Originalstelle„Die Aktenvorlage der Bundesregierung im 1. Untersuchungsausschuss gab vom Ende her gesehen zur Beanstandung keinen Anlass. […] Der Weg zu den Ende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Aktenvorlage der Bundesregierung im 1. Untersuchungsausschuss gab vom Ende her gesehen zur Beanstandung keinen Anlass. […] Der Weg zu den Ende April/Anfang Mai 2024 abgegebenen Vollständigkeitserklärungen allerdings war gewunden und voller überflüssiger Umwege.“
Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU. Andere Fraktionen, insbesondere FDP, hatten weitergehende Beanstandungen formuliert.
Originalstelle„Im Verlauf der Untersuchung wurde an zahlreichen Beispielen deutlich, dass eine effektiv funktionierende Ressortkoordination innerhalb der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Verlauf der Untersuchung wurde an zahlreichen Beispielen deutlich, dass eine effektiv funktionierende Ressortkoordination innerhalb der Bundesregierung strukturell nicht gewährleistet war. Die signifikant unterschiedlichen Positionen und Richtungen der Ressorts in der Afghanistanpolitik wurden an keiner Stelle aufgelöst. Die daraus resultierenden Zielkonflikte haben Handlungen ausgebremst oder diese bis zur Katastrophe am 15. August 2021 unmöglich gemacht.“
Die FDP-Fraktion bewertet die Ressortkoordination als strukturell nicht gewährleistet: Unterschiedliche Positionen der Ressorts seien nirgendwo aufgelöst worden, daraus resultierende Zielkonflikte hätten Handlungen ausgebremst oder verhindert.
Originalstelle„Es fehlte eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung. Die verschiedenen Ressorts trugen ihre verschiedenen Bewertungen zur Sicherheitslage in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es fehlte eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung. Die verschiedenen Ressorts trugen ihre verschiedenen Bewertungen zur Sicherheitslage in regelmäßigen Staatssekretärsrunden vor, ohne dass eine Festlegung auf ein gemeinsames Lagebild erfolgte. Hier bedarf es schnellerer und effizienterer Prozesse, insbesondere bei der notwendigen Entscheidungsfindung in Bezug auf die Sicherheitslage … Ein ressortübergreifendes Lagezentrum sollte eine gemeinsame Informationsgrundlage schaffen.“
Die SPD-Fraktion identifiziert das Fehlen einer gemeinsamen Lageanalyse der Bundesregierung als zentrales Problem: Ressorts trugen jeweils eigene Bewertungen vor, ohne Festlegung auf ein gemeinsames Lagebild. Sie fordert schnellere und effizientere Prozesse und ein ressortübergreifendes Lagezentrum.
Die SPD-Fraktion stellt fest: Den Ressorts der Bundesregierung sei es nicht gelungen, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für afghanische Ortskräfte zu entwickeln. Das Ortskräfteverfahren von 2013 sei für die Konstellation Afghanistans nicht geeignet gewesen und habe der Fürsorgepflicht nicht angemessen Rechnung tragen können.
Originalstelle„Divergierende Ressortinteressen und eine unzureichende Steuerung durch das Bundeskanzleramt trugen maßgeblich dazu bei, dass das Ortskräfteverfahren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Divergierende Ressortinteressen und eine unzureichende Steuerung durch das Bundeskanzleramt trugen maßgeblich dazu bei, dass das Ortskräfteverfahren nicht zügiger vereinfacht werden konnte. In der Abwägung zwischen Humanität und Bürokratie muss der Schutz gefährdeter Ortskräfte Vorrang haben.“
Die SPD-Fraktion kritisiert, dass divergierende Ressortinteressen und eine unzureichende Steuerung durch das BKAmt maßgeblich dazu beitrugen, dass das Ortskräfteverfahren nicht zügiger vereinfacht werden konnte. Schutz gefährdeter Ortskräfte müsse Vorrang vor Bürokratie haben.