Bridge the Gap.

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Seehofer

In 3 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.b — Visa on Arrival S. 421–425

Visa on Arrival (§ 14 Abs. 2 AufenthG): BMI lehnte bis 15.08.2021 ab; Soos: BMI-Argumentation „ein ziemliches Totschlagargument“

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„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. Es ist ein ziemliches Totschlagargument, würde ich sagen: Wir haben Sicherheitsbedenken. Das können wir nicht machen. - Damit ist Ende der Verhandlung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 421–425 (Original, neues Fenster)

Ab Dezember 2020 schlug das AA Visa on Arrival nach § 14 Abs. 2 AufenthG vor. Das BMI lehnte ab: Ohne KZB-Sicherheitsabfrage könnten ungeprüfte Personen einreisen; Innenminister Seehofer betonte das Prinzip von „Humanität und Ordnung“; auch ein „Braindrain“ wurde befürchtet. Soos (AA) kritisierte: Es seien „keine konkreten Sicherheitsbedenken“ gewesen, sondern ein „ziemliches Totschlagargument“. Erst am 15.08.2021 gab das BMI auf Ministerebene seine Position auf.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, Seehofer, Bender, AA (Neumann, Soos) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.6 — Erweitertes Verfahren S. 443–447

Erweitertes OKV (16.06.2021): Bundeskanzlerin Merkel hebt Zweijahresfrist nur für BMVg und BMI bis 2013 auf, für BMZ und AA nicht

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„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 443–447 (Original, neues Fenster)

Am Rande des Kabinetts entschied Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 nach Vorstoß von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: Die Zweijahresfrist für die Antragsberechtigung wird für Ortskräfte des BMVg und BMI bis ins Jahr 2013 zurückgenommen; für BMZ und AA bleibt sie bestehen. Auf Initiative von StS Hoofe (BMVg) galt die Erweiterung nur für ehemalige Ortskräfte mit früher abgelehntem Antrag, was Grohmann scharf kritisierte; das BMI hob diese Einschränkung intern wieder auf.

Thema: Ortskräfte 2021-06-16 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, Seehofer, Hoofe… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.8 — Visa on Arrival ab 15.08.2021 S. 426

Visa on Arrival erst nach 15.08.2021 erteilt; Neumann: „BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben“

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„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben; es wird jetzt Visa on arrival stattfinden. - Aber das war uns auf Arbeitsebene bis unmittelbar vor dem 15.08. nicht gelungen, dazu ein Einverständnis zu erzielen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 426 (Original, neues Fenster)

Visa on Arrival wurden erst nach der Machtübernahme der Taliban am 15.08.2021 in großem Umfang erteilt. Das BMI gab seine Bedenken laut Neumann (AA) „auf Ministerebene“ wegen der „faktischen Lage“ auf. Innenminister Seehofer betonte: „Wir haben da keine Fehler gemacht“. Die Entscheidung sei eine Abwägung von „Humanität und Ordnung“ gewesen.

Thema: Ortskräfte 2021-08-15 Akteure: BMI, AA (Neumann), Seehofer, Plank abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json