Besuch Ende Juni 2021 zeigte einen „enormen Disconnect” zu Biden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Januar–Juni 2021 Akteure: Aschraf Ghani, Joe Biden, Taliban, Krüger (AA)… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.8 — Mandatsverlängerung RSM S. 357–358

Mandatsverlängerung RSM 25.03.2021: Taliban erklärten Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten für aufgehoben

Originalstelle
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als grundsätzlich falsch verurteilen, in der Mandatsverlängerung eine Ankündigung für einen Verbleib DEU und damit als Verstoß gegen das USA-TLB-Abkommen sehen. Dies hebe somit die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber DEU Soldaten explizit auf; die Verantwortung dafür liege allein bei DEU.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Der Bundestag verlängerte am 25.03.2021 das RSM-Mandat bis 31.01.2022. Gießmann und Krüger trafen Taliban-Vertreter, um Hintergründe zu erläutern; laut Gießmann konnte die Befürchtung einer längeren deutschen Anwesenheit ausgeräumt werden. Eine BMVg-Vorlage vom 21.04.2021 stellte demgegenüber dar: Die Taliban hätten in einem abgestimmten Statement die Verlängerung verurteilt, als Verstoß gegen das US-Taliban-Abkommen gewertet und die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten ausdrücklich aufgehoben.

Hinweis: Gießmann (Berghof) sah die Befürchtung ausgeräumt; das BMVg dokumentierte ein gegensätzliches, abgestimmtes Taliban-Statement. Der Bericht stellt beide Darstellungen nebeneinander.
Thema: NATO & Bündnis 2021-03-25 Akteure: Taliban, Bundeswehr, BMVg, Hans-Joachim Gießmann abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.9 — NATO-Abzugsentscheidung S. 357–358

NATO-Abzugsentscheidung 14.04.2021: Verhandlungsbereitschaft der Taliban sank; Verhandlungen wurden „ausgesessen”

Originalstelle
„Die Taliban waren sich nicht sicher, ob die USA sich an den Abzugsfahrplan halten würden, wenn nicht alle Elemente des Vertrages von - - der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Taliban waren sich nicht sicher, ob die USA sich an den Abzugsfahrplan halten würden, wenn nicht alle Elemente des Vertrages von - - der Doha-Vereinbarung umgesetzt werden. Aber mit der Ankündigung am 14. April war das Datum gesetzt. Und das hat die […] Verhandlungsbereitschaft der Taliban nicht gerade erhöht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Am 14.04.2021 verkündete die NATO nach Abschluss des US-Review-Prozesses den vollständigen Abzug bis spätestens 11.09.2021. Die Zeugin Stemmler (AA-Länderreferat): Die Befürchtung wuchs, dass die Verhandlungen von den Taliban „einfach ausgesessen” würden; gleichzeitig wurden Sicherheitsmaßnahmen in Kabul und Anpassungen des Ortskräfteverfahrens vorangetrieben. Gießmann: Mit gesetztem Abzugsdatum sank die Verhandlungsbereitschaft der Taliban.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-14 Akteure: NATO, Taliban, Hans-Joachim Gießmann, Stemmler (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.10 — Verhandlungen Mai/Juni 2021 S. 358–359

Istanbul-Konferenz April oder Mai 2021 sollte stockende Verhandlungen beleben, kam aber wegen Taliban-Desinteresses nie zustande

Originalstelle
„Als vor diesem Hintergrund die Verhandlungen in Doha und der Friedensprozess zu keinen greifbaren Ergebnissen führten und die Taliban den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als vor diesem Hintergrund die Verhandlungen in Doha und der Friedensprozess zu keinen greifbaren Ergebnissen führten und die Taliban den Truppenabzug erwarteten, wollten die amerikanische und die afghanische Regierung Ende April/Anfang Mai 2021 eine internationale Konferenz in Istanbul einberufen, um weitere Möglichkeiten einer friedlichen Lösung auszuloten. … Die Konferenz wurde aufgrund der Bitte der Taliban zunächst um einen Monat verschoben, fand aber schließlich nie statt, weil die Taliban sich nicht interessierten …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 358–359 (Original, neues Fenster)

Die geplante Istanbul-Konferenz (24.04.–04.05.2021) sollte die stockenden Doha-Verhandlungen mit Gästen aus 20+ Ländern beleben. Auf Bitte der Taliban um einen Monat verschoben, fand sie schließlich nie statt, weil die Taliban kein Interesse hatten und an ihren Positionen festhalten wollten. Staatssekretär Berger sah die Verhandlungen spätestens nach der gescheiterten Istanbul-Konferenz als gescheitert an. Gießmann hielt im Mai 2021 noch ein Zeitfenster von „ca. vier Wochen” für möglich.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen April/Mai 2021 Akteure: Staatssekretär Berger (AA), Dr. Alema, Taliban, Hans-Joachim Gießmann abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.13 — Machtübernahme S. 361–362

Gießmann: Wunsch an die Taliban, in Kabul einzurücken, weil Chaos drohte; Leendertse hatte keine Kenntnis

Originalstelle
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA an die Taliban der Wunsch herangetragen” worden sei, nach Kabul einzurücken, weil sich dort kriminelle Gangs betätigten und ein „absolutes Chaos gedroht habe”. Die Zeugin Leendertse, damalige Staatssekretärin im AA, hat vor dem Ausschuss nach Vorhalt der Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann erklärt, dass sie keine Kenntnis über eine solche Aufforderung der USA oder der afghanischen Regierung an die Taliban gehabt habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 361–362 (Original, neues Fenster)

Gießmann berichtet, ihm sei zugetragen worden, dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA der Wunsch an die Taliban herangetragen worden sei, in Kabul einzurücken, wegen drohenden „absoluten Chaos” durch kriminelle Gangs. Staatssekretärin Leendertse (AA) erklärte, von einer solchen Aufforderung keine Kenntnis zu haben. Nadery: Der ehemalige Präsident Karzai habe versucht, Kontakt zu den Taliban aufzunehmen und sie zur Ordnungswiederherstellung nach Kabul zu rufen.

Hinweis: Gießmanns Schilderung wird von Leendertse weder bestätigt noch widerlegt; sie hatte keine Kenntnis.
Thema: Taliban 2021-08-15 Akteure: Hans-Joachim Gießmann, Leendertse (AA), Hamid Karzai, Taliban… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 4.4 — Nadery: Dreistufige Taliban-Strategie S. 365

Nadery: Taliban verfolgten dreistufige Strategie: verzögern, eskalieren, ggf. zurück an den Tisch

Originalstelle
„Nach unserer Meinung und Analyse, sowohl nachrichtentechnisch als auch vor Ort, verfolgten die Taliban eine dreistufige Strategie. In der ersten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach unserer Meinung und Analyse, sowohl nachrichtentechnisch als auch vor Ort, verfolgten die Taliban eine dreistufige Strategie. In der ersten Phase würden sie die Verhandlungen hinauszögern und nicht wirklich über Frieden sprechen, damit die amerikanischen und internationalen Streitkräfte das Land verlassen. Während sie die Gespräche mit Unterbrechungen fortführten, würden sie die Gewalt eskalieren und auf die militärische Übernahme drängen - was sie auch taten. Und wenn genau zu diesem Zeitpunkt unsere Streitkräfte in der Lage wären, die Übernahme durch die Taliban ganz zu verhindern, würden sie wieder auf uns zukommen und aufrichtiger verhandeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 365 (Original, neues Fenster)

Der Sprecher der Republik-Delegation Nadery: Die Taliban hätten eine dreistufige Strategie verfolgt: (1) Verhandlungen hinauszögern, bis die internationalen Streitkräfte abgezogen sind; (2) Gespräche bei gleichzeitiger Gewalteskalation und Drängen auf militärische Übernahme; (3) ernsthaftere Verhandlungen nur, falls ANSF die Übernahme verhindern könnten. Bereits im Februar 2021 sei klar gewesen, dass es nur noch um eine Machtübergabe ging.

Thema: Taliban Akteure: Nadery, Taliban abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 4 — Gespräche mit den Taliban S. 370

Bundesregierung führte direkte Gespräche mit Taliban: Potzel wöchentlich, Krüger ca. 10 Gespräche; Themen u. a. Frauen- und Menschenrechte

Originalstelle
„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen Friedensverhandlungen „einmal die Woche” mit den Taliban gesprochen. Auch der Zeuge Krüger, Leiter des Länderreferates Afghanistan und Pakistan im AA, habe in dieser Zeit zur Unterstützung des politischen Prozesses mehrfach, „ungefähr zehn Gespräche”, mit den Taliban geführt. … Man wollte wissen, wie die ticken. Sind die Taliban des Jahres 2020 noch dieselben, die wir im Jahr 1995 gesehen haben oder bis 2001?“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 370 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung führte laut Ausschuss-Feststellung direkte Gespräche mit den Taliban: Sonderbeauftragter Potzel „einmal die Woche”, Krüger insgesamt ca. zehn Gespräche, teils in der Residenz des deutschen Botschafters Dr. Fischbach in Doha. Themen waren u. a. Menschenrechte, Frauenrechte und Bildung; Ziel war es, die Taliban „kompromisswilliger” zu stimmen und ihnen „auf den Zahn zu fühlen”. Im Vergleich zu den Gesprächen mit der Republik waren jene mit den Taliban deutlich seltener und formaler.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Markus Potzel, Krüger (AA), Dr. Fischbach, Taliban abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3 — KfW S. 381–384

Ortskraft der KfW: Taliban durchsuchten KfW-Büro Kabul am Abend des 17.08.2021; Evakuierung am 21.08. nach Taschkent

Originalstelle
„Als die Taliban dort eindrangen, haben sie als Allererstes das Wachpersonal des Büros entwaffnet. Dann kamen sie in das Gebäude hinein und haben die Mobiltelefone, Smartphones von einigen Kollegen und deren Kindern entwendet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 381–384 (Original, neues Fenster)

Die Zeugin, eine frühere Ortskraft der KfW, arbeitete 2018–2021 in der Verwaltung der KfW in Masar-i-Scharif. Nach dem Fall Kabuls befanden sich am 17.08.2021 ca. 15 Familien im KfW-Büro Kabul; Taliban drangen ein, entwaffneten das Wachpersonal und entwendeten Handys. Am 18.08. wurden die Beschäftigten gekennzeichnet (rote und weiße Kopftücher) zum Flughafen geschickt; die Zeugin gelangte gegen Mitternacht ins Camp und reiste am 21.08.2021 nach Taschkent aus.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Ortskraft der KfW, KfW, Taliban, Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5 — GIZ S. 388–392

Ortskraft der GIZ: Attentat am 02.09.2021 mit Schussverletzung, Ausreise erst am 14.10.2021 über „Kabul Luftbrücke“

Originalstelle
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige Kontaktaufnahme oder direkte Kommunikation vorgestellt. Ich habe sogar einige meiner ehemaligen Vorgesetzten und Teamleiter kontaktiert. Sie waren so unfreundlich, dass sie nicht einmal einige meiner E-Mails beantworteten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 388–392 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der GIZ, arbeitete fast 24 Jahre in GIZ-Projekten. Im August 2021 fand er keine offiziellen GIZ- oder OKV-Ansprechstellen, mehrere ehemalige Vorgesetzte antworteten nicht. Am 02.09.2021 wurde er bei einem Attentat, vermutlich durch Taliban, ins Bein geschossen und sechs Wochen im Krankenhaus behandelt. Familie reiste am 22.09.2021 über die „Kabul Luftbrücke“ nach Pakistan aus, er selbst am 14.10.2021. Einreise nach Deutschland: 29.10.2021.

Thema: Ortskräfte August–Oktober 2021 Akteure: Ortskraft der GIZ, GIZ, IOM, Deutsche Botschaft Kabul… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.2 — HKIA S. 479–480

Hamid Karzai International Airport: „absolute Schlüsselstelle” für jede Evakuierung; Landweg „de facto ausgeschlossen”

Originalstelle
„Frühzeitig, schon Ende 2020, im Rahmen unserer Vorbereitung auf ein Post-RS-Szenario war klar: Der Flughafen ist die absolute Schlüsselstelle, wenn …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Frühzeitig, schon Ende 2020, im Rahmen unserer Vorbereitung auf ein Post-RS-Szenario war klar: Der Flughafen ist die absolute Schlüsselstelle, wenn es darum geht, in einem Krisenfall Menschen außer Landes zu bringen. Der Landweg konnte de facto quasi ausgeschlossen werden, besonders aufgrund der Kontrolle der Taliban in der Fläche. Andere Flughäfen haben sich dann spätestens mit der Aufgabe von Bagram [am 2. Juli 2021] von amerikanischer Seite erübrigt. Das heißt, dieser eine Flughafen war die absolute Schlüsselstelle für unsere eigene Evakuierungsmöglichkeit, aber auch die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger oder eben anderer Schutzbedürftiger, wie zum Beispiel den Ortskräften.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 479–480 (Original, neues Fenster)

Der internationale Flughafen Kabul (HKIA) wurde im Krisenmanagement als „absolute Schlüsselstelle” und „Nadelöhr” verstanden. Der Landweg war wegen der Taliban-Kontrolle der Fläche de facto ausgeschlossen; mit der US-Aufgabe von Bagram am 02.07.2021 fielen Alternativen weg. Der Botschafts-Referent R. sah hierin die einzige realistische Evakuierungsoption.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Ende 2020 – August 2021 Akteure: HKIA, Deutsche Botschaft Kabul, Taliban abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.1.2 — Provinzhauptstädte S. 510–511

Taliban nehmen ab 06.08.2021 Provinzhauptstädte ein, am 12.08. fiel Ghazni (~150 km von Kabul)

Originalstelle
„Ab dem 6. August 2021 nahmen die Taliban mit der Hauptstadt der Provinz Nimruz erstmals Provinzhauptstädte ein und übten am 10. August 2021 bereits …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ab dem 6. August 2021 nahmen die Taliban mit der Hauptstadt der Provinz Nimruz erstmals Provinzhauptstädte ein und übten am 10. August 2021 bereits die Kontrolle über acht von 34 Provinzhauptstädten aus. … Mit der Stadt Ghazni sind innerhalb weniger als einer Woche zehn Provinzhauptstädte an die Islamisten gefallen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 510–511 (Original, neues Fenster)

Ab 06.08.2021 fielen in rascher Folge Provinzhauptstädte an die Taliban: Bis 10.08. acht von 34, am 12.08. fiel die strategisch wichtige Stadt Ghazni (~180.000 Einwohner); innerhalb einer Woche waren es insgesamt zehn Provinzhauptstädte.

Thema: Evakuierungsoperation 06.08.–12.08.2021 Akteure: Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.9 — Kipppunkte S. 570–571

Alle fünf Kipppunkte trafen am 15.08.2021 in schneller Folge ein, Ghani-Flucht als fünfter

Originalstelle
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen Sicherheitskräfte, der für eine gewisse Zeit ein Vakuum hinterlassen hat, und die Taliban haben das gefüllt. Und sie waren – im Nachgang haben sie das zumindest ausgesagt – selbst überrascht davon.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570–571 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 traten laut BND alle fünf Kipppunkte in schneller Folge ein: Aufgabe der Green Zone (10.58 Uhr), Empfehlung zur sofortigen Evakuierung (11 Uhr), Umzingelung Kabuls durch Taliban (vor 12 Uhr), Flucht Präsident Ghanis (mittags). Karzai habe die Taliban gebeten, in die Stadt vorzudringen, um Chaos zu vermeiden; die Taliban selbst seien davon überrascht gewesen. Es war keine militärische Einnahme.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-15 Akteure: BND, Aschraf Ghani, Karzai, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.1.b — Bustransporte S. 588–589

Schweiz organisierte „Taliban Express“; Deutschland beteiligte sich an US-Bussen, nicht an Schweizer Konvoi

Originalstelle
„Es gab zwei von diesen sogenannten Taliban-Expressen. Mein Kenntnisstand ist, dass ein Schweizer Offizier diese organisiert hat. … Und der hat das organisiert, zusammen mit den Taliban. Wie er das gemacht hat, weiß ich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 588–589 (Original, neues Fenster)

Ein Schweizer Offizier organisierte zwei „Taliban Expresse“, also Bustransporte mit Absprache der Taliban. Deutschland nutzte stattdessen US-organisierte Busse. Der erste Versuch scheiterte, weil Busse an Taliban-Checkpoints entgegen Zusage nicht durchgelassen wurden; ein zweiter war erfolgreich. R.: keine Personenlisten mit Taliban geteilt, nur Nummernschilder und Fahrerinformationen mit den USA. Van Thiel: kein Geld an Taliban; US-Ansage: kein „Überbietungswettbewerb“.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Schweiz, USA, AA-KUT, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.4 — Taliban-Ultimatum S. 607–608

Taliban verlangen am 24.08.2021 Beendigung der internationalen Evakuierung bis spätestens 31.08.

Originalstelle
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. Insofern war die Art, aber auch die Dauer der Operation weitgehend fremdbestimmt. Eine eigenständige nationale Fortsetzung der Evakuierung war unter den gegebenen Umständen mangels begrenzter eigener nationaler Fähigkeiten und Mittel meines Erachtens verantwortbar nicht möglich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 607–608 (Original, neues Fenster)

Am 24.08.2021 forderten die Taliban die internationalen Truppen auf, die Evakuierungsoperation bis spätestens 31.08.2021 zu beenden. Generalleutnant Schütt: Eine eigenständige nationale Fortsetzung war aufgrund der Fremdbestimmtheit durch die USA und mangels eigener nationaler Fähigkeiten „verantwortbar nicht möglich“.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-24 Akteure: Taliban, Generalleutnant Schütt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Originalstelle
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.1 — Mandatsdauer S. 639–640

Sorge: Verlängerung über 30.04.2021 hinaus könnte als Verletzung des Doha-Abkommens gelten

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„Aufgrund der Befürchtung, dass eine Verlängerung des RSM-Mandates über den 31. April 2021, das im Doha-Abkommen vereinbarten Abzugsdatum, hinaus von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aufgrund der Befürchtung, dass eine Verlängerung des RSM-Mandates über den 31. April 2021, das im Doha-Abkommen vereinbarten Abzugsdatum, hinaus von den Taliban als eine Verletzung des Doha-Abkommens aufgefasst werden könnte, bestanden innerhalb der Bundesregierung zunächst Uneinigkeiten hinsichtlich der Dauer und der Begründung des Antrages, die im Verlauf des Entstehungsprozesses jedoch ausgeräumt werden konnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 639–640 (Original, neues Fenster)

Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Februar 2021 Akteure: Bundesregierung, Taliban abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.3 — Reaktion der Taliban S. 642

Taliban: Mandatsverlängerung „unerwartete Entscheidung“; Schutz deutscher Soldaten entfalle

Originalstelle
„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht der Taliban eine „unerwartete Entscheidung“ gewesen sei. Die Taliban hätten erklärt, dass diese Entscheidung „den Boden“ bereite „für diejenigen, die den Friedensprozess stören wollten“. Deutschland verletze damit „das Doha-Abkommen und habe andere Staaten dazu ermutigt, dies ebenfalls zu tun“. Sie warnten, dass diese Ankündigung „auch den Schutz von den deutschen Soldaten [nehme], den diese seit dem 29. Februar 2020 genossen hätten; sollte – [G]ott verhüte – ‚etwas geschehen', dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 642 (Original, neues Fenster)

Laut E-Mail Krüger (AA, Länderreferat Afghanistan) vom 31.03.2021 bezeichneten die Taliban die deutsche Mandatsverlängerung als „unerwartete Entscheidung“, die das Doha-Abkommen verletze und andere Staaten zur Nachahmung ermutige. Der Schutz deutscher Soldat:innen seit 29.02.2020 entfalle; sollte „etwas geschehen“, sei das allein Verantwortung der deutschen Regierung. Die Bedenken konnten durch Erläuterung der parlamentarischen Prozesse gemildert werden.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-03-31 Akteure: Taliban, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Sondervotum 4.9.1 Replik AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zum Sondervotum 4.9 S. 65

AfD-Replik: Unterstützt CDU/CSU-Position zum OKV, weist auf abweichende Aussagen aus CDU/CSU in Plenardebatte hin

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„In einer Plenardebatte Ende September 2024 sagte einer ihrer Abgeordneten noch Folgendes: „Deutschland hat zwischen 2001 und 2021 mit vielen Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer Plenardebatte Ende September 2024 sagte einer ihrer Abgeordneten noch Folgendes: „Deutschland hat zwischen 2001 und 2021 mit vielen Partnern zur politischen und auch wirtschaftlichen Stabilisierung in Afghanistan beigetragen. Daran haben viele Ortskräfte mitgewirkt, die für Deutschland oder internationale Organisationen gearbeitet haben. Sie haben sich für die Entwicklung ihres Landes engagiert und werden dafür bis heute von den Taliban verfolgt.“ (siehe Plenarprotokoll 20/189, Seite 24633).“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 65 (Original, neues Fenster)

Die AfD unterstreicht ausdrücklich, dass das vor August 2021 geltende OKV mit individueller Gefährdungsprüfung auch danach hätte fortgeführt werden können. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die CDU/CSU in dieser Frage nicht mit einer Stimme spreche: In der Plenardebatte Ende September 2024 habe ein CDU/CSU-Abgeordneter erklärt, viele Ortskräfte würden „bis heute von den Taliban verfolgt“ (Plenarprotokoll 20/189, S. 24633).

Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter zum Sondervotum 4.9.
Thema: Ortskräfte September 2024 Akteure: AfD-Fraktion, CDU/CSU-Fraktion, Taliban, Ortskräfte enquete\kap4-sondervoten.json
Sachverständige:r Kap. 5.1 — Petersberger Konferenz S. 212–213

Ruttig: Geburtsfehler der Bonn-Konferenz: Ausschluss der Taliban UND der demokratischen Zivilgesellschaft

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„Meiner Meinung nach ist es ein Geburtsfehler der Bonn-Konferenz, dass die Taliban dort nicht teilgenommen haben, aber eigentlich noch viel mehr, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Meiner Meinung nach ist es ein Geburtsfehler der Bonn-Konferenz, dass die Taliban dort nicht teilgenommen haben, aber eigentlich noch viel mehr, dass es den demokratischen Kräften, die es auch in Afghanistan gegeben hat, inklusive der organisierten Zivilgesellschaft, eben nicht erlaubt wurde, bei diesem Hauptforum oben auf dem Berg mitzureden. Das waren der eigentliche strategische Fehler und die falsche Weichenstellung gleich von Anfang an.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 212–213 (Original, neues Fenster)

Thomas Ruttig (Afghanistan Analysts Network), der als VN-Delegationsmitglied an der Konferenz teilnahm, nannte zwei „Geburtsfehler“ von Bonn: Ausschluss der Taliban und, noch gravierender, Ausschluss demokratischer afghanischer Kräfte und der organisierten Zivilgesellschaft vom Hauptforum. Steiner argumentierte demgegenüber, eine Taliban-Teilnahme sei „politisch nicht denkbar“ gewesen, da USA und andere zentrale Akteure nicht mit ihnen hätten verhandeln wollen.

Thema: Taliban Akteure: Thomas Ruttig, Michael Steiner, Taliban enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.2 — Stabilisierung 2002–2008 S. 214

Brahimi: Nichteinbeziehung der Taliban auf dem Petersberg als „Ursünde“ mit wichtiger Rolle bis zum 15.08.2021

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„Man kann zwar heute nicht behaupten, dass sich alle Taliban dem Friedensprozess angeschlossen hätten. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Mehrheit mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Man kann zwar heute nicht behaupten, dass sich alle Taliban dem Friedensprozess angeschlossen hätten. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Mehrheit mit den von uns im Juni 2002 und Dezember 2003 organisierten Loya Jirgas zusammengearbeitet hätte. Nach meiner festen Überzeugung hat das Versäumnis, sich den Taliban in dieser frühen Phase zu öffnen, eine wichtige Rolle bei allem gespielt, was später geschah, bis hin zum katastrophalen Ende am 15. August 2021.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 214 (Original, neues Fenster)

Lakhdar Brahimi, VN-Sonderbeauftragter für Afghanistan 2001–2004, bezeichnete die Nichteinbeziehung der Taliban auf dem Petersberg als „Ursünde“. Er habe nach eigenen Angaben einen Einbezug der Taliban angeregt, ohne Erfolg; neben USA seien auch Russland, Indien, Iran sowie die afghanischen Siegergruppen dagegen gewesen. Er habe erst nach dem 15.08.2021 erfahren, dass die Taliban Karzai angeboten hätten, die neue Ordnung zu akzeptieren, wenn sie unbehelligt in ihre Dörfer hätten zurückkehren können.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Lakhdar Brahimi, Taliban, Hamid Karzai enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.3 — Korruption und Justiz S. 221

Röder: Weltbank schätzte 2010 ~30 % Verlust der Finanzhilfen durch Korruption; mobile Taliban-Gerichte als Konkurrenz

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„Das vermutlich mit Abstand größte Problem sei aber die Korruption gewesen. Die Weltbank habe für 2010 geschätzt, dass etwa 30 Prozent der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das vermutlich mit Abstand größte Problem sei aber die Korruption gewesen. Die Weltbank habe für 2010 geschätzt, dass etwa 30 Prozent der Finanzhilfen dadurch verloren gingen. … Besonders im ländlichen Raum hätten viele Menschen weiter traditionelle Ältestenräte und zunehmend auch mobile Gerichte der Taliban aufgesucht, die der staatlichen Gerichtsbarkeit Konkurrenz gemacht hätten. Die Entscheidungen der Taliban-Richter … seien als gerecht empfunden worden.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 221 (Original, neues Fenster)

Dr. Tilmann J. Röder (Just Peace) berichtete: Zwischen 2009 und 2014 seien 22–26 % des afghanischen Staatshaushaltes in den Sicherheitssektor geflossen. Das größte Problem sei aber die Korruption gewesen (Weltbank-Schätzung 2010: ~30 % der Finanzhilfen seien verloren gegangen). Mobile Taliban-Gerichte hätten Staatsgerichten Konkurrenz gemacht und seien als gerecht empfunden worden, ein zentrales Element der Taliban-Strategie. Empfehlung: Friedensprozess vor Staatsaufbau, mehrere Generationen Zeit einplanen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Tilmann J. Röder, Weltbank, Taliban enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Bewertung Kap. 4.1.1.4 — Al-Qaida und die Taliban S. 28–29

Unterschiedlicher Charakter: Al-Qaida transnational-terroristisch, Taliban lokal-national

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„Al-Qaida („die Basis“) ist eine global operierende terroristische Gruppierung, die im Jahr 1988 in Afghanistan gegründet wurde. Die Gruppe verfolgt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Al-Qaida („die Basis“) ist eine global operierende terroristische Gruppierung, die im Jahr 1988 in Afghanistan gegründet wurde. Die Gruppe verfolgt das Ziel, den globalen Jihad gegen den Westen und seine Verbündeten zu führen. Inder Folge der Terroranschläge auf die Botschaften der Vereinigten Staaten in Dar -es-Salam und Nairobi am 7. August 1998 tauchte der Name „Al-Qaida“ erstmals in westlichen Medien auf. Die Taliban (aus dem Arabischen „Schüler“ / „Studenten“) hingegen sind eine lokale Bewegung, die in Afghanistan und Pakistan aktiv ist und eine dezidiert nationale Agenda hat.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 28–29 (Original, neues Fenster)

Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.

Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Thema: Taliban Akteure: Al-Qaida, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Wendepunkt Kunduz S. 42

Selbstmordanschlag in Kunduz am 19.05.2007: 3 Bundeswehrangehörige und 7 afghanische Zivilisten getötet

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„Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im bisher relativ ruhigen deutschen Verantwortungsbereich wurde das zu einem Wendepunkt. Auch wenn es daraufhin zu starken Solidaritätsbekundungen gegenüber dem PRT kam, hatte jetzt der Eigenschutz im Nahbereich auf Kosten der Präsenz in der Fläche Vorrang. Damit wuchs die Distanz zwischen ISAF und Bevölkerung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 42 (Original, neues Fenster)

Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im bisher relativ ruhigen deutschen Verantwortungsbereich wurde das zu einem Wendepunkt: Eigenschutz im Nahbereich hatte nun Vorrang vor Präsenz in der Fläche. Damit wuchs die Distanz zwischen ISAF und Bevölkerung.

Thema: Lageeinschätzung 2007-05-19 Akteure: Taliban, Bundeswehr, PRT Kunduz enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Erster gefallener Soldat S. 43

29.04.2009: Hauptgefreiter Sergej Motz fällt als erster Bundeswehrsoldat im Kampf

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„Deutsche ISAF-Soldaten hatten 2002 bis 2005 noch eine relativ niedrige Zahl an Feindkontakten, ab 2006 stiegen diese Zahlen sukzessive an, bis hin zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutsche ISAF-Soldaten hatten 2002 bis 2005 noch eine relativ niedrige Zahl an Feindkontakten, ab 2006 stiegen diese Zahlen sukzessive an, bis hin zu 138 im Jahr 2010 (siehe Grafik). Am 29. April 2009 fiel in einem komplexen Hinterhalt der Hauptgefreite Sergej Motz als erster Bundeswehrsoldat im Kampf.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 43 (Original, neues Fenster)

Am 29. April 2009 fiel in einem komplexen Hinterhalt der Hauptgefreite Sergej Motz als erster Bundeswehrsoldat im Kampf. Die Zahl der Feindkontakte deutscher ISAF-Soldaten stieg von 5 (2005) auf 138 (2010). Am 15. Juni 2009 erhielt die Bundeswehr im Einsatz erstmals Luftnahunterstützung mit Waffeneinsatz. Am 19. Juli 2009 wurden erstmals Mörser und Schützenpanzer Marder im Kampf eingesetzt.

Thema: Lageeinschätzung 2009 Akteure: Bundeswehr, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Luftangriff Kunduz S. 45

Luftangriff vom 04.09.2009 bei Kunduz auf entführte Tanklaster als „tragischer Tiefpunkt“

Originalstelle
„Landesweit hatte sich die Entwicklung der Sicherheitslage immer mehr vom Auftrag „sicheres Umfeld“ entfernt: Im Jahr 2007 kamen laut UNAMA im Kontext …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Landesweit hatte sich die Entwicklung der Sicherheitslage immer mehr vom Auftrag „sicheres Umfeld“ entfernt: Im Jahr 2007 kamen laut UNAMA im Kontext des bewaffneten Konflikts 1.523 Zivilpersonen zu Tode, 2008 mit 2.118 ein Anstieg von 39 Prozent, 2009 mit 2.412 ein Anstieg um 14 Prozent.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 45 (Original, neues Fenster)

Der Luftangriff vom 4. September 2009 bei Kunduz auf zwei von Taliban gekidnappte Tanklaster mit vielen Zivilopfern war ein „tragischer Tiefpunkt“ der Entwicklung. 2007 kamen laut UNAMA im bewaffneten Konflikt landesweit 1.523 Zivilpersonen zu Tode, 2008 mit 2.118 (+39 %), 2009 mit 2.412 (+14 %).

Thema: Lageeinschätzung 2009-09-04 Akteure: Bundeswehr, Taliban, UNAMA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.2.3 — Time-driven Abzug S. 47

Obama-Entscheidung zum ISAF-Kampftruppenabzug bis Ende 2014 konterkarierte taktische Erfolge

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„Diese Fortschritte auf der taktischen Ebene wurden jedoch durch die insbesondere innenpolitisch motivierte Entscheidung von Präsident Obama und der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Fortschritte auf der taktischen Ebene wurden jedoch durch die insbesondere innenpolitisch motivierte Entscheidung von Präsident Obama und der anderen Truppensteller konterkariert, bis Ende 2014 die ISAF-Kampftruppen abzuziehen. Ursprünglich sollte die Übertragung der Sicherheitsverantwortung (Transition) für einzelne Provinzen an die afghanischen Sicherheitskräfte nach ihrem Fähigkeitsstand (condition based) erfolgen. Jetzt wurde die Einhaltung des Abzugstermins zum maßgeblichen Kriterium (time driven). Die Aufständischen standen nicht unter Zeitdruck und hatten strategische Geduld.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 47 (Original, neues Fenster)

Die taktischen Fortschritte 2011/12 wurden durch die insbesondere innenpolitisch motivierte Entscheidung von Präsident Obama und der anderen Truppensteller konterkariert, bis Ende 2014 die ISAF-Kampftruppen abzuziehen. Ursprünglich sollte die Übergabe „condition based“ erfolgen, jetzt wurde sie „time driven“. Die Aufständischen standen nicht unter Zeitdruck und konnten abwarten.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2011–2014 Akteure: Barack Obama, NATO, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Resolute Support und Abzug S. 49

Resolute Support ab 2015: Reduzierung auf 13.600 internationale Soldaten ohne Kampfauftrag

Originalstelle
„Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in der „Nabe“ Kabul und den „Speichen“ der vier Regionalzentren in West, Süd, Ost und Nord (Mazar-e Sharif). Der reduzierte Auftrag lautete, die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) nur noch auf ministerieller und national -institutioneller Ebene, im Norden das 209. (und ab 2019 das 217. ANA-Korps in Kunduz), also weit entfernt von der Umsetzungsebene zu beraten, ausdrücklich ohne Kampfauftrag.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 49 (Original, neues Fenster)

Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in „Nabe“ Kabul und vier Regionalzentren. Auftrag: Beratung der ANDSF nur noch auf ministerieller und national-institutioneller Ebene, ausdrücklich ohne Kampfauftrag. TAAC-N umfasste 2017 rund 1.700 Soldat:innen, davon 700–800 Deutsche. Im Herbst 2015 konnten die Taliban mit Kunduz erstmalig eine Provinzhauptstadt besetzen.

Thema: NATO & Bündnis 2015 Akteure: NATO, Bundeswehr, Taliban, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — ANDSF-Verluste S. 50

ANDSF-Verluste 2014–2020: 45.000 Tote, 30–40 pro Tag vor und seit Doha-Abkommen

Originalstelle
„Zwischen 2014 und 2020 kamen 45.000 ANDSF-Angehörige im Einsatz ums Leben, in den Jahren vor und seit dem Doha-Abkommen 30 bis 40 pro Tag (14.000 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwischen 2014 und 2020 kamen 45.000 ANDSF-Angehörige im Einsatz ums Leben, in den Jahren vor und seit dem Doha-Abkommen 30 bis 40 pro Tag (14.000 zwischen 2001 und Februar 2014). Die in NATO-Kreisen verbreitete Behauptung einer „Pattsituation“ zwischen Aufständischen und Pro-Regierungskräften war damit fern der Realität. Das lässt sich neben diesen Verlustraten an folgenden Kennzahlen deutlich machen: • Einem Rückgang der Distrikte „unter Regierungskontrolle“ von 72 Prozent im November 2015 auf 57 Prozent im August 2017,“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 50 (Original, neues Fenster)

Zwischen 2014 und 2020 kamen 45.000 ANDSF-Angehörige im Einsatz ums Leben, in den Jahren vor und seit dem Doha-Abkommen 30 bis 40 pro Tag (14.000 zwischen 2001 und Februar 2014). Distrikte „unter Regierungskontrolle“ sanken von 72 Prozent (Nov. 2015) auf 57 Prozent (Aug. 2017). Die in NATO-Kreisen verbreitete Behauptung einer „Pattsituation“ war damit fern der Realität.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte 2014–2020 Akteure: Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF), Taliban, NATO enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Taliban-Offensive S. 51–52

Taliban-Offensive: vom 1. Mai (73 Distrikte) zu 195 Distrikten am 5. Juli 2021; Kabul fiel am zehnten Tag der Offensive

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„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli heimlich ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 21. Juli erklärte US-Generalstabschef, General Mark A. Milley, dass ungefähr die Hälfte aller 419 Distrikte von den Taliban kontrolliert werde und 17 der 34 Provinzhauptstädte vor einer Übernahme durch die Taliban stünden. Am 6. August 2021 nahmen die Taliban in Nimrus im Südwesten die erste Provinzhauptstadt ein, zwei Tage später schon Kunduz, drei Tage später als erstes Korps-Hauptquartier das 17. Pamir Korps.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51–52 (Original, neues Fenster)

Rasant und oft ohne Gegenwehr gewannen die Taliban die Kontrolle über immer mehr Distrikte, von 73 am 1. Mai zu 195 am 5. Juli 2021. Bagram Airfield verließen die letzten US-Soldaten am 2. Juli ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 6. August nahmen Taliban Nimrus ein, zwei Tage später Kunduz, am fünften Tag der Offensive Kandahar, nach einer Woche die Hälfte aller Provinzen, am zehnten Tag kampflos Kabul.

Thema: Taliban Mai–August 2021 Akteure: Taliban, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.2.1.1 — Friedensdiplomatie Frühphase S. 83

Petersberg 2001: Konferenz „nur vier Einflussgruppen vormaliger Eliten“; Taliban nicht eingeladen

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„Die Petersberg-Konferenz im Dezember 2001 versammelte Delegationen von nur vier Einflussgruppen vormaliger Eliten. Repräsentativ war die Teilnahme in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Petersberg-Konferenz im Dezember 2001 versammelte Delegationen von nur vier Einflussgruppen vormaliger Eliten. Repräsentativ war die Teilnahme in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht damit nicht. Die Taliban, „militärisch wie politisch signifikant geschwächt“ 377, waren nicht eingeladen, was im Nachgang von Lakhdar Brahimi als „Ursünde“ („original sin“) bezeichnet wurde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 206 (Original, neues Fenster)

Die Petersberg-Konferenz im Dezember 2001 versammelte Delegationen von nur vier Einflussgruppen vormaliger Eliten. Repräsentativ war die Teilnahme nicht. Die Taliban, „militärisch wie politisch signifikant geschwächt“, waren nicht eingeladen, was im Nachgang von Brahimi als „Ursünde“ bezeichnet wurde. Nur drei Frauen (Habiba Sarabi, Fatima Gailani, Roza Mansuri) waren beteiligt. Die Privilegierung nur weniger Einflussgruppen ließ die Konferenz als „elitären Machtverteilungsakt“ erscheinen.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Dezember 2001 Akteure: Petersberg-Konferenz, Taliban, Lakhdar Brahimi enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.2.1.2 — Steiner-Gesprächskanal S. 86

2010: Deutscher Sonderbeauftragter Steiner öffnet diskreten Gesprächskanal zu Taliban

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„Im Jahr 2010 nahm der deutsche Sonderbeauftragte Michael Steiner einen, in Abstimmung mit dem erfahrenen US-Diplomaten Richard Holbrooke gemeinsam …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Jahr 2010 nahm der deutsche Sonderbeauftragte Michael Steiner einen, in Abstimmung mit dem erfahrenen US-Diplomaten Richard Holbrooke gemeinsam entwickelten, diskreten Gesprächskanal mit Taliban-Vertretern auf, die mutmaßlich über einen direkten Zugang zu deren Führer, Mullah Omar, verfügten. Ziel der deutschen Gesprächsbemühungen war es, im Vergleich zur Forderung der Taliban in umgekehrter Reihenfolge zunächst sich in Verhandlungen auf ein inklusives Regierungsmodell zu einigen, um nachfolgend mit dem internationalen Truppenabzug zu beginnen. Darüber hinaus sollte den Taliban erlaubt werden, ein Verbindungsbüro in Doha (Katar) zu eröffnen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 86 (Original, neues Fenster)

Im Jahr 2010 nahm der deutsche Sonderbeauftragte Michael Steiner einen, in Abstimmung mit dem US-Diplomaten Richard Holbrooke gemeinsam entwickelten, diskreten Gesprächskanal mit Taliban-Vertretern auf, die mutmaßlich über einen direkten Zugang zu Mullah Omar verfügten. Ziel: zunächst Verhandlungen über inklusives Regierungsmodell, dann Truppenabzug. Den Taliban sollte ein Verbindungsbüro in Doha erlaubt werden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2010 Akteure: Michael Steiner, Richard Holbrooke, Taliban, Mullah Omar enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Verhandlungen 2018–2021 S. 87

Sommer 2018: Bundesregierung wusste vom „Einstieg in den Ausstieg“

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„im Sommer 2018 klar, dass wir den Einstieg in den Ausstieg finden mussten. (…) Denn uns war natürlich klar, dass das deutsche Parlament nicht auf Ewigkeiten jedes Jahr die Mandate für das militärische Engagement in Afghanistan verlängern würde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 87 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung war ab Sommer 2018 klar, dass eine gewaltfreie Konfliktlösung nur noch bei Einbeziehung der Taliban möglich sein würde. Im Juli 2018 begannen die Vorbereitungsgespräche der USA mit den Taliban. Das Auswärtige Amt knüpfte einen eigenen Draht zum Doha-Office, flankiert durch technische Workshops der Berghof Foundation.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Sommer 2018 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Doha-Abkommen S. 89

Doha-Abkommen 29.02.2020: USA-Taliban-Deal überließ Afghanistan „seinem Schicksal“

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„wie ein Schaf auf die Schlachtbank“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 89 (Original, neues Fenster)

Das am 29. Februar 2020 geschlossene bilaterale Abkommen zwischen den USA und den Taliban überließ Afghanistan aus Kabuler Sicht seinem Schicksal und erhob die Taliban zu einer „Regierung im Wartestand“. Mohammad Natiqi, Mitglied des Verhandlungsteams, sagte, das Doha-Abkommen führte die Republik „wie ein Schaf auf die Schlachtbank“. Petraeus erklärte, die zuvor militärisch unterstützte Verhandlungsmacht sei „unnötigerweise“ aufgegeben worden.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban, Donald Trump, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.2.1.3 — Bewertung Verhandlungen S. 90

Deutschland hatte „kein glaubwürdiges Druckpotenzial“

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„Zudem blieben die Beratungsstränge von Anbeginn an ungleich stark: Während auf der Republik-Seite durchweg Zugang zu allen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zudem blieben die Beratungsstränge von Anbeginn an ungleich stark: Während auf der Republik-Seite durchweg Zugang zu allen entscheidungsverantwortlichen Führungskräften bestand, waren die Kontakte auf der Taliban-Seite auf das für Gespräche mit westlichen Staaten offenere Doha-Office beschränkt, deren Führungskräfte zwar auch dem erweiterten Führungszirkel der Taliban zuzurechnen waren, nicht jedoch dem engsten Kreis um deren Anführer Haibatullah Akhundzada, der von Pakistan aus die entscheidenden Positionen der Taliban bestimmte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 90 (Original, neues Fenster)

Deutschland genoss zwar das Vertrauen der USA und seiner afghanischen Partner, konnte jedoch selbst kein glaubwürdiges Druckpotenzial in die Waagschale werfen. Auf der Republik-Seite bestand Zugang zu allen Führungskräften, auf Taliban-Seite waren die Kontakte auf das Doha-Office beschränkt, nicht jedoch auf den engsten Kreis um Haibatullah Akhundzada, der von Pakistan aus die entscheidenden Positionen bestimmte. Das Scheitern wird oft auf das US-Taliban-Abkommen zurückgeführt; diese Perspektive greift zu kurz.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Deutschland, USA, Taliban, Pakistan… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Kap. 4.1.5 — Sondervotum CDU/CSU zu 4.1.1.4 S. 77

Sondervotum CDU/CSU: Symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida „unterschlagen“

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„Diese damalige symbiotische Beziehung war die Grundlage, dass sich die Taliban mehrfach weigerten, Osama Bin Laden an die US-Behörden oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese damalige symbiotische Beziehung war die Grundlage, dass sich die Taliban mehrfach weigerten, Osama Bin Laden an die US-Behörden oder internationale Gerichte auszuliefern. Das änderte sich weder nach den Al- Qaida Anschlägen auf die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam 1998 noch nach dem Anschlag auf die USS Cole im Jahre 2000. Selbst das durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 1999 eingerichtete 1267 - Sanktionsregime, welches die Taliban unmissverständlich aufforderte, Bin Laden auszuliefern und das Führungspersonal der Taliban mit Sanktionen belegte, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, führte zu keiner Verhaltensänderung der Taliban-Führung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 77 (Original, neues Fenster)

Das Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion wirft Kapitel 4.1.1.4 vor, die anfänglich enge, symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida zu unterschlagen. Im Austausch für den durch die Taliban gebotenen Schutzraum rekrutierte Al-Qaida ausländische Kämpfer für die Taliban. Diese Beziehung war Grundlage für die wiederholte Weigerung der Taliban, Bin Laden auszuliefern, auch nach den Anschlägen 1998 (Nairobi und Daressalam), 2000 (USS Cole) und nach dem VN-Sanktionsregime 1267.

Hinweis: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Thema: Taliban Akteure: CDU/CSU-Fraktion, Taliban, Al-Qaida enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Kap. 4.1.8 — Sondervotum AfD Machtübergabe S. 81–82

Sondervotum AfD: behauptetes Abkommen Republik–Taliban vom 14.08.2021 in Doha

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„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich eher um eine Machtübergabe an die Taliban handelte, die, anders als in vielen Medien dargestellt, weitestgehend friedlich verlief. Laut des ehemaligen Senior Civilian Representative der NATO für Afghanistan, Stefano Pontecorvo, kam es in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar) noch zu einem Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und hochrangigen Vertretern der Islamischen Republik Afghanistan, welches den Afghanen, den Taliban und den verbliebenen westlichen Interessen im Land genutzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 81–82 (Original, neues Fenster)

Das Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zu 4.1.2.4 behauptet, „in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar)“ sei es zu einem Abkommen zwischen Taliban-Führung und hochrangigen Vertretern der Republik gekommen. Es habe sich eher um eine „Machtübergabe“ gehandelt, die „weitestgehend friedlich“ verlief. Der Anschlag vom 26.08. ging laut Sondervotum auf den IS, nicht auf die Taliban. Die „Angst vor den Taliban“ habe sich „als unbegründet erwiesen“.

Hinweis: Fraktionsposition AfD; kein gemeinsamer Befund der Kommission. Beide Repliken (CDU/CSU und Gießmann, Potzel u.a.) widersprechen der Darstellung eines Abkommens vom 14.08.2021.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: AfD-Fraktion, Stefano Pontecorvo, Markus Potzel, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung 4.2.5.3.3.2 — EZ braucht sicheres Umfeld S. 140

Quick-Impact-Projekte in Konfliktgebieten setzten falsche Anreize

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„Die Konzentration von Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von so genannten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Konzentration von Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von so genannten Quick-Impact-Projekten durch die USA hat falsche Anreizstrukturen gesetzt und signalisiert, dass Unsicherheit und Gewalt belohnt werden 788, während vergleichsweise friedliche Regionen mit hohen Armutsraten weniger oder keine internationalen Mittel bekamen. Die Durchführung von Projekten in von Taliban und Regierung umkämpften Gebieten hat potenziell mehr Gewalt verursacht, da Projekte entweder aufgrund von Gewaltandrohungen durch die Taliban beendet wurden oder durch die Taliban besteuert wurden.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 140 (Original, neues Fenster)

Die Konzentration von EZ und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von Quick-Impact-Projekten der USA setzte falsche Anreizstrukturen und signalisierte, dass Unsicherheit und Gewalt belohnt werden. Friedliche Regionen mit hohen Armutsraten bekamen weniger Mittel. Projekte in umkämpften Gebieten wurden teils durch Taliban besteuert, was deren Legitimität in der Bevölkerung erhöhte.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: USA, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Sondervotum 4.2.7 — Sondervotum AfD / Haunreiter S. 152

Sondervotum AfD / Haunreiter: deutsche EZ-Honorare flossen als Schutzgeld an Taliban

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„Interviews mit Beteiligten vor Ort deckten auf, dass die von deutschen Akteuren beauftragten lokalen Partner, etwa Baufirmen, „einen Teil ihrer (von Deutschland aus Steuermitteln finanzierten) Honorare als Schutzgelder an die Taliban zahlten.”“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 152 (Original, neues Fenster)

Die Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie der Sachverständige Reiner Haunreiter halten unter Bezug auf die Ressortgemeinsame strategische Evaluierung explizit fest: (1) Wo EZ-Maßnahmen umgesetzt wurden, erzielten die Taliban höhere Steuereinnahmen. (2) Die Taliban trieben von Implementierungsorganisationen eine informelle „Registrierungsgebühr” für Sicherheitsgarantien ein; deutsche EZ-Honorare flossen teilweise als Schutzgeld an die Taliban.

Hinweis: Sondervotum; allein die Einreichenden verantworten den Inhalt.
Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Jan Nolte (AfD), Joachim Wundrak (AfD), Reiner Haunreiter, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.3.1.3 — Ausschluss der Taliban S. 158

Ausschluss der Taliban auf Petersberg-Konferenz untergrub legitimen Staatsaufbau

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„Die Entscheidung, die Taliban bei den Verhandlungen auf der Petersberg-Konferenz 2001 nicht miteinzubeziehen, hatte weitreichende Folgen und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Entscheidung, die Taliban bei den Verhandlungen auf der Petersberg-Konferenz 2001 nicht miteinzubeziehen, hatte weitreichende Folgen und untergrub einen inklusiven Aufbau effizienter und legitimer staatlicher Institutionen. Der zweite zentrale Akteur im Staat Afghanistan waren 2001 die ehemaligen Mujaheddin, die im Bürgerkrieg teilweise zu Warlords mit eigenen Einflusszonen geworden waren (unter anderem Ahmad Schah Masoud, Ismail Khan, Atta Mohammad Noor) und sich im Widerstand gegen die Taliban zur sogenannten Nordallianz zusammenschlossen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 158 (Original, neues Fenster)

Die Entscheidung, die Taliban bei den Verhandlungen auf der Petersberg-Konferenz 2001 nicht miteinzubeziehen, hatte weitreichende Folgen und untergrub einen inklusiven Aufbau effizienter und legitimer staatlicher Institutionen. Die zweite zentrale Akteursgruppe, ehemalige Mujaheddin und Warlords, erhielt dagegen über die Nordallianz wichtige Kabinettsposten in der Übergangsregierung. Die fehlende transitional justice konterkarierte das Ziel demokratischen Staatsaufbaus.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2001 Akteure: Taliban, Nordallianz, Mujaheddin enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.3 — Annexe und Standortweitergabe S. 1001

Standortweitergabe an Taliban: USA gaben Standorte deutscher Einrichtungen weiter (BND-Erkenntnis)

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„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese Standortweitergabe tatsächlich auch durchgeführt hatten, die Taliban somit also über alles im Bilde waren. Die Auslieferung dieser sensiblen Informationen an die Taliban ließ beim BND zunächst die Alarmglocken schrillen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001 (Original, neues Fenster)

Die AfD arbeitete heraus, dass die USA laut Aussage eines BND-Sachgebietsleiters vor dem Ausschuss Standorte und Bewegungen deutscher Einrichtungen an die Taliban weitergegeben hatten, was beim BND zunächst Alarm auslöste. Hintergrund: Die Taliban hatten den USA in den Doha-Verhandlungen angeboten, NATO-Basen vor IS-Angriffen zu schützen, was sie laut Reuters-Meldung vom 30.04.2021 erfolgreich taten.

Thema: Geheimschutz Akteure: USA, Taliban, BND, BMVg… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.3 — Schutz durch Taliban S. 1001–1002

Taliban-„Schutz des Nichtangreifens” auch für EZ-Standorte, von BMZ-Referatsleiter Fischer bestätigt

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„„Ich weiß […], dass hier auch Standorte für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit weitergegeben worden sind.” Näherhin sprach Fischer vom „Schutz …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ich weiß […], dass hier auch Standorte für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit weitergegeben worden sind.” Näherhin sprach Fischer vom „Schutz des Nichtangreifens”. Der Leiter des NATO-Referats im Auswärtigen Amt (Referat 201) erläuterte gegenüber dem Ausschuss, dass die Weitergabe der Standorte an die Taliban für die Sicherheit der NATO-Truppen von Vorteil gewesen sei: „Also, es war ja eine […] Maßnahme zum Schutz der internationalen Truppenkontingente vor Ort.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001–1002 (Original, neues Fenster)

BMZ-Referatsleiter Helmut Fischer sagte vor dem Ausschuss aus, dass auch Standorte deutscher EZ-Vorhaben an die Taliban weitergegeben worden seien, und zwar als „Schutz des Nichtangreifens”. Der Leiter des NATO-Referats im AA (Referat 201) bestätigte: Die Weitergabe an die Taliban habe dem Schutz der internationalen Truppenkontingente gedient.

Thema: Taliban Akteure: Helmut Fischer (BMZ), Auswärtiges Amt, Taliban, NATO sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 6.2 — Nachtkampffähigkeit S. 1018

Taliban besser ausgerüstet: Nachtkampffähigkeit verschaffte Taliban deutlichen Vorteil

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„„Militärisch haben die Taliban […] aufgrund einer verbreitet vorhandenen, handelsüblichen Nachtkampffähigkeit einen deutlichen Vorteil gegenüber den ANDSF.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1018 (Original, neues Fenster)

Laut „Kurzanalyse Afghanistan” des BMVg-Referats SE I 3 (Februar 2021) hatten die Taliban aufgrund handelsüblicher Nachtkampffähigkeit einen militärisch deutlichen Vorteil gegenüber den ANDSF. Spezialkräfte der Taliban („Red Units”) schossen mit Nachtsichtgeräten ausgerüstete ANDSF-Soldaten an Checkpoints reihenweise nieder. Staatssekretär Zimmer (BMVg) nannte die Waffenungleichheit „dramatisch”. Sie sei in der BMVg-Leitungsebene nicht thematisiert worden.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 7.1 — IAV Vorgeschichte S. 1024

AA seit 2009 in Taliban-Kontakt, innerafghanische Verhandlungen aus AfD-Sicht „aussichtslos”

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„„Wir haben seit 2009 Kontakte zu den Taliban aufgenommen und die Taliban mit Republikvertretern zusammengebracht, um eine politische Lösung zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Wir haben seit 2009 Kontakte zu den Taliban aufgenommen und die Taliban mit Republikvertretern zusammengebracht, um eine politische Lösung zu erreichen […] Wir brauchen eine politische Lösung. Das war unser Ziel, und gleichzeitig wussten wir, dass eine politische Lösung ohne die Taliban nicht vorstellbar ist. Deswegen mussten die Taliban an der Macht beteiligt werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1024 (Original, neues Fenster)

Sonderbeauftragter Dr. Jasper Wieck legte vor dem Ausschuss dar: Das AA habe seit 2009 Kontakte zu den Taliban aufgenommen und Republikvertreter mit Taliban zusammengebracht. Trotz dieser jahrelangen Kontakte sei eine politische Lösung nicht erreicht worden. Die AfD interpretiert diesen Sachverhalt als Bestätigung für das Scheitern der Strategie. Marty, Manza, BMVg-Referent SE I 3 und van Thiel hielten eine inklusive Regierung übereinstimmend für aussichtslos.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 7.5 — Neuhardenberg S. 1031–1032

Juni 2021: AA-Einladung hochrangiger Taliban-Vertreter nach Neuhardenberg auf US-Druck zurückgenommen

Originalstelle
„„Nee. Wir hatten alles schon organisiert in Neuhardenberg. Es hat nicht stattgefunden. Nein, es hat sich zerschlagen. […] Ich glaube, die Amerikaner waren diejenigen, die gesagt haben: ,Lasst das jetzt in Doha‘.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1031–1032 (Original, neues Fenster)

Anfang Juni 2021 hatte das AA (Staatssekretär Berger, mit Wissen von Minister Maas) ein diskretes Treffen hochrangiger Taliban- und Republik-Vertreter in oder bei Berlin organisiert (Ort: Neuhardenberg). Vorgesehen waren Bilaterale Termine bis Staatssekretärsebene. Die Einladung wurde aber laut Berger auf Druck der USA zurückgenommen, vermutlich um Katar nicht zu brüskieren. Aus AfD-Sicht ein weiteres Beispiel deutscher US-Abhängigkeit.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Juni 2021 Akteure: Miguel Berger (AA), Heiko Maas, USA, Taliban sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 8.3 — Mandatsverlängerung S. 1036–1037

April 2021: Taliban genehmigten Angriffsplanung auf Camp Marmal nach deutscher Mandatsverlängerung

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„„Aufbau von Vertrauen ist ein schwieriges & langwieriges Unterfangen; das verspielen von Vertrauen kann schnell geschehen. […] Unglücklicherweise hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Aufbau von Vertrauen ist ein schwieriges & langwieriges Unterfangen; das verspielen von Vertrauen kann schnell geschehen. […] Unglücklicherweise hat DEU mit der Entscheidung, das Mandat der Truppen zu verlängern, eine unerwartete Entscheidung getroffen, anders als jeder andere NATO-MS. […] sollte – gott verhüte – ,etwas geschehen‘, dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1036–1037 (Original, neues Fenster)

Nach Verlängerung des Bundeswehrmandats am 25.03.2021 reagierten die Taliban verärgert: Sie sahen darin einen deutschen Alleingang und vermuteten einen längerfristigen militärischen Verbleib. Bereits am 01.04.2021 meldete der BND, dass die Taliban-Führung Planungen für einen militärischen Angriff auf das deutsche Feldlager in Masar-i-Sharif genehmigt hatte. Auch die Biden-Administration kritisierte die deutsche öffentliche Mandatskommunikation als „schädlich”. Warum die befürchteten Angriffe ausblieben, konnte vom Ausschuss nicht erhellt werden.

Thema: Abzug & Rückverlegung März–April 2021 Akteure: Taliban, Andreas Krüger (AA), Biden-Administration, BND sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.1 — Taliban-Amnestie S. 1040–1041, 1050–1052

Taliban-Generalamnestien für Ortskräfte ab April 2020, mehrfach öffentlich und bilateral wiederholt; Belastbarkeit von MAD, BND und GIZ bestätigt

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„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD durchgeführten Besprechung vom April 2020 festgehalten, dass die Taliban bereits eine solche Generalamnestie ausgerufen hatten, eine Proklamation, die bereits im Mai 2020 anlässlich des Ramadans wiederholt worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1040–1041, 1050–1052 (Original, neues Fenster)

Bereits im April 2020 hatten die Taliban gegenüber BfV, BKA, BND und MAD eine Generalamnestie für Ortskräfte aller NATO-Streitkräfte und Republik-Beamten ausgerufen, im Mai 2020 erneut zum Ramadan, im Juni 2021 nochmals; bilateral gegenüber AA-Vertretern (Kurzweil, Potzel, Krüger) im Mai und Juni 2021 bestätigt. GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann bestätigte: Bei über 30.000 von der GIZ logistisch ausgereisten Personen wurde „in nicht einem dieser Fälle eine Ortskraft aufgrund ihres Ortskraftseins an der Ausreise gehindert”. Die deutsche Bundesregierung gab im Dezember 2024 erneut an, dass frühere Ortskräfte weder individuell noch systematisch durch die Taliban bedroht seien.

Thema: Ortskräfte Akteure: Taliban, BND, MAD, GIZ… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.3 — Sicherheitsgarantien Botschaft S. 1067–1068

AA gab Taliban-Sicherheitsgarantien für Botschaft nicht an van Thiel weiter

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„„Der Taliban in Doha hat […] eine Zusage gemacht: ,Sicherheit von Vertretungen […]‘, aber die ist uns nie kommuniziert worden; die ist uns nie kommuniziert worden. Nur am Sonnabend hieß es dann von Markus Potzel: Ja, ihr seid sicher.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1067–1068 (Original, neues Fenster)

Die Taliban hatten dem AA bereits ab Mai 2021 mehrfach Sicherheitsgarantien für die Kabuler Botschaft gegeben. Bellmann (BMVg-Referat SE I 3) stufte sie als belastbar ein. Potzel erhielt im Juni 2021 explizit Garantien für die deutsche Botschaft. Diese Information wurde dem Botschaftspersonal in Kabul nicht mitgeteilt, was zusätzlicher Nervosität führte. Erst am Samstag, 14.08.2021, informierte Potzel den Sicherheitsberater der Botschaft. Möglicher Grund laut AfD: Geheimhaltung der Berliner Erwägungen zu Zusammenarbeit mit Taliban-Regierung.

Thema: Evakuierungsoperation Mai–August 2021 Akteure: Markus Potzel, Jan van Thiel, Tjorven Bellmann, Taliban sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.7 — Taliban Express S. 1098–1100

Taliban ermöglichten MilEvOP: „Taliban-Express” als Busoperationen, Korruption als Schmiermittel

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„„Die Kräfte, die die Taliban nach Kabul gebracht haben aus den umliegenden Provinzen, haben nach unserer Bewertung in Kabul für Ruhe und Ordnung gesorgt. Die haben ja sogar den Zugang zum Flughafen reguliert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1098–1100 (Original, neues Fenster)

Zeuge BND-Beamter O. W. und „Fisch” bestätigten: Die Taliban sorgten am HKIA für Ordnung. General Schütt: „Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien […] der Taliban abhängig.” Bustransporte aus Kabul-Stadt zum HKIA liefen mit Taliban-Begleitung („Taliban-Express”) und wurden auf Bitten van Thiels (22.08.2021) vertraulich behandelt. AA-Beamter: „Flucht vor den Taliban mit den Taliban”, keine gute Idee, aber praktiziert. Bezahlung an Taliban war geschäftlich („kostenträchtige Deals”, „Busfahrten, Wasser, Erfrischungsgetränke, Süßigkeiten” um den HKIA).

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Taliban, BND, Jan van Thiel, General Schütt… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.1 — Einschätzung Doha S. 742–743

CDU/CSU: Doha-Abkommen machte ein positives Ende der innerafghanischen Friedensverhandlungen „fast unmöglich”

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„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich der Bewertung an, dass das Doha-Abkommen und die dort verhandelten Voraussetzungen ein positives Ende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich der Bewertung an, dass das Doha-Abkommen und die dort verhandelten Voraussetzungen ein positives Ende der innerafghanischen Friedensverhandlungen zugunsten der Republik fast unmöglich machten. Die vom BND Ende 2020 daraus gezogene Schlussforderung, dass ein Emirat 2.0 der Taliban das wahrscheinlichste Entwicklungsszenario für Afghanistan sei, war eine logische Fortschreibung der Effekte des Doha-Abkommens.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 742–743 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.

Thema: Doha-Abkommen Februar 2020 – Ende 2020 Akteure: USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.3 — Machtübergabe S. 756–757

CDU/CSU: Bundesregierung musste Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen, selbst direkt Beteiligte waren von Ghanis Flucht überrascht

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„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 756–757 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-13 bis 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, Taliban, USA sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12 — Zentrale Erkenntnisse S. 852

CDU/CSU-Kernerkenntnis 1: Doha-Abkommen veränderte die Logik des Militäreinsatzes, Bundesregierung ohne Einfluss

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„Das Doha-Abkommen, das zwischen den USA und den Taliban Ende Februar 2020 geschlossen wurde, veränderte die bis dahin vorherrschende Logik für den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen, das zwischen den USA und den Taliban Ende Februar 2020 geschlossen wurde, veränderte die bis dahin vorherrschende Logik für den Militäreinsatz in Afghanistan. Aus einer zeitoffenen und lageabhängigen Reduzierung der NATO-Truppen wurde eine klare Abzugsperspektive, die mit Ende April 2021 ein Zieldatum hatte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 852 (Original, neues Fenster)

Erste der sieben CDU/CSU-Kernerkenntnisse: Das Doha-Abkommen veränderte die Logik des Militäreinsatzes. Die Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf das Abkommen, setzte auf nachträgliche Konditionierung. Das Risiko des Untergangs der Republik durch sichtbare Vorbereitungen für ein Ende wurde als zu groß bewertet.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: USA, Taliban, NATO, Bundesregierung sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.7 — Überraschung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 7: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021

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„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Buskonvois S. 843–844

CDU/CSU: Unkoordinierte NGO-Aktionen (Buskonvois) erschwerten Evakuierung

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„Zunehmend Schwierigkeiten mit kommerziellen Busanbietern, NGOs etc. die unangemeldet Konvois mit falschen Behauptungen (u.a. pol. Protektion dieses …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zunehmend Schwierigkeiten mit kommerziellen Busanbietern, NGOs etc. die unangemeldet Konvois mit falschen Behauptungen (u.a. pol. Protektion dieses oder jenes Staates) an das Gate zu bringen versuchen. […] In der letzten Nacht versuchten insgesamt 12 NGOs ihre Buskonvois in den Flughafen zu bringen; alle ohne Erfolg, aber großen Ärger produzierend.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843–844 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Buskonvoi-Versuche unter US-Koordination scheiterten oft an Taliban-Checkpoints. Unkoordinierte NGO-Aktionen, mit denen sich Busse gewaltsam Zugang verschaffen wollten, führten zu Schließungen der Tore (mittlere Schließungsdauer 4 Stunden) und behinderten die offizielle Evakuierung.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: NGOs, Krisenunterstützungsteam, USA, Taliban sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.1 — Doha-Abkommen S. 924

FDP: Doha-Abkommen wegen Konstruktionsfehlern „Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan”

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„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht zugleich der Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan. Dies lag an mehreren Faktoren: 1. Inhärente Delegitimierung der Afghanischen Republik […]; 2. Schwache Konditionierung und klares Abzugsdatum […]; 3. Gefangenenaustausch […]“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 924 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Das Doha-Abkommen sei aufgrund seiner Konstruktionsfehler der Anfang vom Ende der Republik gewesen: Delegitimierung der Republik durch Nichtbeteiligung, schwache Konditionierung mit klarem Abzugsdatum ermöglichte „Fight and Talk”, unkoordinierter Gefangenenaustausch (5.000 Taliban gegen 1.000 ANDSF).

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864

Doha-Abkommen sei „eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte”, ein Kapitulationsabkommen

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„Die Untersuchung hat gezeigt, dass das Doha-Abkommen, verhandelt zwischen der Trump Administration sowie Vertretern der Taliban, eines der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Untersuchung hat gezeigt, dass das Doha-Abkommen, verhandelt zwischen der Trump Administration sowie Vertretern der Taliban, eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte ist und einem Kapitulationsabkommen auf Kosten der afghanischen Regierung gleichkommt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als „eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte” und als „Kapitulationsabkommen auf Kosten der afghanischen Regierung”. Die Bundesregierung habe die Tragweite nicht in Gänze erfasst, weshalb Entscheidungen zu spät getroffen wurden.

Hinweis: Politische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Trump-Administration, Taliban, Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

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„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 5 — Innerafghanischer Friedensprozess S. 868

Innerafghanische Verhandlungen von Anfang an zum Scheitern verurteilt

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„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine weiteren Anreize für die Taliban verbunden. Die Taliban simulierten daraufhin lediglich Verhandlungsbereitschaft und warteten in Ruhe auf den Abzug der internationalen Truppen. Der afghanischen Republik wurde durch das Doha-Abkommen jeglicher Hebel genommen, um Druck auf die Taliban auszuüben. Die Verhandlungsdelegation der afghanischen Republik war zusätzlich belastet von Animositäten verschiedener politischer Interessensgruppen, die eine Einigung erschwerten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 868 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die innerafghanischen Verhandlungen (IAV) als „von Anfang an zum Scheitern verurteilt”: Das Doha-Abkommen knüpfte keine weiteren Anreize an einen erfolgreichen Abschluss, sodass die Taliban Verhandlungsbereitschaft nur simulierten und auf den Abzug warteten. Der afghanischen Republik sei jeglicher Hebel genommen worden; die Verhandlungsdelegation unter Abdullah sei zusätzlich durch interne Animositäten zu Ghani belastet gewesen.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 6 — Rückverlegung der Bundeswehr S. 870

Rückverlegung der Bundeswehr (30.06.2021) reibungslos, aber an Katastrophe knapp vorbeigeschlittert

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„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Während die Bundeswehr unter Führung des Verteidigungsministeriums unmittelbar nach Abschluss des Doha- Abkommens im Februar 2020 mit Planungen für die Rückverlegung begonnen hatte, erfolgte der Beschluss der NATO, die Mission zu beenden, erst über ein Jahr später im April 2021. Die Bundesregierung hat zu lange darauf gesetzt, im Rahmen der NATO doch noch ein wünschenswertes Ergebnis in Afghanistan erzielen zu können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 870 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr aus RSM am 30.06.2021 als reibungslos und würdigt das BMVg, das unmittelbar nach Doha mit Planungen begann. Es sei jedoch der guten Planung und „glücklichen Umständen” zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Die Taliban hätten sich auf den von Biden verkündeten Termin eingelassen.

Hinweis: Würdigende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Abzug & Rückverlegung Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Taliban sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.3 — Hubschrauber S. 916

Mediale Vorab-Berichte zu deutschen Spezialkräfte-Hubschraubern, USA versagten Genehmigung

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„„Ich sage es so flapsig: Die haben uns ausgelacht.” (Zeuge „Tobias” über US-Spezialkräfte)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 916 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Die Bundeswehr verlegte zwei leichte Unterstützungshubschrauber zur KSK-Unterstützung; die Information gelangte während der Verlegung in die Öffentlichkeit. Die USA versagten die Einsatzgenehmigung; die Taliban wussten von den Hubschraubern. Eine Evakuierung wurde schließlich einmalig mit US-Hubschraubern durchgeführt. Operative Details während laufender Operationen dürften nicht in eine breitere Öffentlichkeit gelangen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, USA, Taliban, „Tobias” sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 655–656

SPD: Doha-Abkommen war „im Kern Truppenabzugsabkommen“ und „Anfang vom Ende der afghanischen Republik“

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„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang vom Ende der afghanischen Republik. Die Bundesregierung war an den Verhandlungen zum Doha-Abkommen nicht beteiligt, hatte keinen Einfluss auf dessen Inhalt und wurde erst kurz vor der Veröffentlichung über die Vereinbarungen unterrichtet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 655–656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als reines Truppenabzugsabkommen zwischen USA und Taliban und als „Anfang vom Ende“ der afghanischen Republik. Die Bundesregierung sei nicht beteiligt gewesen und erst kurz vor Veröffentlichung unterrichtet worden.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020 Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, Bundesregierung… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Unkonditionierter Abzugstermin legitimierte Taliban als „Regierung im Wartestand“

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„Die Festlegung eines unkonditionierten Zeitpunkts für den Truppenabzug ohne nennenswerte Gegenleistung legitimierte die Taliban und machte diese zu einer „Regierung im Wartestand“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht in der Festlegung eines unkonditionierten Abzugstermins ohne nennenswerte Gegenleistung eine Legitimation der Taliban: Diese seien dadurch zu einer „Regierung im Wartestand“ geworden.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Innerafghanische Friedensverhandlungen hatten von vornherein geringe Aussichten, Unterstützung war dennoch richtig

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„Die innerafghanischen Friedensverhandlungen waren geprägt von intern gespaltenen Verhandlungsparteien und einem Verhandlungsungleichgewicht zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die innerafghanischen Friedensverhandlungen waren geprägt von intern gespaltenen Verhandlungsparteien und einem Verhandlungsungleichgewicht zu Gunsten der Taliban. Dadurch waren die Aussichten auf eine friedliche Beilegung des Konflikts durch eine Verhandlungslösung von vornherein gering. Trotz geringer Erfolgsaussichten war es richtig, dass die Bundesregierung die Verhandlungen unterstützt hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht die innerafghanischen Verhandlungen als von Anfang an aussichtsarm, wegen interner Spaltungen und eines starken Verhandlungsungleichgewichts zugunsten der Taliban. Dennoch sei es richtig gewesen, dass die Bundesregierung die Verhandlungen unterstützte.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Bundesregierung, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Doha-Abkommen verpflichtete Taliban nur zu Gewaltverzicht gegenüber internationaler Gemeinschaft, nicht gegenüber afghanischen Sicherheitskräften oder Zivilbevölkerung

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„Das Doha-Abkommen verpflichtete die Taliban nur zum Gewaltverzicht gegenüber der internationalen Gemeinschaft, nicht aber gegenüber den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen verpflichtete die Taliban nur zum Gewaltverzicht gegenüber der internationalen Gemeinschaft, nicht aber gegenüber den Sicherheitskräften der Republik oder der afghanischen Zivilbevölkerung. Dies ermöglichte es den Taliban ihre Ziele auf militärischem Wege durchzusetzen, ohne gleichzeitig gegen die Verpflichtungen aus dem Doha-Abkommen zu verstoßen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Doha verpflichtete Taliban nur zu Gewaltverzicht gegenüber USA und Verbündeten, nicht gegenüber ANDSF oder Zivilbevölkerung. So konnten die Taliban militärisch ihre Ziele durchsetzen, ohne formell vertragsbrüchig zu werden.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 660–661

SPD: Ausschluss der afghanischen Regierung schwächte diese, Taliban als „Regierung im Wartestand“ legitimiert

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„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine Machtposition und offizielle Legitimierung einräumte („Regierung im Wartestand“). Die Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung hatten daher schon zu Beginn einen schwachen Stand. Dazu trug auch bei, dass die Forderungen der Taliban mit der Bekanntgabe des Truppenabzugs und der Freilassung ihrer Gefangenen bereits im Vorfeld erfüllt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 660–661 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht im Ausschluss der afghanischen Regierung von Doha eine nachhaltige Schwächung und gleichzeitige offizielle Legitimierung der Taliban als „Regierung im Wartestand“. Die innerafghanischen Verhandlungen hätten daher von Anfang an einen schwachen Stand gehabt, auch weil zentrale Taliban-Forderungen (Truppenabzug, Gefangenenfreilassung) bereits im Vorfeld erfüllt worden seien.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 S. 662

SPD: Doha als Erfolg für die Taliban, „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“

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„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an strukturellen Schwächen litt. Besonders problematisch war, dass die USA das Ende des internationalen Militäreinsatzes in Afghanistan nicht an eine innerafghanische Friedenslösung geknüpft haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet Doha als „Erfolg für die Taliban“ und „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“ mit strukturellen Schwächen. Besonders problematisch: USA verknüpften das Ende des Einsatzes nicht mit einer innerafghanischen Friedenslösung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 S. 662

SPD: Laut BMZ-Zeuge signalisierte Doha unter Trump „Wir gehen, das steht fest“

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„Das Doha-Abkommen unter Trump vermittelte die klare Botschaft: „Wir gehen, das steht fest.“ Diese Entscheidung setzte für die Taliban die Weichen auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen unter Trump vermittelte die klare Botschaft: „Wir gehen, das steht fest.“ Diese Entscheidung setzte für die Taliban die Weichen auf Sieg. Ab diesem Moment spielte es keine wesentliche Rolle mehr, wann die Bundeswehr Masar-i-Scharif oder die Amerikaner Kandahar verließen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion zitiert den damaligen Leiter des Afghanistan-Referats im BMZ: Doha unter Trump habe die Botschaft „Wir gehen, das steht fest.“ gesendet. Danach sei der genaue Zeitpunkt einzelner Abzüge zweitrangig gewesen, die Weichen für den Taliban-Sieg seien gestellt gewesen.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: BMZ, Donald Trump, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 5.3 — Gründe für Scheitern S. 668–669

SPD: Scheitern auf zwei Ursachen zurückzuführen (Legitimationsproblem der Regierung & US-Verzicht auf conditions-based-Ansatz)

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„Das Scheitern der Friedensverhandlungen in Afghanistan lässt sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. Zum einen hatte die afghanische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Scheitern der Friedensverhandlungen in Afghanistan lässt sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. Zum einen hatte die afghanische Regierung ein gravierendes Legitimationsproblem. … Zum anderen trug auch die Entscheidung der Vereinigten Staaten, den Abzug ihrer Truppen nicht an einen conditions-based Ansatz zu koppeln, erheblich zum Scheitern bei. Durch die feste Vereinbarung des Abzugs der internationalen Truppen im Doha-Abkommen mussten die Taliban den Rückzug der internationalen Kräfte letztlich nur noch „aussitzen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 668–669 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht zwei Hauptursachen für das Scheitern: (1) gravierendes Legitimationsproblem der afghanischen Regierung (fehlende stabile Institutionen, Korruption, fehlendes Bevölkerungsvertrauen); (2) US-Verzicht auf conditions-based-Ansatz; die Taliban mussten den Abzug nur noch „aussitzen“.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 10 — Schlussbemerkung S. 732

SPD: Lageeskalation war im Kern bereits im Doha-Abkommen der Trump-Administration angelegt

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„Die Lageeskalation in Afghanistan war frühzeitig vorhersehbar und im Kern bereits in dem von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt, das eine Dynamik in Gang setzte, an deren Ende die Machtübernahme der Taliban stand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 732 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet zusammenfassend: Die Lageeskalation in Afghanistan sei frühzeitig vorhersehbar gewesen und im Kern bereits im von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt. Dieses habe die Dynamik in Gang gesetzt, die zur Taliban-Machtübernahme führte.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sachverständige:r Einleitung S. 1

Doha-Friedensprozess ab 2018 brachte erste offizielle US-Taliban-Verhandlungen

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„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.

Thema: Doha-Abkommen ab 2018; 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Sicherheitslage nach dem Doha-Abkommen S. 1

Taliban-Angriffe auf internationale Kräfte stoppten, auf afghanische nahmen zu

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„Nach dem Abkommen beendeten die Taliban ihre Angriffe auf internationale Sicherheitskräfte und Einrichtungen. Angriffe gegen die afghanische Regierung und Sicherheitskräfte nahmen zu.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Nach dem Doha-Abkommen stellten die Taliban Angriffe auf internationale Kräfte ein, intensivierten aber Angriffe gegen die afghanische Regierung und ihre Sicherheitskräfte.

Thema: Lageeinschätzung nach Februar 2020 Akteure: Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Bilaterale Form als Strukturschwäche

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„Aus Sicht der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft lag die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens in seiner Form als bilaterales Abkommen zwischen den USA und den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Aus afghanischer Sicht (Regierung, Zivilgesellschaft) liege die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens darin, dass es ein bilaterales Abkommen allein zwischen USA und Taliban war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Zivilgesellschaft stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Taliban erkannten afghanische Regierung nie als Verhandlungspartner an

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„Gleichzeitig wurde die afghanische Regierung nie als Verhandlungspartner von der Taliban-Führung anerkannt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Taliban-Führung habe die afghanische Regierung zu keinem Zeitpunkt als Verhandlungspartner anerkannt.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Afghanische Republik stellungnahmen\05-zeino.json