Erste öffentliche Sachverständigenanhörung des UA
Der Untersuchungsausschuss hört erstmals öffentlich Sachverständige zur Lage und zu den Lehren des Einsatzes an.
In 2 Aussagen genannt, an 1 Ereignissen beteiligt.
Der Untersuchungsausschuss hört erstmals öffentlich Sachverständige zur Lage und zu den Lehren des Einsatzes an.
„Angesichts der verheerenden humanitären Katastrophe und der besonders harten Auswirkungen der Klimakrise im Land kann sich deutsche Afghanistanpolitik nicht auf ausschließlich humanitäre Hilfe beschränken. Wo die Taliban-Führung in Kandahar eine weltweit beispiellose Entrechtung von Mädchen und Frauen radikalisiert, wo viele Eltern sich eine gute Schulbildung auch für ihre Töchter wünschen und z. B. mehr als 400 von Frauen geführte NGO`s trotz aller Unsicherheiten weiterarbeiten, sollten internationale Unterstützungschancen genutzt und nicht weiter reduziert werden.“
Angesichts der humanitären Katastrophe, der Klimakrise und der von der Taliban-Führung in Kandahar radikalisierten Entrechtung von Mädchen und Frauen sollten internationale Unterstützungschancen genutzt und nicht weiter reduziert werden. Mehr als 400 von Frauen geführte NGOs arbeiteten trotz aller Unsicherheiten weiter; viele Eltern wünschten Bildung auch für ihre Töchter.
„Es gab kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan. Dies wurde auf Rückfrage am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel zu der im Sondervotum getroffenen Feststellung ausdrücklich bestätigt. Insofern ist auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten und „den verbliebenen westlichen Interessen im Land“ genutzt hätte.“
Die Replik der Sachverständigen Gießmann, Geis, Masala, Nachtwei, Ramms, Schröder und Wüstner zum AfD-Sondervotum stellt fest: Es gab „kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan“. Dies wurde am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel ausdrücklich bestätigt. Damit sei auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten genutzt hätte.