Originalstelle„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt werden können, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine Gefährdung von Ortskräften nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich gegeben war.“
Die Einreichenden halten es für nicht zutreffend, dass Deutschland gänzlich unvorbereitet gewesen sei: Seit Mitte der 2010er Jahre habe es OK-Verfahren mit Gefährdungsprüfung gegeben. Das OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können. Im Rückblick sei nicht erkennbar, dass ehemalige afghanische Regierungsmitarbeiter oder Ortskräfte signifikanten Repressionen oder einer strukturellen Gefährdung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt waren. Vorgeschlagen wird, Art und Umfang der Fürsorge ressortübergreifend zu regeln und bei Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren.
Hinweis: Sondervotum CDU/CSU + Zeino, Vollmer. Diese Einschätzung zur Gefährdungslage steht in deutlichem Kontrast zu der Bewertung im Grünen-Sondervotum 4.10 sowie zu Aussagen aus dem 1. UA.
Originalstelle„In einer Plenardebatte Ende September 2024 sagte einer ihrer Abgeordneten noch Folgendes: „Deutschland hat zwischen 2001 und 2021 mit vielen Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer Plenardebatte Ende September 2024 sagte einer ihrer Abgeordneten noch Folgendes: „Deutschland hat zwischen 2001 und 2021 mit vielen Partnern zur politischen und auch wirtschaftlichen Stabilisierung in Afghanistan beigetragen. Daran haben viele Ortskräfte mitgewirkt, die für Deutschland oder internationale Organisationen gearbeitet haben. Sie haben sich für die Entwicklung ihres Landes engagiert und werden dafür bis heute von den Taliban verfolgt.“ (siehe Plenarprotokoll 20/189, Seite 24633).“
Die AfD unterstreicht ausdrücklich, dass das vor August 2021 geltende OKV mit individueller Gefährdungsprüfung auch danach hätte fortgeführt werden können. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die CDU/CSU in dieser Frage nicht mit einer Stimme spreche: In der Plenardebatte Ende September 2024 habe ein CDU/CSU-Abgeordneter erklärt, viele Ortskräfte würden „bis heute von den Taliban verfolgt“ (Plenarprotokoll 20/189, S. 24633).
Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter zum Sondervotum 4.9.
Originalstelle„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrer Angehörigen für den Ernstfall vorbereitet sein muss. Es wäre während des Einsatzes in Afghanistan von entscheidender Bedeutung gewesen, bereits früher klar festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen anzuwenden sind und welche Nachweise erforderlich sind. Ebenso hätten für unterschiedli che Szenarien Abstufungen und Triggerpunkte festgelegt werden müssen, um beispielsweise den Übergang von individuellen Verfahren zu Pauschalverfahren klar zu regeln.“
Lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten den Einsatz teils unter höchster Lebensgefahr ermöglicht; Deutschland werde auch künftig auf sie angewiesen sein. Eine Lehre müsse sein, frühzeitig festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Nachweise erforderlich sind. Für unterschiedliche Szenarien sollten Abstufungen und Triggerpunkte definiert werden, etwa für den Übergang von individuellen zu Pauschalverfahren. Transparente Entscheidungsstrukturen mit klaren Zuständigkeiten seien notwendig.
Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.