Bridge the Gap.

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Pakistanisches Außenministerium

In 1 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.2 — Verbalnoten Pakistan S. 621–622

Verbalnoten an Pakistan ab 27.09.2021 mit der Bitte um visumsfreie Einreise von Ortskräften

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„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan, in denen Pakistan um die Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten wurde. Unter den Betroffenen waren beispielsweise Ortskräfte politischer Stiftungen oder der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621–622 (Original, neues Fenster)

Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-27 Akteure: Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan), Pakistanisches Außenministerium, GIZ abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json