Originalstelle„Die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrates (NSR) im Bundeskanzleramt würde ermöglichen, sämtliche sicherheitsrelevanten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrates (NSR) im Bundeskanzleramt würde ermöglichen, sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen zentral zu bündeln und zu analysieren und damit signifikant zur Steigerung der Kohärenz im internationalen Handeln, in der Sicherheitspolitik sowie bei der Gefahrenabwehr beitragen. Ein solcher Nationaler Sicherheitsrat könnte die Grundlage für den heute unverzichtbaren integrierten Ansatz schaffen, um komplexen sicherheitspolitischen Herausforderungen besser gerecht zu werden und kohärent zu agieren.“
Die Einreichenden begründen die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrats (NSR) im Bundeskanzleramt: Sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen würden zentral gebündelt und analysiert; dies steigere die Kohärenz im internationalen Handeln, in der Sicherheitspolitik und bei der Gefahrenabwehr. Der NSR könnte die Grundlage für den integrierten Ansatz schaffen und die Entscheidungsfindung in Krisensituationen beschleunigen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino.
Originalstelle„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte dabei unterstützen, die mit der legitimen Partnerregierung geplanten Maßnahmen gemeinsam umzusetzen und dadurch der Entwicklung ihres eigenen Landes dienen, und Ortskräften (OK), die – wie zum Beispiel lokale Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter – ausländische Akteure dabei unterstützen, deren eigene Mission umzusetzen und damit dem Interesse eines ausländischen Akteurs dienen.“
Es solle grundsätzlich zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die mit der legitimen Partnerregierung gemeinsam Maßnahmen zur Entwicklung ihres eigenen Landes umsetzen, und Ortskräften (OK), etwa lokalen Botschaftsmitarbeitern, die der Umsetzung ausländischer Missionen dienen, unterschieden werden. Deutschland habe nicht im engeren Sinne im deutschen Interesse, sondern unterstützend für eine legitime Partnerregierung agiert; alle Maßnahmen seien mit der afghanischen Regierung geplant und gemeinsam mit deren Fachkräften umgesetzt worden.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion sowie der Sachverständigen Dr. Ellinor Zeino und Jörg Vollmer.
Originalstelle„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt werden können, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine Gefährdung von Ortskräften nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich gegeben war.“
Die Einreichenden halten es für nicht zutreffend, dass Deutschland gänzlich unvorbereitet gewesen sei: Seit Mitte der 2010er Jahre habe es OK-Verfahren mit Gefährdungsprüfung gegeben. Das OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können. Im Rückblick sei nicht erkennbar, dass ehemalige afghanische Regierungsmitarbeiter oder Ortskräfte signifikanten Repressionen oder einer strukturellen Gefährdung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt waren. Vorgeschlagen wird, Art und Umfang der Fürsorge ressortübergreifend zu regeln und bei Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren.
Hinweis: Sondervotum CDU/CSU + Zeino, Vollmer. Diese Einschätzung zur Gefährdungslage steht in deutlichem Kontrast zu der Bewertung im Grünen-Sondervotum 4.10 sowie zu Aussagen aus dem 1. UA.