Bridge the Gap.

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Sachverständige Mielke

In 8 Aussagen genannt.

Sondervotum 4.1 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg, Mielke) S. 56

Grüne und Sachverständige: Auftrag der Kommission umfasste nicht künftige Afghanistanpolitik; diese bleibt Aufgabe der nächsten Legislatur

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„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes Engagement zu formulieren. Zum Auftrag gehörte nicht, Lehren für eine künftige deutsche Afghanistanpolitik zu formulieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56 (Original, neues Fenster)

Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.

Hinweis: Sondervotum getragen von Sachverständigen Winfried Nachtwei und Egon Ramms, den Abgeordneten Philip Krämer und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Thema: Lehren für die Zukunft ab 2025 Akteure: Enquete-Kommission, Bundestag, Bundesregierung, Bündnis 90/Die Grünen… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.5 Sondervotum Sachverständige (Gießmann, Geis, Mielke) S. 62–63

Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke: Weder Kabinettsausschuss noch Staatssekretärsrunde allein ausreichend; beides sei erforderlich

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„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen Steuerung geeigneten Institution in Zuständigkeit der Bundesregierung als Ganzes, kann gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht einen herausgehobenen Maßstab für koordiniertes Handeln im internationalen Krisenmanagement bilden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 62–63 (Original, neues Fenster)

Die Sachverständigen halten es nicht für zielführend, einen neuen Kabinettsausschuss und eine verbesserte Staatssekretärs-Zusammenarbeit als alternative Optionen zu betrachten. Nur ein vom Kabinett mandatierter, beim Kanzleramt angesiedelter Ausschuss könne gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht den Maßstab für koordiniertes Krisenmanagement bilden. Gleichzeitig könne kein zentralisiertes Gremium das Ressortprinzip ersetzen; die Ressorts trügen weiterhin hohe Verantwortung. Beides sei erforderlich: politisch-strategische Gesamtverantwortung der Bundesregierung UND integrierte ressortgemeinsame Steuerung.

Hinweis: Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Gießmann, Prof. Dr. Anna Geis und Dr. Katja Mielke.
Sondervotum 4.5 Sondervotum Sachverständige (Gießmann, Geis, Mielke) S. 63

Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke: Einrichtung eines Kabinettsausschusses für integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau

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„Sachlich angemessen wäre folglich die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Sachlich angemessen wäre folglich die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau sowie eine deutlich intensivierte operativ -strategische Planung und Entwicklung ressortspezifischer Instrumente sowie eine entsprechend aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit der Ressorts bereits vor und während der Einsätze. Einsatzrelevante Informationen aus den Ressorts sollten dabei mit Informationen aus Quellen des Bundes zusammengeführt und als gemeinsames Lagebild dem Kabinett und den beteiligten Ressorts zur Verfügung stehen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 63 (Original, neues Fenster)

Empfohlen wird die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau, kombiniert mit deutlich intensivierter operativ-strategischer Planung und ressortspezifischer Instrumentenentwicklung. Einsatzrelevante Informationen aus den Ressorts und aus Bundesquellen sollten zu einem gemeinsamen Lagebild für Kabinett und Ressorts zusammengeführt werden. Abgestimmte Einsatzführung erlaube wirkungsverstärkende Synergien und sei zugleich kosteneffektiv.

Hinweis: Sondervotum Gießmann, Geis, Mielke.
Sondervotum 4.6 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Gambir, Spellerberg, Mielke) S. 63

Grüne und Sachverständige: Einrichtung eines vollwertigen parlamentarischen Einsatzausschusses statt Unterausschuss

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„Die besonderen Herausforderungen multinationaler vernetzter Kriseneinsätze in komplexen Konfliktländern erfordern nach Einschätzung der Kommission …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die besonderen Herausforderungen multinationaler vernetzter Kriseneinsätze in komplexen Konfliktländern erfordern nach Einschätzung der Kommission eine vertiefte und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle der Ausrichtung und Wirksamkeit insbesondere von Schwerpunkteinsätzen. Eine solche war mit der bisherigen Beratungsstruktur der Fachausschüsse für Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklung, Inneres u. a. nicht zureichend leistbar. Sie erfordert die Einsetzung eines ergänzenden, gleichberechtigt mitberatenden Fachausschusses als Einsatzausschuss. Die alternative Option eines Unterausschusses als Einsatzausschuss erscheint nicht zielführend.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 63 (Original, neues Fenster)

Multinationale vernetzte Kriseneinsätze erforderten nach Auffassung der Einreichenden eine vertiefte und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle, die mit den Fachausschüssen (Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklung, Inneres) nicht zureichend leistbar sei. Empfohlen wird ein ergänzender, gleichberechtigt mitberatender Fachausschuss („Einsatzausschuss“). Ein Unterausschuss als Alternative sei nicht zielführend, da Unterausschüsse politisch geringeres Gewicht hätten und nur indirekt mitberatend wirken könnten.

Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Winfried Nachtwei, der Abgeordneten Schahina Gambir und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Sondervotum 4.7 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Mielke) S. 63

Grüne und Sachverständige: Wiederaufbau in Postkonfliktkontexten partnerschaftlich, dezentral und inklusiv gestalten

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„Der Wiederaufbau in Konflikt- und Postkonfliktkontexten sollte im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts erfolgen, das die vielfältigen Bedürfnisse der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Wiederaufbau in Konflikt- und Postkonfliktkontexten sollte im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts erfolgen, das die vielfältigen Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und den regionalen Kontext berücksichtigt. Der Wiederaufbauprozess sollte partnerschaftlich, nachhaltig, dezentral und inklusiv gestaltet werden, um sicherzustellen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen aktiv eingebunden werden. Der wirtschaftliche Wiederaufbau ist ein zentraler Bestandteil der Gesamtstrategie.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 63 (Original, neues Fenster)

Wiederaufbau in Konflikt- und Postkonfliktkontexten solle im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts erfolgen, das vielfältige Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und den regionalen Kontext berücksichtigt. Der Prozess solle partnerschaftlich, nachhaltig, dezentral und inklusiv gestaltet werden, mit aktiver Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen. Wirtschaftlicher Wiederaufbau sei zentraler Bestandteil; Förderung lokaler Wirtschaftsstrukturen, traditioneller Wirtschaftsweisen, kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie lokaler Landwirtschaft seien entscheidend. Auch private Investoren könnten beitragen.

Hinweis: Sondervotum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Sachverständigen Winfried Nachtwei und Dr. Katja Mielke.
Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 65

Grüne und Sachverständige: Klare Anspruchsregeln, Triggerpunkte und Übergänge zu Pauschalverfahren nötig

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„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrer Angehörigen für den Ernstfall vorbereitet sein muss. Es wäre während des Einsatzes in Afghanistan von entscheidender Bedeutung gewesen, bereits früher klar festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen anzuwenden sind und welche Nachweise erforderlich sind. Ebenso hätten für unterschiedli che Szenarien Abstufungen und Triggerpunkte festgelegt werden müssen, um beispielsweise den Übergang von individuellen Verfahren zu Pauschalverfahren klar zu regeln.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 65 (Original, neues Fenster)

Lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten den Einsatz teils unter höchster Lebensgefahr ermöglicht; Deutschland werde auch künftig auf sie angewiesen sein. Eine Lehre müsse sein, frühzeitig festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Nachweise erforderlich sind. Für unterschiedliche Szenarien sollten Abstufungen und Triggerpunkte definiert werden, etwa für den Übergang von individuellen zu Pauschalverfahren. Transparente Entscheidungsstrukturen mit klaren Zuständigkeiten seien notwendig.

Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 66

Grüne und Sachverständige: Leib und Leben muss schwerer wiegen als außen-, entwicklungs- und migrationspolitische Interessen

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„Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs-, und migrationspolitischen Interessen und Leib und Leben der Betroffenen muss Letzteres …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs-, und migrationspolitischen Interessen und Leib und Leben der Betroffenen muss Letzteres grundsätzlich schwerer gewichtet werden. Hierzu ist bereits bei Einstellung erforderlich, dass sie alle Informationen über mögliche Gefährdungen erhalten. Darüber hinaus sollten regelmäßig Aktualisierungen stattfinden. Aus einer Anzeige der Gefährdung dürfen den lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Nachteile entstehen, die sie potenziell davon abhalten könnten, eine solche zu stellen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs- und migrationspolitischen Interessen einerseits und Leib und Leben der Betroffenen andererseits müsse Letzteres grundsätzlich schwerer gewichtet werden. Bereits bei Einstellung sei umfassende Information über Gefährdungen und regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Aus einer Gefährdungsanzeige dürften keine Nachteile entstehen. Erforderlich sei eine ressortübergreifende Übereinkunft, dass auch für über Subunternehmen Beschäftigte und für früher beendete Beschäftigungsverhältnisse Verantwortung übernommen wird.

Hinweis: Sondervotum Gambir, Düring, Spellerberg (Grüne) und Mielke.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bündnis 90/Die Grünen, Sachverständige Mielke, Bundesregierung enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 66

Grüne und Sachverständige: Erweiterte Kernfamilien-Definition; Fortsetzung humanitärer Aufnahmen über Bundesaufnahmeprogramm hinaus

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„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch sicherheitstechnisch von der Person abhängig sind, müssen zur Kernfamilie dazugezählt werden. Das gilt ausdrücklich für volljährige alleinstehende Töchter. Notfalls sollten auch vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren für gefährdete lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewendet werden. Zudem sollte der (Kern -)Familie eines gefährdeten lokalen Mitarbeiters oder einer gefährdeten lokalen Mitarbeiterin ein vereinfachtes unbürokratisches Verfahren zum Nachzug nach Deutschland ermöglicht werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

Die Definition der Kernfamilie solle dem regionalen Verständnis angepasst werden; insbesondere alleinstehende Frauen (auch volljährige Töchter), die im selben Haushalt leben und finanziell wie sicherheitstechnisch abhängig sind, müssten dazugezählt werden. Vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren sowie unbürokratischer Kernfamiliennachzug sollten möglich sein. Deutschland müsse weiterhin Verantwortung für tätigkeits- oder vulnerabilitätsbedingt konkret gefährdete Afghaninnen und Afghanen übernehmen; das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) müsse über die Legislatur hinaus fortgesetzt werden, da tausende Fälle lägen aufbereitet vor.

Hinweis: Sondervotum Gambir, Düring, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Die anschließende AfD-Replik 4.10.1 widerspricht in der Familiendefinition und beim BAP.